Antrag - 24/SVV/0202

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sich in Absprache mit dem Schulamt und den Leiter:innen des Schulschwimmzentrums Potsdam dafür einzusetzen, dass die freiwillige Abnahme des Deutschen Schwimmabzeichens (DSA) im Rahmen des regulären Schulschwimmens für kommunale Schulen nicht nur im Bereich der Sekundarstufe I, sondern auch im Bereich der Primarstufe ab sofort wieder ermöglicht wird.

Über die Umsetzung ist bis Ende des zweiten Quartals 2024 dem Ausschuss für Bildung und Sport zu berichten.

 

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Erläuterung

Anfang des Schuljahres 2023/24 wurde bekannt, dass in den kommunalen Schwimmhallen der Stadt keine Schwimmabzeichen mehr im Rahmen des dort stattfindenden regulären Schulschwimmens abgenommen werden. Bisher war es üblich, dass Kinder selbstverständlich zum Abschluss des Schulschwimmens und gegen Zahlung der Schutzgebühr in den Schwimmunterricht integriert den offiziellen Deutschen Schwimmpass ablegen konnten (DSA in Bronze, Silber oder Gold). Dies motivierte zum einen die Schüler*innen und stellte zum anderen einen gebührenden Abschluss und für die Eltern auch eine sichere Aussage über erlernte Fähigkeiten dar. Zudem ist das DSA in ganz Deutschland ein national anerkanntes und sehr bekanntes Abzeichen. Das Land Brandenburg hat leider beschlossen, diese Praxis abzuschaffen und durch ein eigenes Niveaustufenkonzept zu ersetzen – siehe auch die Antwort auf die Kleine Anfrage DS 23/SVV/1031.

Gleichwohl gibt es gemäß der Antwort auf die Kleine Anfrage im Rahmen des Sekundarstufe I-Bereichs im Schulschwimmen (Klassenstufen 7-9) in Potsdam für die kommunalen Schulen dieses Angebot im Rahmen einer freiwilligen Vereinbarung erfreulicher Weise weiterhin. Hier stellt die LHP entsprechend geschultes Personal für die Prüfungen und das Ausstellen des Schwimmpässe in ihren kommunalen Bädern weiterhin zur Verfügung und ermöglicht damit den Fortbestand. Eine solche Vereinbarung soll auch für die Grundschüler*innen im Schulschwimmen (meist in Klasse 3) erreicht werden.

Die Alternative wäre ein dramatisches Absinken von Schüler*innen mit nachgewiesenem Schwimmpässen, wie man ihn beispielsweise auf Klassenfahrten, Ferienlagerfahrten etc. auch oft nachweisen muss. Denn mit der Einstellung der Schwimmabzeichen-Abnahme müssten Eltern nun selbst mit ihren Kindern in die Schwimmhalle fahren, ihr Kind darauf vorbereiten und auf eine*n Bademeister:in hoffen, die/der sich dafür Zeit nimmt – ein nicht unerheblicher Aufwand, den viele Familien nicht auf sich nehmen, und damit ein enttäuschender Rückschritt. Dies ist auch im Hinblick auf steigende Zahlen von Nichtschwimmer:innen nicht unerheblich.)

 

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Anlagen

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