Antrag - 24/SVV/0198

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die rechtliche Situation zur Kaiser-Friedrich-Straße 1-2 zu prüfen und abschließend zu klären.

Auf der Basis dieser rechtlichen Klärung soll den Stadtverordneten zur Entscheidung über einen Aufstellungsbeschluss mitgeteilt werden, ob die städtebauliche Ordnung mit einem Aufstellungsbeschluss für einen B-Plan gewährleistet werden muss.

Dem SBWL ist im April 2024 zu berichten.

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Erläuterung

Zur Vermeidung städtebaulicher Fehlentwicklungen hatte der Ortsbeirat Eiche die Dringlichkeit eines Planverfahrens Kaiser-Friedrich-Straße 1-2 bereits vor einem Jahr erkannt und zur Vermeidung städtebaulicher Fehlentwicklungen die schnellstmögliche Durchführung eines Planverfahrens beschlossen.

Bei der Aufstellung der Prioritätenliste 2024 wurde von der Verwaltung auf die noch offene rechtliche Klärung (Baumaßnahme im Innen- oder im Außenbereich) hingewiesen.

Die Abwägung, ob überhaupt eine Aufstellung eines B-Plans notwendig ist, hängt maßgeblich von der rechtlichen Klärung ab. Daher soll die Verwaltung schnellstmöglich die Klärung herbeiführen und den Stadtverordneten einen rechtssicheren Vorschlag zum weiteren Vorgehen vorlegen.

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Anlagen

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