Antrag - 24/SVV/0214

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, wo und wie in Potsdam im Rahmen gemeinwohlorientierten Wohnungsbaus modellhaft frauenbezogene Wohnformen konzipiert werden können.

 

Diese sollen beispielsweise geeignete Wohnungen für ehemals von Gewalt betroffene Frauen (und ihre Kinder), die aus Frauenschutzräumen kommen bereitstellen, sich durch Vernetzung mit sozialpädagogischen und frauenpolitischen Partnerorganisationen auszeichnen oder nicht familienförmig lebenden Frauen verschiedener Lebenssituationen ermöglichen, ein gemeinsames soziales Wohnumfeld zu bilden, das Schutz und gegenseitige Unterstützung im Alltag spendet. 

 

Als möglicher (erster) Standort, sollen die Wohnungsbauvorhaben der ProPotsdam am Alten Markt geprüft werden, da mit dem zukünftigen „Haus der Frauen“ dort zentrale Vernetzungs- und Begegnungsinfrastruktur vorhanden ist.

 

In die Prüfung sind das Investitionsprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und/oder die spezifischen Unterstützungsmöglichkeiten des sozialen Wohnungsbaus aus Mitteln des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) einzubeziehen.

 

Der neuartige Wohnraum darf nicht zu Lasten von Schutzwohnungen für Frauen gehen.

 

 

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Erläuterung

Von Gewalt betroffene Frauen können in Schutzräumen von Frauenhäusern unterkommen. Jedoch haben diese Frauen auch nach dem Wegfall der akuten Gefahr und nach einer fachlich betreuten Lebensphase häufig Schwierigkeiten, geeigneten Wohnraum für einen Neuanfang oder ein stabiles und weiteres Leben zu finden. Dies wiederum erhöht den Druck auf die knappen Schutzwohnungen – bei in den letzten Jahren deutlich gestiegenen Fallzahlen.    

 

Beim oft langen Übergang von der intensiv begleiteten Wohnsituation im Frauenhaus hin zu einer wieder selbständig organisierten Häuslichkeit bedarf es verfügbaren und bezahlbaren Wohnraums ebenso wie Partnerschaften und Netzwerke. Diese können formal sein, im Sinne einer fortgesetzten temporären fachlichen Betreuung der Frauen durch geeignete Träger, oder informell durch ein geeignetes privates und soziales Umfeld in geeigneten Rahmenbedingungen.

 

Soweit Förderbestimmungen der Länder dies vorsehen, können im sozialen Wohnungsbau solche Projekte gefördert werden, die sich konzeptionell explizit auf Frauen beziehen und die geeigneten Rahmenbedingungen schaffen.

 

 

 

 

Gez. B. Reimers/ P. Heuer; Dr. S. Müller/ St. Wollenberg; S. Hüneke/ Dr. G. Zöller

Fraktionsvorsitzende SPD/ Die Linke/ Bündnis 90/ Die Grünen

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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