Antrag - 24/SVV/0230

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, der Stadtverordnetenversammlung bis zum 30. April darzulegen, welche personellen und materiellen Maßnahmen notwendig wären, um alle bereits in Aufstellung genommen Bebauungspläne mit externen und internen Kräften in Priorität 1 zu bearbeiten. Dabei sind die einzelnen Bereiche (Bearbeiter und Zuarbeit / Mitprüfung) getrennt zu betrachten und darzustellen, aufgrund welcher Umstände in welchen Bereichen es zu den bekannt langen Bearbeitungszeiten kommt.

 

 

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Erläuterung

 

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Anlagen

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