Anfrage - 24/SVV/0331

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Beratungsfolge

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Erläuterung

Seit Erwerb des Grundstücks in der Glasmeisterstr. durch das Oberlinhaus und dem folgenden Abriss der Bestandsgebäude, entstand eine riesige Baubrache, an der keine Bautätigkeiten zu verzeichnen sind.

 

Ich frage den Oberbürgermeister:

Sind die Umstände bekannt, warum nach den bauvorbereitenden Maßnahmen die Bautätigkeiten eingestellt wurden?

 

Nein, es liegen keine konkreten Informationen zu den weiteren Planungen der Grundstückseigentümerin vor.

 

Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass sich das Grundstück im räumlichen Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 166 „Glasmeisterstraße“ befindet. Der Plan(-entwurf) hat noch keinen Stand erreicht, um die durch ihn vorgesehenen (baulichen) Nutzungen realisieren zu können.

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