Anfrage - 24/SVV/0397

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Beratungsfolge

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Erläuterung

Seit 1. Januar 2024 sind die neuen Förderbedingungen des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg für mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnraum in Kraft getreten. Ziel der Förderung bleibt es, dringend benötigten bezahlbaren Wohnraum in allen Landesteilen herzustellen.

Zu diesem Zweck fördert das Land dessen Neubau bzw. die Wiederherstellung ab sofort mit 500 € Zuschuss und bis zu 3.000 € zinsfreiem Darlehen je Quadratmeter Wohnfläche. Für Förderkonditionen und Zweckbindung für den Zeitraum von 35 Jahren wird der Zuschuss noch einmal um weitere 200 € je Quadratmeter erhöht.

 

Ich frage den Oberbürgermeister:

Welche Chancen sieht die Verwaltung, die Höchstdauer von 35 Jahren für den mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnraum in Krampnitz gegenüber dem Investor durchzusetzen?

 

Die Inanspruchnahme von Fördermitteln des Landes setzt formal voraus, dass sich die Flächen innerhalb der vom Land bestätigten Förderkulisse befinden. Eine bereits beantragte Kulissenerweiterung wurde vom Land bisher nur für das Bergviertel bestätigt. Für weitere Flächen wird derzeit ein erneuter Antrag erarbeitet. Wenn sich die Flächen innerhalb der Fördergebietskulisse befinden, besteht die Steuerungsmöglichkeit im Rahmen von Konzeptvergaben. Hier ist es beispielsweise denkbar, Zusatzpunkte o. ä. bei der Bewertung der Angebote zu vergeben und somit die Chancen der Bieter auf einen Zuschlag des Grundstücks mit verlängerten Mietbindungsfristen zu erhöhen.

Es liegt im Interesse des Investors bzw. Vorhabenträgers, die zusätzliche Zuschussförderung in Verbindung mit längeren Zweckbindungsfristen zu vereinbaren. Die Abstimmungen zur Förderfähigkeit und Wirtschaftlichkeit des geplanten Vorhabens finden dazu ausschließlich zwischen Investor und Förderbank – hier die Landesinvestitionsbank des Landes Brandenburg- statt. Die neuen Förderbedingungen sollen einen Anreiz für die Investoren bieten. Eine Verpflichtung zur Inanspruchnahme der Fördermittel und auch der zusätzlichen Zuschüsse besteht nicht.

Die Verwaltung wird bei den weiteren Verhandlungen zu den Vereinbarungen der mietpreis- und Belegungsbindung von Wohnraum gemäß der Förderrichtlinie beteiligt und kann in diesem Zusammenhang den Wunsch einer längeren Bindungszeit über die 25 Jahre hinaus einbringen, jedoch nicht einfordern. Letztlich ist die Förderzusage der ILB in Gänze bindend und nicht mehr verhandelbar.

 

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