Antrag - 24/SVV/0197

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird in seiner Eigenschaft als Gesellschaftervertreter der Stadt für die ProPotsdam GmbH beauftragt, jeden Verkauf von Wohnhäusern der ProPotsdam an Private, sowie privatwirtschaftliche Wohnungsunternehmen ab sofort und dauerhaft zu unterbinden. Ziel ist die Sicherung des Wohnungsbestandes in der kommunalen Wohnungsgesellschaft. Zu diesem Zweck soll sie für die betreffenden Objekte, Konzepte zur Sanierung entwickeln und den zuständigen Ausschüssen der Potsdamer Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnisund Beratungvorlegen.

Nur in absoluten, stichhaltig begründeten Ausnahmefällen soll eine Übertragung von Gebäuden und Grundstücken der ProPotsdam, ausschließlich an gemeinwohlorientierte Akteure (z.B. Genossenschaften, Mieter:inneninitiativen, Studierendenwerk etc.) zur Beschlussfassung durch den Hautausschuss vorbereitet werden. Dabei soll die Vergabe nach den Grundsätzen von Konzeptvergabeverfahren sowie des Erbbaurechts mit einem festen Pachtzins erfolgen, um die Grundstücke in öffentlicher Hand zu halten.

Darüber hinaus soll Folgendes für die Veräußerung von Grundstücken und Gebäude der ProPotsdam gelten:

  • Bietende: ausschließlich gemeinnützige juristische Personen
  • sozialverträglicher, fest definierter Erbbauzins
  • Bietende sollen Wohnraum mit Sozialbindung nach Richtlinien der Stadt Potsdam schaffen
  • Bietende sollen die Einbindung bisheriger Mieter:innen sowie der Nachbarschaft bei der Konzepterarbeitung und Umsetzung nachweisen
  • Bietende sollen eine ökologisch-nachhaltige Sanierung der Häuser vornehmen
  • Bietende sollen Gemeinschaftsflächen zur Nutzung für Mieter:innen und Nachbarschaft schaffen

 

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Erläuterung

Mitte Januar 2024 berichteten die PNN und die MAZ von den Plänen der ProPotsdam unsanierte Gebäude in der Sellostraße verkaufen zu wollen. Als Begründung hierfür führte die Geschäftsleitung des kommunalen Unternehmens die gestiegenen Baukosten an, die sich negativ auf die Finanzierung des Baugeschehens, v.a. auf Neubauten ausgewirkt haben. Seitdem ist bekannt geworden, dass neben den angeführten Wohnhäusern, auch immer wieder der Verkauf weiterer Gebäude der ProPotsdam geprüft und diskutiert werde. Teilweise wurde in der Vergangenheit bereits der Versuch unternommen, einzelne, mehrheitlich unsanierte Gebäude meistbietend zu veräußern.

Die Potsdamer Stadtverordnetenversammlung lehnt die Veräußerung kommunaler Wohnungs­bestände grundsätzlich ab. Jede einzelne Wohnung muss in der Hand gemeinwohlorientierter Akteure gehalten werden, weil nur so ein mietpreisdämpfender Einfluss sichergestellt werden kann. Das Grundrecht auf Wohnen ist nur mit jenen Akteurinnen und Akteuren sicherbar, die sozial verträgliche Mieten dauerhaft sichern und sich den Mieterinnen und Mietern verpflichtet sehen. Aus diesem Grund fordert die Stadtverordnetenversammlung eine sofortige und endgültige Unterbindung aller Pläne zum Verkauf nach Höchstgebotsverfahren. Denn dieses bringt zwar kurzfristig Geld in die Kassen, führt aber zum Verlust dringend benötigten Wohnraums.

Nur wenn die ProPotsdam bei einzelnen Gebäuden absolut handlungsunfähig ist und auf Grund von Sanierungsstau der Verlust bewohnbaren Wohnraums droht, soll die ProPotsdam eine Veräußerung in die Wege leiten können. Zu welchen Konditionen diese dann erfolgen soll, formuliert der vorliegende Antrag abschließend aus.

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Anlagen

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