Anfrage - 24/SVV/0274

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Erläuterung

Aufgrund der dramatischen Prognose der finanziellen Lage in der Landeshauptstadt erscheint es geboten, alle Hebel in Bewegung zu setzen, um das absehbare Defizit im Ergebnishaushalt deutlich zu verringern. Konkrete Maßnahmen, um die prognostizierten Aufwendungen kurzfristig zu reduzieren, sind bislang nicht bekannt. Eine Vorlage für ein Stabilisierungsprogramm hat der Oberbürgermeister zurückgezogen.

 

Ich frage daher den Oberbürgermeister:

 

Welche konkreten Maßnahmen wird der Oberbürgermeister in diesem Monat im Interesse der finanziellen Handlungsfähigkeit der Landeshauptstadt ergreifen?

 

Die Aussage „… Eine Vorlage für ein Stabilisierungsprogramm hat der Oberbürgermeister zurückgezogen“ im Vorspann der Anfrage ist in dieser Weise unzutreffend. Der Oberbürgermeister hat die DS 23/SVV/0866 und 23/SVV/0866-02 zurückgenommen zugunsten der Neufassung 23/SVV0866-03. Bezüglich der DS 23/SVV/0866-03 hat er um die Kenntnisnahme im Ausschuss für Finanzen am 21.2.2024 gebeten. Durch den Ausschussvorsitzenden wurde diese am Ende der Debatte auch so zu Protokoll gegeben. Ebenfalls erfolgte die Kenntnisnahme der zuletzt genannten Vorlage im Hauptausschuss am 28.02.2024. Nach dem Inhalt dieser Neufassung wird im Weiteren auch verfahren.

 

So bereitet der Oberbürgermeister entsprechend dieser Vorlage die Datenveröffentlichung insbesondere des aktuellen dezentralen Planungsstandes zum 10.04.2024 vor – einschließlich der vorangehenden V-Ist-Daten etc. Parallel hierzu laufen Vorbereitungen für die Erstellung eines freiwilligen Haushaltssicherungskonzeptes, das zeitgleich mit dem Haushaltsentwurf 2025 eingebracht werden soll.

 

Im Haushalt 2024 ist eine Mittelbewirtschaftungssperre von 15% vorgesehen (§ 8 Haushaltssatzung). Zudem sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch Stellen im Stellenplan 2024 gesperrt, welche nun nicht pauschal entsperrt werden, sondern jeweils einer Einzelprüfung unterzogen werden.

Eine Haushaltssperre nach § 71 BbgKVerf ist im aktuellen Monat nicht vorgesehen, da dafür gegenwärtig auch die gesetzlichen Voraussetzungen nicht gegeben sind; dies wäre dann der Fall, wenn zu erkennen wäre, dass der im Haushaltsplan 2024 vorgesehene Fehlbetrag in relevanter Art und Weise überschritten wird. Dies kann derzeit nicht festgestellt werden.

Loading...