Antrag - 24/SVV/0190
Grunddaten
- Betreff:
-
Skate-Park unter der Nutheschnellstraße schaffen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion AfD
- Einreicher*:
- Fraktion AfD
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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06.03.2024
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, einen Skate-Park unter der Nutheschnellstraße (Kreuzung: Friedrich-List-Straße, Lotte-Pulewka-Straße, Johannsenstraße) zu schaffen und zu dessen Umsetzung mit dem Landesbetrieb Straßenwesen eine Sondernutzungserlaubnis zu vereinbaren.
Im Ausschuss für Bildung und Sport ist über die Umsetzung, bis zum IV. Quartal 2024 zu berichten.
Erläuterung
Die Diskussionen um eine Funsporthalle bzw. Standorte für Skate-Anlagen laufen in der
Landeshauptstadt Potsdam seit Jahren. Es wurden diverse Prozesse u.a. unter Mitwirkung der Arbeitsgruppe Strategie, Bildung und Jugendhilfe sowie des Stadtjugendrings / Kinder- und Jugendbüros Potsdam zur Klärung der konkreten Bedarfe und Mindestanforderungen initiiert.
Mit einem Skate-Park unter der Nutheschnellstraße könnte in Potsdam ein weiteres Angebot an der Schnittstelle zwischen der Innenstadt, Babelsberg und Zentrum-Ost geschaffen werden. Das Land Berlin zeigt beispielsweise mit dem Skate-Park Heidelberger Platz, dass ein Skate-Park unter eine Autobahn/Schnellstraßenbrücke (A100) realisierbar ist. Zudem bietet die Überdachung durch die Brücke einen bereits bestehenden Wetterschutz und trägt auch zur Ressourcenschonung bei (Verzicht auf zusätzliche Überdachung). Neben der Lage zeichnet sich der Standort v.a. durch seine vergleichsweise geringen Konfliktpotenziale mit der angrenzenden Wohnbebauung aus. Am Standort des E-Parks zeichnen sich bereits jetzt mögliche Probleme ab. Hier wird gerade der Umbau der Fläche vorangetrieben.
Im Wege der Beantragung einer Sondernutzungserlaubnis beim Landesbetrieb
Straßenwesen (Flächeninhaber), können die Vorgaben des Bundes, welcher die Nutzung von Flächen unter Brücken in den „Richtlinien für den Entwurf, die konstruktive Ausbildung und Ausstattung von Ingenieurbauwerken“ (RE-ING Teil 2 Brücken) festgeschrieben hat, überprüft werden.
Maßgeblich ist, dass
- Ingenieurbauwerke jederzeit von allen Seiten prüffähig und somit uneingeschränkt erreichbar sowie
- die Brandlast unterhalb des Bauwerkes auf ein vertretbares Minimum zu reduzieren ist.
Diese Vorgaben – so zeigt es der Skate-Park am Heidelberger Platz in Berlin – können mit einer guten Planung erfüllt werden und bilden damit kein Umsetzungshindernis.
Für die Umsetzung sollte das Bundesförderprogramm „Sozialer Zusammenhalt -
Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten" zur Verbesserung kinder-, familien- und
altengerechter sowie sonstiger sozialer Infrastrukturen genutzt werden. Über dieses
Förderprogramm konnte bspw. in Dresden ein entsprechendes Projekt umgesetzt werden.
Chaled-Uwe Said
Vorsitzender AfD-Stadtfraktion
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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201,5 kB
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