Beschlussvorlage - 24/SVV/0316

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Änderung des § 2.1 der Benutzungsordnung der Stadt- und Landesbibliothek vom 08.05.2013.

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Erläuterung

Die Stadtverordnetenversammlung hat am 04.10.2023 laut den Anträgen 23/SVV/0946 sowie 23/SVV/0959 beschlossen, dass eine kostenfreie Nutzung für Kinder jeden Alters umzusetzen ist. In der derzeitig gültigen Benutzungsordnung der SLB ist der Erhalt eines Benutzerausweises auf einen Personenkreis ab Schuleintrittsalter begrenzt, d.h. in der Regel ab 6 Jahren. Dieser Tatbestand wird in der neuen Version geändert, so dass den o.g. Beschlüssen entsprochen werden kann.

 

Die Benutzungsordnung vom 08.05.2013 wird daher in § 2.1. wie folgt geändert:

 

㤠2 Anmeldung

1. Benutzende melden sich persönlich unter Vorlage eines gültigen Personaldokumentes zum Nachweis von Name, Anschrift und Geburtsdatum an.

Bei nicht ausweispflichtigen Personen legen der oder die Erziehungsberechtigte bzw. die gesetzliche Vertretung die o.g. Dokumente vor.

Der Personenkreis bezieht sich auf Jede*n.

Minderjährige bis 15 Jahre benötigen die schriftliche Einwilligung der oder des Erziehungsberechtigten bzw. der gesetzlichen Vertretung, welche auch das Einverständnis zur Internet/WLAN-Nutzung enthält. Diese erklärt per Unterschrift, die Benutzungs- und Entgeltordnung in der jeweils gültigen Fassung anzuerkennen und verpflichtet sich, für Schadensfälle einzutreten.“

 

Neben den sprachlichen Anpassungen in eine gendergerechte Sprache, liegt die entscheidende Änderung in dem Satz: „Der Personenkreis bezieht sich auf Jede*n“.

Zuvor hieß es „Der Personenkreis bezieht sich auf Kinder ab Schuleintrittsalter (…).“ Diese Formulierung führte dazu, dass für Kinder, die noch nicht zu Schule gehen, kein Bibliotheksausweis ausgestellt wurde.

 

Die bestehende Entgeltordnung ist in diesem Zusammenhang nicht zu ändern. 1.h lautet: „Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren – unentgeltlich“. Damit sind alle Altersgruppen erfasst.

 

 

s. Anlage 1: synoptische Darstellung der Änderung.

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Anlagen

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