Antrag - 24/SVV/0368
Grunddaten
- Betreff:
-
Ausgestaltung der Bezahlkarte für Asylanten
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion AfD
- Einreicher*:
- Fraktion AfD
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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10.04.2024
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Potsdam wird beauftragt, als Vertreter der Landeshauptstadt in der Unterarbeitsgruppe Bezahlkarte der Staatskanzlei des Landes Brandenburg darauf hinzu wirken, dass die zukünftigen Zahlungen nach Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) mit der Bezahlkarte nach folgenden Voraussetzungen zu gestalten sind:
- technische Ausstattung der Bezahlkarte ausschließlich für Zahlungen innerhalb Deutschlands
- Beschränkung der Zahlungen ausschließlich zur Deckung des notwendigen Bedarfs des täglichen Lebens
- Sperrung für Geldtransfers in das Ausland
- Sperrung der Bezahlkarte für die Nutzung von Dienstleistungen bestimmter Unternehmen, beispielsweise Online-Zahlungsdienste wie PayPal, Online-Streaming-Dienste, Online-Händler, Sportwettenanbieter, Glückspielanbieter.
Der Stadtverordnetenversammlung ist bis zum 4. Quartal 2024 zu berichten.
Erläuterung
In seinem Bericht vor der Stadtverordnetenversammlung am 6. März 2024 erklärte der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Potsdam, dass die Bezahlkarte für Asylanten im Land Brandenburg eingeführt wird. Der Landkreis Märkisch-Oderland mit seinem Landrat Gernot Schmidt (SPD) ist der erste Brandenburger Landkreis, der die Bezahlkarte einsetzt. Ebenso fordert der Deutsche Städtetag die verpflichtende Einführung der Bezahlkarte in allen Kommunen – im Gleichklang mit der Bundesregierung und auch dem SPD-Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg (Quelle: Süddeutsche Zeitung, 10.01.2024).
Die Landeshauptstadt Potsdam sollte hier mit der Ausgestaltung der Bezahlkarte Massstäbe für die Landkreise und kreisfreien Städte in Brandenburg setzen, damit die Anreize zur illegalen bzw. irregulären Migration verringert und durch die Nutzungseinschränkungen die Schleuserkriminalität mit ihren jährlich tausenden Opfern im Mittelmeer zurückgedrängt werden kann. Dazu sind Überweisungen von der Bezahlkarte in das Ausland, sowie Zahlungen im Ausland zu verhindern, um Zahlungen an Schlepper und Schleuser zu erschweren.
gez. Chaled-Uwe Said
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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144,7 kB
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