Antrag - 24/SVV/0328

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zwischen Nikolaikirche und dem neu entstehenden Wohnquartier zwischen Erika-Wolf-Straße/ Anna-Flügge-Straße/ Alter Markt/ Am Kanal (ehemals Staudenhof bzw. Block 5 der neuen Innenstadt) eine dem Denkmalschutz entsprechende,  behindertengerechte Toilette gemäß DIN 18040-1 zu errichten, inklusive der Genehmigung für eine weitere Werbefläche zur Refinanzierung der Toilette.

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Erläuterung

Jährlich besuchen zehntausende Touristen das neu entstandene Innenstadtviertel rund um  Stadtschloss (bzw. Brandenburger Landtag), Palais Barberini, Nikolaikirche und Filmmuseum. Die dringenden Bedürfnisse der zahlreichen Besucher insbesondere der Behinderten (Rollstuhlfahrer, Sehbehinderte) der Landeshauptstadt können nicht durch die angrenzenden Cafés bedient werden.

Die Landeshauptstadt betreibt aktuell 9 Citytoiletten mit der Firma Wall AG, die die Wartung und Pflege der Toiletten durch die Vermietung der Werbeflächen refinanziert und an deren Einnahmen auch die Landeshauptstadt beteiligt ist.

Auch wenn am Eingang des Lustgartens aktuell eine behindertengerechte Toilettenanlage vorhanden ist, ist diese nicht von Touristen findbar, da sie abseits der großen Besucherströme steht. Die Toilette am Platz der Einheit ist zu weit vom Quartier am Alten Markt entfernt – gerade für Behinderte.

Für den Komfort von Bürgern und Gästen der Landeshauptstadt, im Rahmen des Ziels der  Barrierefreiheit auch der neuen touristischen Ziele der neu entstehenden Innenstadtquartiere ist es sinnvoll, hier eine weitere Toilette in Zusammenarbeit mit der Wall AG oder einem anderen Anbieter zu errichten und entsprechend auch für Besucher leicht erkennbar auszuweisen.

Eine maßgebliche Kapazitätserweiterung von Großflächenwerbung ist nicht zu erwarten, da sich die Werbefläche auf die Seiten des Toilettenhäuschens beschränkt, deren Größe vom gewählten Toilettenmodell abhängt.

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Anlagen

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