Anfrage - 24/SVV/0247

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Erläuterung

Um bis 2030 die Leistung der ersten Turbine des HKW Süd zu ersetzen, sind Erneuerbare-Energien-Projekte ab 2024 notwendig, wobei Entscheidungen dringend erforderlich sind. Die Nutzung von Bundesfördermitteln ist für eine sozialverträgliche Wärmewende und zur Deckung hoher Investitionskosten essenziell, besonders unter der aktuellen Förderrichtlinie, die Ende 2024 ausläuft. Die EWP muss die letzten zwei Förderslots im Juni und Dezember 2024 nutzen, um die Finanzierung zu maximieren. Entscheidungen zur Zwischenfinanzierung müssen umgehend getroffen werden, um Fördermittelverluste zu vermeiden.

 

Ich frage den Oberbürgermeister:

 

Wie und in welchem Zeitplan ist sichergestellt, dass der EWP das notwendige Eigenkapital für die Investitionen in die geplanten Erneuerbare Energien Projekte rechtzeitig und verbindlich zugesichert wird, so dass derzeitige Fördermöglichkeiten des Bundes von über 80% in den Vergabeslots im Juni 2024 und im Dezember 2024 realisiert werden?

 

 

 

 

Gez. T. Reimann

 

 

 

 

 

 

Loading...