Mitteilungsvorlage - 24/SVV/0153

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Beratungsfolge

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Erläuterung

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Wurde eine Haushaltssatzung für zwei Jahre beschlossen, sind gemäß § 11 Abs. 3 Kommunale Haushalts- und Kassenverordnung (KomHKV) Wirtschaftspläne der Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit, an denen die Landeshauptstadt Potsdam mit mehr als 50 % beteiligt ist, zu Beginn des zweiten Haushaltsjahres der Gemeindevertretung und der Kommunalaufsichtsbehörde vorzulegen.

 

Die Wirtschaftspläne 2024 folgender Unternehmen sind dieser Vorlage beigefügt:

 

  • Hans Otto Theater GmbH (Anlage 1)
  • Klinikum Ernst von Bergmann gGmbH Potsdam (Anlage 2)
  • KUBUS gGmbH (Anlage 3)
  • Musikfestspiele Sanssouci und Nikolaisaal Potsdam gGmbH (Anlage 4)
  • ProPotsdam GmbH (Anlage 5)
  • Stadtwerke Potsdam GmbH (Anlage 6)
  • Technologie- und Gewerbezentren Potsdam GmbH (Anlage 7)
  • GO:Incubator GmbH (Anlage 8)

 

 

Die Landeshauptstadt Potsdam hat für die Haushaltsjahre 2023 / 2024 einen Doppelhaushalt aufgestellt. Mit Aufstellung des Haushaltes wurden gleichzeitig die Wirtschaftspläne 2023 als Anlage erstellt und ausgereicht.

 

Nunmehr werden die Wirtschaftspläne 2024 der Stadtverordnetenversammlung in Form einer Mitteilungsvorlage zur Kenntnis gegeben.

 

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Anlagen

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