Anfrage - 24/SVV/0313

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Beratungsfolge

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Erläuterung

Die Anfrage dient der Kontrolle der Verwaltung. Näheres ergibt sich unmittelbar aus dem Wortlaut der Fragestellung.

 

In der Fragestunde der Stadtverordnetenversammlung am 24.01.2024 thematisierte unsere Fraktion die unsachgemäße Fällung einer großen mehrstämmigen Weide am Kulturzentrum la datscha in unmittelbarer Nähe der Humboldtbrücke. Der Beigeordnete Bernd Rubelt bat um eine differenzierte Beurteilung der Tätigkeit der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten (SPSG) und versicherte, den Einzelfall zu prüfen.

 

Eine Akteneinsicht unserer Fraktion ergab nun, dass am 30.01.2024 ein Vor-Ort-Termin der Unteren Naturschutzbehörde mit der SPSG stattgefunden hat. In der von einem beteiligten Mitarbeiter angefertigten Aktennotiz heißt es:

 

„Die Weide wurde – laut Eigentümer (SPSG) – aufgrund fehlender Verkehrssicherheit gefällt. Die mehrstämmige Weide soll im Stammfuß mehrere Faulstellen haben und V-Zwiesel (Druckzwiesel). Nach eigener Aussage der SPSG handelt es sich um einen Großbusch und dieser müsse auch mal wieder auf den Stock gesetzt werden. Die einzelnen Stämmlinge seien ausbruchgefährdet gewesen. Deshalb erfolgte die Fällung.

 

Ob die Maßnahme in diesem Umfang notwendig war bezweifle ich. Am Stammfuß der Weide sind keine Faulstellen vorhanden. Auch rechtfertigt das bloße Vorhandensein von Druckzwieseln nicht diesen radikalen Rückschnitt (bzw. Fällung). Alte Kappungsstellen die darauf schließen würden, sind nicht zu erkennen. Die Jahrringe der durchmesserstärksten Stämmlinge ergeben ein Alter von ca. 25 Jahren. Die letzten Maßnahmen liegen dementsprechend lange zurück. Ich würde diese Weide nicht als Großbusch bezeichnen, abgesehen davon, dass es dafür auch keine wirkliche Definition gibt, ist es meines Erachtens eine („einfache“) mehrstämmige Weide. […]

 

Aufgrund des sensiblen Standortes (Einsehbarkeit von der Humboldtbrücke und direkte Nachbarschaft zum Kulturzentrum) wäre eine Absprache/Begehung vor der Maßnahme wünschenswert gewesen.“

Dieser Befund deckt sich mit der Darstellung mehrerer Baumpfleger, Dendrologen, Baumgutachter und Mitarbeiter von Umweltverbänden, die bei der Besichtigung des Baumes weder Faulstellen feststellen konnten, noch die radikale Fällung des Baumes für erforderlich hielten. Lediglich die SPSG bezeichnet einen 25 Jahre alten mehrstämmigen Baum als Großbusch und die vorgenommene Fällung als Auf-Stock-Setzen – und nur die Stiftung hat Faulstellen im Stammfuß festgestellt und damit die Fällung zur Herstellung der Verkehrssicherheit begründet.

 

 

Wir fragen den Oberbürgermeister:

 

Hält der Oberbürgermeister die SPSG für eine naturschutzfachlich geeignete Behörde, die für den Park Babelsberg dauerhaft von der Anwendung der städtischen Baumschutzverordnung ausgenommen werden sollte?

 

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