Antrag - 22/SVV/0045

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die am 15.08.1856 anlässlich seines 60. Geburtstages verliehene Ehrenbürgerwürde wird Friedrich Heinrich Ernst Freiherr von Wrangel wegen seines Einsatzes bei der Niederschlagung der Revolution von 1848 aberkannt.

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Erläuterung

Begründung:

Am 10. November 1849 rückten königlich-preußische Truppen unter dem Kommando Wrangels in Berlin ein. Die Nationalversammlung wurde aufgelöst, der Belagerungszustand und schließlich das Kriegsrecht ausgerufen. Wrangel leistete damit einen maßgeblichen Beitrag, die mit der Bildung einer konstitutionellen Monarchie verbundenen demokratischen Prinzipien sowie die Gewährung von Grund- und Freiheitsrechten zurückzudrängen. Ein solches Wirken steht im Widerspruch zu den Grundüberzeugungen der repräsentativen Demokratie und rechtfertigt auch kein ideelles Fortwirken der Idee einer Ehrenbürgerschaft über den Tod Wrangels hinaus. Vielmehr ist mit dem Beschluss über die Aberkennung der Ehrenbürgerschaft ein grundsätzliches Bekenntnis zu den 1848 zunächst vergeblich errungenen Grund- und Freiheitsrechten verbunden.

 

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