Antrag - 24/SVV/0232

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, der Stadtverordnetenversammlung eine Beschlussvorlage zur Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuerbescheide ab 2025 vorzulegen. Die Hebesätze sollen dabei so festgelegt werden, dass das Gesamtaufkommen aus der Grundsteuer in 2025 dem Aufkommen aus 2019 entspricht.

 

 

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Erläuterung

Im Zuge der Neuregelung der Grundsteuer hat der damalige Bundesfinanzminister und jetzige Kanzler Olaf Scholz erklärt, dass die Bürger durch die neue Grundsteuer nicht stärker belastet würden. Dieses Versprechen die Neuregelung der Grundsteuer aufkommensneutral umzusetzen, wurde nicht den Städten und Kommunen gegeben, um denen eine Sicherheit zu geben, dass ihre Einnahmen aus der Grundsteuer nicht wegbrechen würden. Vielmehr wurde die Versprechen anlässlich eines wohnungspolitischen Verbandstages den durch die Grundsteuer belasteten Bürgern also den Mietern und selbstnutzenden Eigentümern gegeben.

 

Auch wenn der Gesetzgeber bei der Neuregelung diese Aufgabe nicht auf Bundesebene gelöst hat, sondern an Länder und Kommunen weitergereicht hat, bekennt sich die Stadtverordnetenversammlung sich zu einer aufkommensneutralen Umsetzung der Grundsteuer und beauftragt den Oberbürgermeister im Rahmen der Neuregelung der Grundsteuer sicherzustellen, dass dieses Ziel erreicht wird. Dies kann zwar nicht für jeden Einzelfall geregelt werden, gleichwohl können die Hebesätze so festgelegt werden, dass mit der Grundsteuer in 2025 in etwa das Grundsteueraufkommen aus 2019 erreicht wird.

 

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Anlagen

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