Antrag - 24/SVV/0282

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

der Oberbürgermeister wird beauftragt, gemäß der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Potsdam, § 3a, die Stelle der Koordinatorin für Kinder- und Jugendinteressen zur hauptamtlichen Kinder- und Jugendbeauftragten der Landeshauptstadt Potsdam zum schnellstmöglichen Zeitpunkt zu ernennen.

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Erläuterung

Die Ernennung einer hauptamtlichen Kinder- und Jugendbeauftragten stellt einen wesentlichen Schritt zur Sicherstellung der Interessenvertretung der 32.972 Kinder und Jugendlichen in Potsdam dar. Diese Position dient als zentrale Anlaufstelle für Belange, die die jüngere Generation betreffen, und gewährleistet, dass ihre Rechte und Bedürfnisse in allen kommunalen Entscheidungsprozessen berücksichtigt werden.

 

  • In Anlehnung an die erfolgreiche Implementierung von Kinder- und Jugendbeauftragten in zahlreichen anderen Kommunen Brandenburgs, wie Brandenburg an der Havel, Cottbus, Frankfurt (Oder), sowie in kleineren Kommunen wie Rathenow oder Falkensee, unterstreicht dieser Antrag die Notwendigkeit, auch in Potsdam eine solche Position fest zu etablieren. Die Erfahrungen dieser Städte zeigen, dass eine hauptamtliche Beauftragte maßgeblich zur Verbesserung der Lebensqualität und zur Förderung der Partizipation von Kindern und Jugendlichen beitragen kann.

 

  • Die Aufgaben der Kinder- und Jugendbeauftragten umfassen unter anderem die Einflussnahme bei Planungen und Entwicklungsmaßnahmen, die Aufklärung über die Rechte von Kindern und Jugendlichen durch Lobby-, Netzwerk- und Kampagnenarbeit, sowie das Bereitstellen von Daten für die Entwicklung kinder- und jugendgerechter Kommunen durch unabhängiges und effektives Monitoring. Diese Tätigkeiten tragen wesentlich dazu bei, Potsdam als lebenswerte Stadt für alle Generationen zu gestalten.

 

  • Durch ihre Querschnittsaufgaben und die politisch-administrative Legitimation wird die Kinder- und Jugendbeauftragte in die Lage versetzt, effektiv und umfassend die Interessen der Kinder und Jugendlichen zu vertreten und für ihre Berücksichtigung in allen kommunalen Politikfeldern zu sorgen.
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Anlagen

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