Mitteilungsvorlage - 24/SVV/0443

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Beratungsfolge

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Erläuterung

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Mit Beschluss 23/SVV/0841 der 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 04.10.2023 wurde die Verwaltung beauftragt, der Stadtverordnetenversammlung eine Liste der Träger und Projekte vorzulegen, die anhand von 3 Kriterien mit dem zukünftig zu beschließenden Haushalt 2025 in eine institutionelle Förderung überführt werden können. Die Liste ist als Anlage 1 beigefügt.

 

Aus der Bearbeitung des oben genannten Beschlusses resultieren zudem zwei wesentliche Ergebnisse:

 

  1. Die institutionelle Förderung auf der Grundlage einer überarbeiteten Förderrichtlinie kann frühestens ab 2026 erfolgen. Die Einreichung der Beschlussvorlage für die aktualisierte Förderrichtlinie für die institutionelle Förderung und die Förderung innovativer Projekte ist nach der Sommerpause 2024 vorgesehen. Damit könnte im Frühjahr 2025 das Antragsverfahren für die Förderung ab 2026 nach den neuen Richtlinien erfolgen. Die Antragstellung für das Jahr 2025 erfolgt noch auf der Grundlage der aktuell gültigen Richtlinie. Eine Information der Träger ist bereits im Januar 2024 erfolgt, die Antragsfrist endete am 31.03.2024.

 

  1. Der anhand der im Beschluss 23/SVV/0841 formulierten Kriterien ermittelte finanzielle Bedarf für die institutionelle Förderung übersteigt die für das Haushaltsjahr 2025 eingeplanten Mittel in Höhe von 1.300.000€ um 85.244,01 €.

Grundlage dieser Berechnung ist eine Förderung der Projekte in gleicher Höhe wie 2024; das heißt ohne Inflationsausgleich oder Berücksichtigung der durch die Träger beantragte erhöhte Antragssumme für 2025.

In diesem Betrag ist die Förderung der Tafel und der bisher aus dem Pakt der Pflege geförderten Projekte der Volkssolidarität nicht enthalten. Konsequenz dieses Vorgehens ist zudem, das neue innovative Projekte in 2025 nicht gefördert werden können.

 

Die Förderung sozial und gesundheitsfürsorgerischer Angebote wurde 2023 deutlich erhöht. Von 784.000 € im Haushaltsjahr 2022 auf 1.300.000 € für die Haushaltsjahre 2023 und 2024.

 

Eine Finanzierung des für 2025 ermittelten Fehlbetrags von 85.244,01 € könnte innerhalb des Deckungskreises des Fachbereiches  Soziales  und Inklusion  (55.244,01 €) bzw. des Geschäftsbereichs Ordnung, Sicherheit, Soziales und Gesundheit (30.000 €) erfolgen. Die Förderung der Tafel und der bisher über den Pakt der Pflege geförderten Projekt der Volkssolidarität werden über zusätzliche Beschlussvorlagen entschieden (siehe unten).

 

Ab dem Haushaltsjahr 2026 ist im Rahmen der Haushaltsaufstellung die Höhe der institutionellen Förderung von sozial- und gesundheitsfördernder Angebote festzulegen.

 

Zur langfristigen Förderung sozial- und gesundheitsfürsorgerischer Angebote wird zusammenfassend folgendes Vorgehen vorgeschlagen:  

 

Der Stadtverordnetenversammlung werden in 2024 vier Beschlussvorlagen zur Entscheidung vorgelegt:

 

  1. Eine Beschlussvorlage für eine überarbeitete Förderrichtlinie als Grundlage der Förderung sozial- und gesundheitsfürsorgerischer Angebote mit Wirkung ab dem Förderjahr 2026. In dieser Richtlinie wird das Verfahren zur Beantragung, Auswahl, Bescheidung, Durchführung und Evaluation für die institutionelle Förderung und die Förderung innovativer Projekte festgelegt.

 

  1. Eine Beschlussvorlage zur Finanzierung der institutionellen Förderung und der Förderung innovativer Projekte ab dem Jahr 2025 unter folgenden Prämissen für das Förderjahr 2025:
  • Es werden keine neuen/innovativen Anträge gefördert, Erneute Prüfung einer Förderung innovativer Projekte ab 2026.
  • Ausgangsbasis der Berechnung ist die Höhe der Förderung für die jeweiligen Projekte im Jahr 2024. Es erfolgt kein Inflationsausgleich.

 

  1. Eine Beschlussvorlage zur institutionellen Fortführung der Förderung der Potsdamer Tafel ab 2025. Die derzeitige Förderung in Höhe von 221.700,00 € basiert auf dem SVV Beschluss 22/SVV/1030, der eine institutionelle Förderung der Tafel für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 festlegt. Aktuell wird zudem ein neuer Standort für das Angebot gesucht. Die Mietkosten für einen neuen Standort werden nach bisherigen Sachstand deutlich höher anzusetzen sein, als die bisherige Förderung. Die Personal- und Sachkosten würden in gleicher Höhe bestehen bleiben. 

 

  1. Eine Beschlussvorlage zur institutionellen Förderung der im letzten Jahr über den Pakt für die Pflege geförderten Projekte der Volkssolidarität. Dies betrifft die Förderung der Kontakt- und Beratungsstelle für Menschen mit Demenz sowie der Selbsthilfe-Kontaktstelle für Menschen mit Demenz und deren pflegende Angehörige in. Höhe von 120.005,00 €. Der Pakt für Pflege läuft zum 31.12.2024 aus. Eine Verlängerung wird zwar erwartet, ist aber aufgrund der Landtagswahlen nicht gesichert. Die beiden Angebote wurden davor langjährig über die Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen für sozial – und gesundheitsfördernde Maßnahmen in der Landeshauptstadt gefördert.
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Anlagen

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