Antrag - 24/SVV/0160

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, ab 2025 jährlich einen Bericht über die Entwicklung des Baumbestandes in den Parkanlagen vorzulegen, die von der Anwendung der städtischen Baumschutzverordnung ausgenommen sind. Mit dem Bericht soll über die Zahl, Art und Größe der gefällten Bäume, über den Grund für deren Fällung, über die vorgenommenen Neupflanzungen und über den Zustand des Baumbestandes informiert werden.

 

Die Stadtverordnetenversammlung ist im Oktober 2024 über den Sachstand zu informieren.

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Erläuterung

Der Oberbürgermeister hat mehrfach darüber informiert, dass in den nächsten Jahren ein erheblicher Teil des städtischen Baumbestandes dem Klimawandel zum Opfer fallen wird. Dabei machen die veränderten Klimabedingungen nicht an den Grenzen der Parkanlagen Halt. Daher ist es erforderlich, eine Datenlage zu schaffen, auf deren Basis eingeschätzt werden kann, wie sich der Baumbestand in den Parkanlagen entwickelt und ob die Eigentümer die erforderliche naturschutzfachliche Eignung aufweisen, die eine Befreiung von den Vorgaben der Baumschutzverordnung rechtfertigt.

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Anlagen

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