Antrag - 24/SVV/0384
Grunddaten
- Betreff:
-
Umplanung des Rahmenplanes Golm 2040 unter Wahrung des Landschaftsschutzgebietes
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Potsdam sozial gerecht
- Einreicher*:
- Fraktion Potsdam sozial gerecht
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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10.04.2024
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Entwurf des Rahmenplanes Golm 2040 unter Berücksichtigung des Vorbescheides des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz vom 01.03.2024 zu überarbeiten.
Dabei sind die Flächen des LSG „Potsdamer Wald- und Havelseengebiet“, für die eine Zustimmung zur Umwidmung gemäß § 4 Absatz 4 offensichtlich ausgeschlossen ist, aus der Bauplanung des Rahmenplanes herauszunehmen. Für die übrigen Flächen innerhalb des LSG, für die eine Zustimmung nicht offensichtlich ausgeschlossen ist und für die benachbarten Flächen außerhalb des LSG ist ein neuer Vorschlag für eine gemischte Bebauung zu erarbeiten, der Gewerbe und Schule und Kita und einen ausgewogenen Anteil Wohnungen beinhaltet.
Erläuterung
Es gilt den vom MLUK zu Recht vertretenen Schutzanspruch des LSG einerseits und die Entwicklungsbedarfe des Wissenschaftsparks Golm andererseits zu einem ausgewogenen Kompromiß zu führen. Dabei soll das hinzukommende Baugebiet Golm-Nord nicht einseitig nur Gewerbeflächen schaffen, sondern sich organisch mit dem vorhandenen Ortsteil Golm ergänzen. Für kurze Wege und attraktive Arbeitsplätze ist es wichtig, einen angemessenen Anteil zusätzlichen Wohnraumes und nötige soziale Infrastruktur ortsverträglich am Standort mit zu planen. Nur so kann ein sinnvoller neuer Ort zum Arbeiten und zum Leben entstehen ohne zusätzliche Verkehrsbedarfe zu induzieren. Die sinnvolle verkehrliche Erschließung einschließlich Straßenverbindung ohne Umweg zum bestehenden Ortsteil Golm ist gleichermaßen zu berücksichtigen wie auch ein angemessener baulicher Übergang zum nördlich angrenzenden Naturraum, der nicht als fünfgeschossige Bruchkante zu angrenzenden Feldern enden kann. In die Planungen der Details sind frühzeitig die Ortsbeiräte Golm und Eiche und die Fachausschüsse SBWL und KUM der StVV einzubeziehen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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142,2 kB
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