Änderungs- /Ergänzungsantrag - 23/SVV/1296-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zunächst darzustellen,

  1. Welche rechtlichen Änderungen die aktuell gültige Werbesatzung betreffen und
  2. welche Möglichkeiten es aus Sicht der Verwaltung unter Berücksichtigung der Rechtshierarchie es gibt, eine moderne Werbesatzung zugeschnitten auf die einzelnen Stadtteile zu entwickeln.
  3. Darauf aufbauend ist ein Konzept, das eine größtmögliche Transparenz für die Durchführung und Beteiligung sicherstellt, zu entwickeln.
  4. Zu berücksichtigen sind die Interessen der betroffenen Händler und Gewerbetreibenden, der Bewohner, des Denkmalschutzes sowie der gesetzlichen Grundlagen wie die Stadtordnung, das Brandenburgische Straßengesetz wie auch die Straßenverkehrsordnung.
  5. Die Stadtgesellschaft, Bürgerinnen und Bürger, Verbände und Wirtschaftsvertreter mit ihren unterschiedlichen Betroffenheiten sind in einem Beteiligungsverfahren einzubeziehen.
  6. Besonders zu berücksichtigen sind die wirtschaftlichen Interessen der LHP, die bestehenden und sich in Vorbereitung befindenden Entwicklungkonzepte der Stadt, des Verkehrs und der Wohngebiete.

Dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raums ist bis Juni 2024 das Ergebnis der Prüfung vorzustellen.

 

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Erläuterung

Die aktuelle Werbesatzung der Landeshauptstadt Potsdam stammt aus dem Jahre 2006. Sie wurde zwar immer mal wieder angepasst, doch moderne Entwicklungen, das Wachstum der Stadt sowie die Veränderungen der Möglichkeiten machen eine Aktualisierung und Zusammenführung der einzelnen Teilbereiche erforderlich.

Das Potsdamer Stadtgebiet mit seiner besonderen historischen, kulturgeschichtlichen und städtebaulichen Geschichte ist besonders schützenswert und an allem, was zur Gestaltung beiträgt sind hohe Ansprüche zu stellen. Die Gestaltungs- und Werbesatzung soll dazu dienen, das charakteristische Stadtbild der Stadt mit ihrer historischen Baustruktur zu wahren, das Stadtbild im Kernbereich zu verbessern sowie in Gestaltungsfragen zugunsten der Chancengleichheit der Handelseinrichtungen untereinander für alle nachvollziehbare Rahmenbedingungen zu schaffen. An bauliche Anlagen, Werbeanlagen, den öffentlichen Straßenraum sowie private Flächen, die unter Duldung der/des Verfügungsberechtigten tatsächlich allgemein benutzt werden, werden daher besondere Anforderungen gestellt. Die Belange der Ortsteile sowie deren Entwicklung sind einzubeziehen. Der Antrag greift eine Anregung des Oberbürgermeisters auf.

 

 

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Anlagen

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