Anfrage - 24/SVV/0372

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Beratungsfolge

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Erläuterung

In der letzten Berichterstattung Drucksache 23/SVV/0888 wurde festgehalten: „Gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 07.06.2023 wurde die Verwaltung beauftragt, bis Ende des 3. Quartals 2023 verbindliche Aussagen zum Planungsstand eines Strand- oder Freibads zu präsentieren. Im Rahmen der Konkretisierung des Wettbewerbssiegerentwurfs Masterplans für den Eingangsbereich des Entwicklungsgebietes einschließlich der Uferzone des Krampnitzsees wurde in der Variantenbetrachtung der Auftrag zur Verortung eines Kiez-Schwimmbades in Ufernähe mit in die Überlegungen aufgenommen. Im Ergebnis wurde gegenüber dem Casino in unmittelbarer Nachbarschaft zur vorhandenen und ausbaufähigen Marina am Ufer ein Baukörper in Größe und Lage verortet, der für ein Kiez-Schwimmbad in Frage kommen würde (vgl. 20/SVV/0563). Es wurde ein Kiezbad mit fünf 25 m Schwimmbahnen skizziert (siehe Anlage 1).

Im Aufwuchsszenario des Entwicklungsbereichs Krampnitz ist die Fertigstellung des Uferbereichs aktuell für die Jahre 2032/33 eingeplant. Das Verfahren zum B-Plan Nr. 141-5B „Entwicklungsbereich Krampnitz – Uferpark“ wird voraussichtlich 2028 weitergeführt. Wann Baurecht für diesen Bereich geschaffen werden kann, ist derzeit nicht abschließend zu beantworten.“

Durch die aktuellste Mitteilung des MLUK am 01.03.2024 an die LHP zur Voranfrage für „Golm-Nord“ wurde jedoch bekannt, dass der Bau im Landschaftsschutzgebiet durch Widerspruch zum Schutzzweck zukünftig mehr als schwierig bis in Teilen unmöglich wird. Dies gilt nicht nur für Golm, sondern ebenfalls für Fahrland-West und für Krampnitz und damit auch für die geplante Bebauung des dringend benötigten Kiezbades am Ufer der Krampnitzsees.

 

Ich frage den Oberbürgermeister:

Welche Auswirkungen hinsichtlich der Realisierbarkeit oder möglicher Standortalternativen hat die neueste Einschätzung des MLUK auf den geplanten Standort des Kiezbads Nord im Bereich des B-Planes 141-5B?

 

 

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