Mitteilungsvorlage - 24/SVV/0416

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Beratungsfolge

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Erläuterung

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Für den Betrieb eines Gesundheitskioskes sollen nach Angaben im Referentenentwurf des „Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune“ (GVSG) jährlich Mittel in Höhe von ca. 400.000 Euro (davon 80% Personalausgaben und 20% Sachausgaben) anfallen. Die gesetzlichen und privaten Krankenkassen sollen 80% des Gesamtbetrages finanzieren. Die übrigen 20% des Gesamtbetrages (ca. 80.000 Euro) sind durch die kreisfreien Städte bzw. Kreise zu übernehmen. Die Gesamtkosten für die Kommunen sind von der Anzahl der Kioske abhängig.

 

Falls eine Gesundheitsregion gegründet wird, würden für die kreisfreien Städte bzw. Kreise zusätzlich die 50% der Investitions- und Betriebskosten für Organisation und Management der Gesundheitsregion anfallen. Bei einer Kalkulation von jährlichen Gesamtkosten für die Gesundheitsregion in Höhe von ca. 150.000 Euro würden für die beteiligten kreisfreien Städte bzw. Kreise demnach jährlich Mittel in Höhe von ca. 75.000 Euro an Kostenaufwand hinzukommen.

 

Zu beachten ist, dass es sich im vorliegenden Referentenentwurf zum GVSG um eine pauschale Kalkulation handelt. Die tatsächlich anfallenden Kosten können je nach Voraussetzungen und Bedarfsstruktur der kreisfreien Stadt bzw. des Kreises abweichen. Dabei ist festzuhalten, dass weder in der aktuellen Haushaltsplanung 2023/24 noch in der Mittelfristplanung Mittel für den Betrieb eines Gesundheitskioskes eingeplant sind.

 

Zugleich ist festzuhalten, dass für Aufbau und Betrieb eines Gesundheitskioskes noch keine gültige Rechtsgrundlage existiert. Bislang liegt ausschließlich der Referentenentwurf des „Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (GVSG)“ (Stand 15.06.2023) vor. Sowohl zur Finanzierung als auch hinsichtlich der personellen Ausstattung (Stichwort Qualifikation und Kompetenzen) fehlen demnach für konkrete Überlegungen essenzielle Grundlagen.

 

 

 

 

Die Einführung von Gesundheitskiosken ist außerdem aus weiteren Perspektiven kritisch zu betrachten. Zum einen ist eine klare Zuordnung bzw. Abgrenzung der jeweiligen Sozialgesetzbücher notwendig (ärztliche Beratung, Sozialberatung, niederschwellige Beratung etc.). Die bisherigen Erfahrungen von Modellprojekten z. B. aus Hamburg zeigen bedingt, dass Erfolg und Nachhaltigkeit eines Gesundheitskioskes gegeben sein kann. Ein Gesundheitskiosk stellt daneben auch eine weitere Struktur dar und birgt die Gefahr der Etablierung von Doppelstrukturen im Versorgungssystem. Eine Entlastung für den Öffentlichen Gesundheitsdienst ist hierdurch nicht zu erwarten. Ebenso ist eine Entlastung des ambulanten und stationären Gesundheitssektors nicht absehbar.

 

Darüber hinaus ist grundsätzlich jeglicher Umsetzung neuer Versorgungsmodelle in der Kommune eine konkrete umfangreiche Bedarfsermittlung und Kosten-Risiko-Analyse bzw. Kosten-Nutzen-Analyse voranzustellen. Dabei ist zu prüfen, inwieweit bestehende Angebote die Bedarfe bereits abdecken, welche Potenziale darüber hinaus bereits vorhanden sind bzw. inwieweit bestehende Angebote angepasst werden können, um die Versorgungslage in der Kommune zu optimieren.

 

 

Fazit:

Von der Einführung eines Gesundheitskioskes in der Landeshauptstadt Potsdam wird aus den genannten Gründen und auch vor dem Hintergrund der aktuellen Haushaltslage abgeraten.

 

Die ambulante medizinische Versorgung steht unbestritten – auch in der Landeshauptstadt Potsdam – aufgrund des vorherrschenden Fachkräftemangels bereits heute und künftig vor großen Herausforderungen, die einen Handlungsbedarf für alle Beteiligten erfordern. Um die gesundheitliche und medizinische Versorgung in der Landeshauptstadt Potsdam nachhaltig zu verbessern, ist die Einführung eines Gesundheitskioskes kein optimales Instrument. Um eine nachhaltige Verbesserung der medizinischen Versorgung insbesondere unterversorgter Stadtgebiete in Potsdam sicherstellen zu können, wäre es zunächst zielführend mit der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg (KVBB) sowie dem Klinikum Ernst von Bergmann (EvB) in Austausch zu treten und neue alternative Versorgungsmodelle zu diskutieren. Beispielsweise könnte der Aufbau ärztlich besetzter medizinischer Versorgungszentren zur Reduktion unterversorgter Stadtteile thematisiert werden. Hierbei ist auch die Krankenhausreform abzuwarten, die ebenfalls die Aufweichung der sektoralen Grenzen (Ambulan vs. Stationär) zum Ziel hat.

 

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Anlagen

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