Antrag - 24/SVV/0329

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Für das sich im Verfahren befindliche B-Planverfahren 173 „Freiflächensolaranlage Marquardt/Satzkorn“ (23/SVV/1403) ist für die Teilfläche 1 (Satzkorner Gemarkung) die Zurückstellung von Baugesuchen zu beschließen.

 

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Erläuterung

Bei der Abwägung zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zum B-Planentwurf wurden erhebliche Fehler festgestellt, welche einer Neubewertung/Überarbeitung des Planverfahrens bedürfen.

 

Mit einer Zurückstellung von Baugesuchen kann erreicht werden, dass Tatsachen geschaffen werden, welche die Durchführung der Planung unmöglich machen oder wesentlich erschweren.

 

Es ist zu befürchten, dass bereits vor Planreife bzw. Rechtswirksamkeit des B-Planes Bauanträge für das Plangebiet eingereicht werden. Damit würde die Neubewertung des B-Planverfahrens erheblich erschwert. Bereits jetzt könnten Bauanträge in einem Bereich zwischen 200 m und der Eisenbahnlinie nach § 35 BauGB beantragt werden, welche möglicherweise einer Neubewertung des Planverfahrens entgegenstehen.

 

 

Der § 15 BauGB schafft ein die Veränderungssperre nach § 14 BauGB ergänzendes Sicherungsinstrument. Er ermöglicht es, Vorhaben, vorübergehend auszusetzen.

 

 

Unter anderem werden folgende Abwägungen bemängelt.

Auf die Arbeitshilfe der Ministerien MLL, MLUK und MWAE zu den Gestaltungs- und Steuerungsmöglichkeiten von PV-FFA für Kommunen im Land Brandenburg findet sich kein Hinweis.

 

Die Prüfung alternativer Flächen ist nur anhand der Hinweise der beteiligten Bürger vorgenommen worden. Die Aussage in der Abwägung, dass PV-Anlagen in LSG nicht zulässig wären, ist falsch. Auf Grundlage des § 9 Abs. 6 Nr. 4 BGBNatSchAG ist in allen LSG des Landes Brandenburg das Zustimmungsverfahren eingeführt worden. Damit kann das MLUK als Verordnungsgeber den in einem Bauleitplan dargestellte/festgesetzten baulichen oder sonstige, dem Schutzzweckdes betroffenen LSG widersprechenden Nutzungen ausnahmsweise zustimmen. Die Zustimmung ist untrennbar mit einem konkreten Bauleitplan verknüpft.

 

Die Flächenauswahl ist nicht aktiv erfolgt. Im Gegenteil, es wurde auf das zufällige Angebot eines Flächeneigentümers und Investors unkritisch reagiert. Es besteht keine Notwendigkeit, dieselriesige Anlage im Gemeindegebiet der Stadt Potsdam gerade an dieser Stelle zu errichten und diese zwischen die ländlichen Ortsteile Satzkorn und dem Fahrländergemeindeteil Kartzow zu quetschen.

 

Die Ergebnisse des 13-monatigen Dorfdialoges, welcher mit einem Rahmenplan gleichzusetzen ist, fanden bei der Abwägung keine Berücksichtigung. Der Dorfdialog „Ortsgestaltung mit Architekten“, erstellt mit professioneller Unterstützung, ist ein umfangreiches Konzept für die Dorfentwicklung.

Die Ergebnisse des Dorfdialogs, Umwelt- und Naturschutz, Erhalt der Landschaft und des dörflichen Charakters und eine besondere Lebensqualität, sind von zentraler Bedeutung.

Die Ackerzahlen, die die beteiligten Bürger in ihren Einwendungen anführten, sie liegen zwischen 32 bis 54, beruhen auf den Angaben des Landesamtes für Bergbau, Geologie und Rohstoffe. Diese Werte wurden als unrichtig zurückgewiesen. Das sind die besten Werte weit und breit.

 

Die Möglichkeit, bei der Abänderung des FNP auch die Bodennutzungsart in der gesamten Teilfläche 1 in „Grünland“ oder „Sonderbaufläche mit hohem Grünanteil >40%“ umzuwandeln, wurde nicht genutzt. Damit hätten sich Optionen für gestalterische Maßnahmen ergeben.

 

Die finanziellen Erlöse fließen zu einem erhebliche Anteil nach NRW und BW, obwohl die Energiewerke der Stadt Potsdam selbst in der Lage sind Solaranlagen betreiben zu können.

 

Der Landeshauptstadt gehen somit mehrere Millionen € in 30 Jahren verloren.

 

Erst in Anlage 10 wird auf mögliche Konflikte mit dem Landschaftsbild hingewiesen, ohne diese zu bewerten und Lösungen aufzuzeigen.

 

Die Teilfläche 2 (Marquardter Gemarkung) ist von der Veränderungssperre nicht betroffen und könnte weiter geplant werden.

    

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Anlagen

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