Anfrage - 24/SVV/0382

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Beratungsfolge

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Erläuterung

Immer wieder wird die Frage zum weiteren Umgang mit dem Grundstück der ehemaligen REWE- Nahkaufhalle Ecke Gagarinstraße-Bahnhofstraße gestellt. Dieses Grundstück, das unmittelbar an die Sporthalle des Schulzentrums anschließt, befindet sich in privatem Eigentum und soll seit mehreren Jahren entwickelt werden. Allerdings sind Planungen vom Bau von Mikroappartments oder von einer Selfstorage- Anlage nicht weiter verfolgt worden.

 

Ich frage den Oberbürgermeister:

 

Was unternimmt die Stadt, um eine sinnvolle Entwicklung des Grundstücks Ecke Gagarinstraße-Bahnhofstraße Am Stern zu befördern?

 

Das Grundstück in der Gagarinstraße 12 befindet sich im Privateigentum. Aus planungsrechtlicher Sicht liegt es im Innenbereich gemäß § 34 BauGB, ohne dass spezifische Satzungen wie Gestaltungs- oder Erhaltungssatzungen Anwendung finden. Obwohl das Grundstück relativ verwildert ist, sind bislang keine Beschwerden bekannt.

 

In den vergangenen Jahren führte die Stadtverwaltung mehrere Bauvorberatungen mit den Eigentümern und deren Planer durch. Die Stadt empfahl Nutzungen, die einem allgemeinen Wohngebiet zuträglich sind, zu etablieren. Dazu gehört zum Beispiel Wohnnutzung in Kombination mit Nahversorgung. Ein genehmigungsfähiges Konzept der Eigentümer liegt bislang nicht vor.

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