Beschlussvorlage - 24/SVV/0152

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1. Die bisherige „Satzung über die Festlegung und Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Kindertagesbetreuungsangeboten in Kindertagespflege, für Potsdamer Kinder im Land Berlin sowie in Trägerschaft der Landeshauptstadt Potsdam ab 01.08.2023“ (23/SVV/0480 vom 7.6.2023) einschließlich der Anlagen wird aufgehoben.

 

2. Die überarbeitete „Satzung über die Festlegung und Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Kindertagesbetreuungsangeboten in Kindertagespflege, für Potsdamer Kinder im Land Berlin sowie in Trägerschaft der Landeshauptstadt Potsdam ab 01.08.2023“ einschließlich der Anlagen tritt rückwirkend zum 01.08.2023 in Kraft.

 

3. Der Oberbürgermeister wird unter Berücksichtigung weiterer landesgesetzlicher Regelungen beauftragt, erstmalig zum 01.01.2025 die Höchstbeiträge (Platzkosten inkl. Staffelung) sowie jährlich das Essengeld (erstmalig zum 01.01.2024) zu prüfen und ggfs. eine Anpassung der Beitragstabelle und des Essengeldes vorzunehmen.

 

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Erläuterung

Die alte Satzung ist aufzuheben, da unterschiedliche Daten in der beschlossenen Satzung in der Stadtverordnetenversammlung vom 07.06.2023 und in der veröffentlichten Satzung vom 31.08.2023 enthalten sind.

 

Des Weiteren sind redaktionelle Fehler bei Überprüfung der veröffentlichten Satzung aufgefallen, u.a. gab es den § 13 zweimal und Verweise zu Paragraphen zum KitaG und zur Satzung waren nicht korrekt.

 

Die neue Satzung und der Beschluss beheben diese Fehler. Da keine inhaltlichen Änderungen in der Satzung vorgenommen worden sind, kann mittels Sofortbeschluss die Beschlussvorlage abgestimmt werden.

 

Inhaltlich wird auf die Beschlussvorlage DS 23/SVV/0480 Bezug genommen.

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Anlagen

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