Beschlussvorlage - 24/SVV/0318

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Im Rahmen der Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB wird über die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Nr. 141-6 „Entwicklungsbereich Krampnitz – Park / Luch / Feldflur“ entschieden (gemäß Anlagen 3A, 3B, 4A und 4B).
  2. Der Bebauungsplan Nr. 141-6 „Entwicklungsbereich Krampnitz – Park / Luch / Feldflur“ wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt (siehe Anlagen 5 und 6).

 

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Erläuterung

Die Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 02.04.2014 für den Bereich der Entwicklungssatzung Krampnitz die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 141 „Entwicklungsbereich Krampnitz“ nach § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen und mit demselben Beschluss den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 107 „Kaserne Krampnitz“ (OT Fahrland) vom 30.08.2006 aufgehoben (DS 14/SVV/0164). Der Bebauungsplan Nr. 141 soll schrittweise in Abhängigkeit der geplanten Umsetzungsschritte in mehreren eigenständigen Teil-Bebauungsplänen aufgestellt werden.

 

Der Bebauungsplan Nr. 141-6 „Entwicklungsbereich Krampnitz – Park / Luch / Feldflur“ schafft die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Herstellung zentraler öffentlicher Parkanlagen mit unterschiedlichen Nutzungsanforderungen und Charakteren im Entwicklungsbereich Krampnitz. Mit dem Bebauungsplan werden die Bereiche des Nordparks und der im Übergang zum angrenzenden Landschafts­raum, insbesondere der Döberitzer Heide, liegenden Grün- und Freiflächen (sogenannter „Randpark“ und die „Pufferzone“) überplant, es werden überwiegend öffentliche Grünflächen sowie Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft fest­gesetzt. Das Plangebiet (Anlage 2) bildet einerseits von Westen nach Osten in den Übergängen zu den freien Landschaftsräumen der Döberitzer Heide und der landwirtschaftlichen Flächen eine grüne Klammer um die baulich zu entwickelnden Siedlungsbereiche und beinhaltet andererseits den Nordpark in der Mitte des neuen Stadtquartiers. Neben der Festsetzung von öffentlichen Grünflächen sollen am südlichen Rand des Nordparks drei kleine Allgemeine Wohngebiete angegliedert werden.

Der Bebauungsplan Nr. 1416 mit seinen Festsetzungen umfangreicher Grün- und Freiflächen sowie von Ausgleichmaßnahmen stellt einen wesentlichen Baustein für die Gesamtentwicklung des Entwicklungsbereichs Krampnitz hinsichtlich der Grün- und Freiflächenversorgung dar. Es soll hier ein großer Teil der notwendigen Ausgleichsmaßnahmen der Gesamtentwicklung der Entwicklungsmaßnahme Krampnitz umgesetzt werden.

 

Zur planungsrechtlichen Sicherung besteht das Erfordernis, über die Ergebnisse der 1. und 2. Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen zum Bebauungsplan Nr. 141-6 „Entwicklungsbereich Krampnitz – Park / Luch / Feldflur“ zu entscheiden und den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan zu fassen.

 

Die nähere Erläuterung zur Erforderlichkeit der Beschlussvorlage ergibt sich aus den folgenden Anlagen zu dieser Beschlussvorlage:

 

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