Änderungs- /Ergänzungsantrag - 24/SVV/0206-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgemeister wird aufgefordert:

Im Falle einer Einführung einer debit-Karte für Asylbewerber in der Landeshauptstadt Potsdam folgende Mindeststandards zu berücksichtigen und sich in den Gremien der kommunalen Spitzenverbände und des Landes dafür einzusetzen:

 

1. Mit der Bezahlkarte sollen uneingeschränkt Zahlungen bei allen Händler- und Warengruppen erfolgen können. Es soll keinen Ausschluss bestimmter Händler- oder Warengruppen geben.

 

2. Mit der Bezahlkarte sollen uneingeschränkt Online-Einkäufe getätigt werden können.

 

3. Es darf keine regionale/geographische Nutzungseinschränkung der Bezahlkarte geben.

 

4. Der mit der Bezahlkarte eingeräumte Barbetrag darf die soziokulturelle Seite des Existenzminimums nicht unterschreiten und damit in Ableitung des ASylBLG 204 Euro nicht unterschreiten. In begründeten Ausnahmefällen soll der gesamte Betrag in bar auszahlbar sein. 

 

5. Jede volljährige Person in einer Bedarfsgemeinschaft erhält eine Bezahlkarte. 

 

6. Die Bezahlkarte soll nicht auf Analogleistungsberechtigte nach § 2 AsylbLG ausgeweitet werden.

 

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Erläuterung

Bei uns im Landkreis ankommende Menschen sollen durch die finanzielle Autonomie ihre Würde bewahren. Dabei gehen wir neue Wege, um die Kommunen und Behörden schrittweise zu entlasten. Die Einführung einer Socialcard als digitale Übertragung der bisherigen Bargeldauszahlung (Verpflichtungsschein) für Menschen ohne Konto nach dem Vorbild der Stadt Hannover unter Berücksichtigung menschenrechtswürdiger Kriterien ist dabei der richtige Weg. Sie soll wie eine EC- oder Kreditkarte ohne eigenes Konto funktionieren.

Diese Mindeststandards sehen wir als Vorbild für alle Landkreise im Land Brandenburg und regen gemeinsame landeseigene Mindeststandards an. Es ist wichtig, dass die Kriterien von den kommunalen Spitzenverbänden auf Landesebene vertreten werden. Das soll dieser Ergänzungsantrag unterstützen.

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