Antrag - 24/SVV/0404

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Im Plenum der Stadtverordnetenversammlung werden grundsätzlich nur strategische Anliegen der Fraktionen und nach BbgKVerf pflichtige Beschlussvorlagen des Oberbürgermeisters besprochen und entschieden.

 

Sämtliche operativen und/oder ins laufende Geschäft der Verwaltung fallenden Anliegen, sind zunächst direkt mit der Verwaltung zu klären. Sollte dies nicht erfolgreich sein, können diese direkt in den jeweiligen Ausschüssen beraten werden.

 

Erst wenn dies nicht erfolgreich sein sollte, können diese dem Hauptausschuss zur Entscheidung durch die Fachausschüsse vorgelegt werden.

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Erläuterung

Die bisherigen Plenumssitzungen der Stadtverordnetenversammlung führen trotz Konsenslisten zu überlangen Tagungszeiten. Dabei bleibt oftmals für die strategischen  Anliegen zu wenig Zeit.

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Anlagen

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