Beschlussvorlage - 24/SVV/0414

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Zum Schuljahr 2025/2026 wird am Standort Krampnitz, Baufeld K7/K8, eine dreizügige Grundschule mit kommunalem Hort errichtet und in Betrieb genommen. Der Grundschulcampus wird bei ansteigenden Schulplatzbedarf funktional auf eine vierzügige Grundschule mit kommunalem Hort erweitert.

 

  1. Die Realisierung erfolgt durch den Entwicklungsträger Potsdam GmbH (ETP).

 

  1. Die Regenbogenschule Fahrland (7) wird bis zur Fertigstellung des Erweiterungsbaus auf zwei Züge begrenzt. Bis zum Abschluss des Erweiterungsbaus nimmt die Grundschule in Krampnitz   die dort nicht versorgten Grundschüler mit auf. Die Einzugsbereiche der beiden Grundschulen werden in diesem Zeitraum im Rahmen der Schulbezirkssatzung entsprechend angepasst.
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Erläuterung

Gemäß § 104 Brandenburgisches Schulgesetz ist die Landeshauptstadt Potsdam als öffentlicher Träger verpflichtet, eine Schule zu errichten, wenn ein Bedürfnis dafür besteht und ein geordneter Schulbetrieb gewährleistet werden kann. Zeitgleich ist der sich daraus ergebende Hortbetreuungsbedarf zu decken.

 

Die Erforderlichkeit dieser dreizügigen Grundschule ergibt sich aus dem aktuellen Schulentwicklungsplan 2021 bis 2026 in Verbindung mit den aktuellen Bevölkerungszahlen. Auf den Seiten 69 ff des Schulentwicklungsplanes wird die Notwendigkeit der Schaffung von Schulplätzen in dem Planungsraum 103 dargestellt.

 

Der Planungsraum 103 (Krampnitz) ist Teil des Sozialraumes I und liegt im Nordwesten. Er ist vor allem geprägt durch das Entwicklungsgebiet Krampnitz, welches bis 2038 entwickelt werden soll. Auf dem 140 Hektar großen Gelände zwischen Döberitzer Heide, Fahrländer See und Krampnitzsee entstehen in den nächsten 10 bis 15 Jahren neue Wohnungen für rund 10.000 Menschen und Gewerbeflächen für bis zu 3.000 Arbeitsplätze. Für das Entwicklungsgebiet Krampnitz wurde entsprechend der zu erwartenden Bevölkerungszahl auch die soziale Infrastruktur geplant.

 

Beginnend mit der Fertigstellung der ersten Wohnungen im Entwicklungsgebiet Anfang 2025 und dem damit verbundenen prognostizierten Zuzug neuer Einwohner resultiert eine Grundschulnachfrage.

 

Zum Schuljahr 2025/2026 wird am Standort Krampnitz, Baufeld K7/K8, eine dreizügige Grundschule mit kommunalem Hort errichtet und in Betrieb genommen. Der Grundschulcampus wird bei ansteigenden Schulplatzbedarf funktional auf eine vierzügige Grundschule mit kommunalem Hort erweitert.

 

Entsprechend Beschluss zum Integrierten Kita- und Schulentwicklungsplan 2021 bis 2026, Drucksache 21/SVV/0518, in Verbindung mit dem Beschluss zur Anpassung der Integrierten Kita- und Schulentwicklungsplanung 2021 bis 2026, Drucksache 21/SVV/1322, wurde die Regenbogenschule (7) in Fahrland zum Schuljahr 2021/2022 dauerhaft auf drei Züge erweitert. Dazu soll der Schulstandort durch einen Erweiterungsbau ergänzt werden. Aktuell wird dazu das Bebauungsplanverfahren durchgeführt.

 

Um die Schule bis zur Fertigstellung des Erweiterungsbaus zu entlasten, soll die Regenbogenschule Fahrland (7) bis zum Abschluss des Erweiterungsbaus ab dem Schuljahr 2025/2026 auf zwei Züge begrenzt werden. Für die Versorgung der Schülerinnen und Schüler des Planungsraums wird ab dem Schuljahr 2025/2026 die Grundschule in Krampnitz errichtet. Die Schule wird bis zur Fertigstellung des Erweiterungsbaus an der Regenbogenschule Fahrland (7), die dort nicht versorgten Grundschüler mit aufnehmen. Durch diese Maßnahmen wird zudem ein geordneter Schulbetrieb für die neue Grundschule in Krampnitz ermöglicht, welche durch den schrittweisen Zuzug der Einwohner ggf. anfangs nicht genügend Schüler für die erforderliche Klassenbildung hätte.

 

Für die Grundschule in Krampnitz wird ein Schuleinzugsbereich festgelegt und die Schulbezirkssatzung entsprechend angepasst.

 

Die Schulkonferenz der Regenbogenschule Fahrland (7) sowie der Kreisschulbeirat wurden entsprechend dem Brandenburgischen Schulgesetz beteiligt.

 

Da es sich bei der Errichtung der Grundschule mit Hort um einen entwicklungsbedingten Bedarf handelt, erfolgt die Finanzierung aus dem Treuhandvermögen des ETP.

 

Stellenbedarfe für 2025 ff sind aus dem bestehenden Stellenrahmen zu decken. Eine Entscheidung hierzu kann erst im Rahmen der Haushaltssatzung/Stellenplanung 2025 erfolgen.

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Anlagen

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