Anfrage - 24/SVV/0248
Grunddaten
- Betreff:
-
Überfluteter Fehlowweg
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Anfrage
- Federführend:
- Fraktion SPD
- Einreicher*:
- Stadtverordneter Troche, Fraktion SPD
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Geplant
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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zur Kenntnis
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06.03.2024
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Erläuterung
Der Fahrländer Fehlowweg wird durch Regengüsse oftmals so stark überflutet, dass ein verkehrssicheres durchqueren des Weges nicht möglich ist.
Ich frage den Oberbürgermeister:
Wie gedenkt die LHP den Fehlowweg, unabhängig von den Aussagen des Bauträgers, so zu ertüchtigen, dass dieser bei starken Regenfällen nicht mehr überflutet wird?
Gez. L. Troche
Die Landeshauptstadt Potsdam ist gegenwärtig nicht für die Verkehrssicherung zuständig.
Der Fehlowweg ist aktuell noch nicht öffentlich gewidmet und dient derzeitig als Baustraße. Gemäß Erschließungsvertrag erfolgt nach Abschluss der Hochbaumaßnahmen im Erschließungsgebiet die Endherstellung der Verkehrsanlagen und damit auch der zugehörigen Regenentwässerungsanlagen. Erst mit der Abnahme der Verkehrsanlagen durch die Stadt Potsdam, somit nach Fertigstellung der Straße, geht diese in die Baulast der Landeshauptstadt Potsdam über.
Zwischenzeitlich wurde dem Bauträger die Verkehrssicherungspflicht übertragen. Dies gilt für sämtliche Verkehrssicherungsbelange, auch für die Entwässerung der Baustraße. Damit bleibt dieser ist in der Pflicht, geeignete Maßnahmen zu ergreifen.
Zwar wurde der dort tätige Erschließungsträger mehrfach durch die Verwaltung aufgefordert, die Situation zu verbessern. Es gibt aber keine rechtliche Handhabe zur Durchsetzung der Forderung und der Einleitung von Ersatzmaßnahmen.
Wirksame vertragliche Regelungen zur Klärung der Situation vor Ort bestehen derzeitig lediglich zwischen dem Bauträger und den dort ansässigen Bauherren/Eigentümern.