Mitteilungsvorlage - 24/SVV/0360

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Beratungsfolge

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Erläuterung

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Die Landeshauptstadt hat mit Schreiben des Landesumweltministeriums (MLUK) vom 01.03.2024 eine Mitteilung zur Voranfrage im Zustimmungsverfahren zum LSG „Potsdamer Wald- und Havelseengebiet“ / FNP-Änderung „Golm-Nord“ erhalten. Die Landeshauptstadt hatte am 27.10.2022 die Voranfrage auf Zustimmung beim MLUK gestellt. Das Verfahren wurden in mehreren Terminen mit dem MLUK abgestimmt und noch offene Fragen des MLUK in mehreren Schreiben beantwortet.

 

Das MLUK hält im o.g. Schreiben die Zustimmung für die geplanten gewerblichen Bauflächen für möglich. Eine Zustimmung für die geplanten Wohnbauflächen und die soziale Infrastruktur (Kitas, Schule und Sportflächen) wird jedoch abgelehnt. Das MLUK geht davon aus, dass in der Gesamtstadt durch Entwicklung anderer Flächen bzw. „eine komprimierte bauliche Bodennutzung in bereits baulich genutzten Bereichen“ die Schaffung von Wohnbauflächen außerhalb des LSG möglich wäre.

 

Das MLUK hält einen erneuten Antrag für möglich, formuliert aber als Maßgabe dafür die gesamtstädtische Überarbeitung des Flächennutzungsplanes in Verbindung mit einer Neufassung des Landschaftsplanes.

 

Die Verwaltung wird nun prüfen, welche Möglichkeiten bestehen, die Entwicklung von Golm-Nord vor diesem Hintergrund zu betreiben. Der in Golm verfolgte Ansatz einer integrierten Stadtentwicklung, die neben Arbeitsplätzen auch Wohnungen und entsprechende Infrastruktur in engem räumlichen Zusammenhang schafft, wird vom MLUK offenbar nicht unterstützt.

 

Im Ergebnis der Prüfung soll der Stadtverordnetenversammlung im dritten Quartal 2024 ein Vorschlag gemacht werden, welche Möglichkeiten sich daraus für die weitere Planung ergeben. Nach erster Einschätzung wäre z.B. eine rein gewerbliche Entwicklung vorstellbar oder eine Entwicklung erst nach dem Abschluss des FNP-Änderungsverfahrens für die gesamte Stadt. Daraus würde sich allerdings eine mehrjährige Verzögerung für die Entwicklung von Golm Nord ergeben.

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