Beschlussvorlage - 24/SVV/0324

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Im Rahmen der Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB wird über die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Nr. 141-8 "Entwicklungsbereich Krampnitz – Weiterführende Schule" entschieden (gemäß Anlagen 3A und 3B).
  2. Der Bebauungsplan Nr. 141-8 "Entwicklungsbereich Krampnitz – Weiterführende Schule" wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt (siehe Anlagen 4 und 5).

 

Reduzieren

Erläuterung

Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 02.04.2014 für den Bereich der Entwicklungssatzung Krampnitz die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 141 „Entwicklungsbereich Krampnitz“ nach § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen und mit demselben Beschluss den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 107 „Kaserne Krampnitz“ (OT Fahrland) vom 30.08.2006 aufgehoben (DS 14/SVV/0164). Der Bebauungsplan Nr. 141 soll schrittweise in Abhängigkeit der geplanten Umsetzungsschritte in mehreren eigenständigen Teil-Bebauungsplänen aufgestellt werden. Daher wurde am 04.10.2023 von der Stadtverordnetenversammlung die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 141-8 „Entwicklungsbereich Krampnitz – Weiterführende Schule“ beschlossen (DS 23/SVV/0816). Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist in Anlage 2 dargestellt.

 

Mit dem Bebauungsplan Nr. 141-8 „Entwicklungsbereich Krampnitz – Weiterführende Schule“ wird der Bereich im Südwesten des Entwicklungsbereichs entlang der Schwedischen Allee und der Ketziner Straße/Gellertstraße beplant, um hier gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 01.12.2021 als dauerhaften Standort für die Schule Am Schloss die Entwicklung einer weiterführenden Schule mit einer Kinder- und Jugendfreizeitstätte und – wettkampftaugliche – Sportanlagen planungsrechtlich zu sichern (DS 21/SVV/1322).

 

Der Bebauungsplan Nr. 141-8 enthält keine Festsetzungen zur planungsrechtlichen Sicherung der im Rahmen der Masterplanung „Stadtquartier Potsdam-Krampnitz“ vorgesehenen Straßenbahntrasse, da die Straßenbahntrasse über ein gesondertes Planfeststellungsverfahren planungsrechtlich gesichert wird. Dieses Planfeststellungsverfahren ist nicht Bestandteil des Aufstellungsverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 141-8. Die geplante Trasse der Straßenbahn ist in der öffentlichen Grünfläche nachrichtlich in die Planzeichnung übernommen worden, um Festsetzungen, die den Inhalten des nachfolgenden Planfeststellungsverfahrens entgegenstehen würden, auszuschließen.

 

Zur planungsrechtlichen Sicherung besteht das Erfordernis, über die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen zum Bebauungsplan Nr. 141-8 „Entwicklungsbereich Krampnitz – Weiterführende Schule“ zu entscheiden sowie den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan zu fassen.

 

Die nähere Erläuterung zur Erforderlichkeit der Beschlussvorlage ergeben sich aus den folgenden Anlagen zu dieser Beschlussvorlage:

Reduzieren

Anlagen

Loading...