Antrag des Ortsbeirates - 24/SVV/0418
Grunddaten
- Betreff:
-
Nachbarschaftsmarkt am 04. Mai 2024 - finanzielle Unterstützung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag des Ortsbeirates
- Federführend:
- Büro der Stadtverordnetenversammlung
- Einreicher*:
- Ortsbeirat Eiche, Bernhard Bielick, Bernhard Stehfest
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ortsbeirat Eiche
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Entscheidung
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25.04.2024
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Erläuterung
Das Marktgeschehen auf dem Marktplatz im Alten Rad stellt eine große Bereicherung für unseren Ortsteil dar. Zudem standen die beiden von der Galerie Preuß im vergangenen Jahr organisierten Märkte im Mai und im September ganz im Zeichen von Nachhaltigkeit, Müllvermeidung, Begegnung und Austausch. Besonders für Familien stellen die Nachbarschaftsmärkte gute Gelegenheiten dar, gebrauchte Kinderkleidung, Spielzeuge, Kleingeräte zur Weiternutzung in Umlauf zu bringen. Aber auch für unsere älteren Bewohner bieten die Märkte Begegnung bei Kaffee und Kuchen, Austausch von Erfahrungen und kulturelles Erlebnis. Ehrenamtliche Arbeit für unseren Ortsteil kann mit den Märkten sichtbar gemacht und gewürdigt werden.
Zur Durchführung des Marktes sind die unten genannten Ausgaben geplant.
Die Ausgabenposten sind gegenseitig deckungsfähig.
Dixi-Toilette 175 €
2 Marktstände 70 €
Schankgebühr 35 €
Banner (neu/ einmalig, dann wiederverwendbar für nachfolgen Märkte 60 €
sonstige Werbung/ Info 50 €
Musikdarbietung 100 €
490 €
Gemäß Ziffer 3 Absatz 3 der Richtlinie zur Förderung der Ortsteile über Sachaufwendungen gemäß § 46 Abs. 4 BbgKVerf (DS-Nr. 16/SVV/0512) können Ortsbeiräte über Maßnahmen bis zu 500 € selbst entscheiden, ohne dass diese Maßnahmen vorher vom Büro der Stadtverordnetenversammlung geprüft werden. Dies dient vorrangig der Stärkung der Eigenverantwortung der Ortsbeiräte. Denn die Veranschlagung von Mitteln nach § 46 Abs. 4 BbgKVerf trägt zur Erhaltung der Identität und Stärkung der Eigenverantwortung der Ortsteile bei. Zweck des § 46 Abs. 4 BbgKVerf ist es, den Ortsteil zu integrieren und zugleich eine gewisse Eigenständigkeit durch Entscheidungen über Finanzmittel zu erhalten.
Zur Auszahlung:
Die finanziellen Mittel für die beschlossene Maßnahme können frühestens 4 Wochen vor Beginn dieser vom Büro der Stadtverordnetenversammlung eigenständig abgerufen werden. Hierzu genügt eine schriftliche Mitteilung unter Verweis auf den Ortsbeiratsbeschluss. In der Mitteilung ist anzugeben, für welche Maßnahme das Geld benötigt wird und auf welches Konto ausgezahlt werden soll.
Zur Abrechnung:
Die Verwendung der Mittel ist durch einen Verwendungsnachweis zu belegen. Dieser ist bis zum Ablauf des Quartals (30.06.2024) nach Abschluss der Maßnahme schriftlich und unterschrieben dem Büro der Stadtverordnetenversammlung vorzulegen.