Beschlussvorlage - 24/SVV/0439

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Jugendhilfeausschuss möge beschließen:

 

Die Anerkennung des Trägers FidL – Frauen in der Lebensmitte gGmbH als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII

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Erläuterung

Der Träger FidL – Frauen in der Lebensmitte gGmbH hat am 23. Februar 2024 den Antrag auf Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII gestellt. In seiner Sitzung vom 30.09.1993 hatte der Jugendhilfeausschuss den Verein FidL – Frauen in der Lebensmitte bereits als freien Träger der Jugendhilfe anerkannt. Zum 22.01.2024 gab es einen identitätswahrenden Formwechsel zur gemeinnützigen Gesellschaft mit beschränkter Haftung (gGmbH). Nunmehr firmiert der FidL e.V. als FidL - Frauen in der Lebensmitte gGmbH. Alle vertraglichen Bindungen sind übernommen wurden. Dennoch ist nach rechtlicher Prüfung festgestellt worden, dass für die gGmbH die Anerkennung nach § 75 SGB VIII erneut beantragt werden muss.

 

Auf dieser Grundlage votierte der Unterausschuss Jugendhilfeplanung, der mit der Vorprüfung beauftragt ist, in seiner Sitzung am 07.03.2024 dafür, dass der Jugendhilfeausschuss die Anerkennung auch für die Fidl gGmbH beschließen möge.

Die laut Gesetz und Richtlinie festgelegten Voraussetzungen zur Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe werden nach wie vor erfüllt. FidL ist seit mehr als 30 Jahren in Potsdam tätig. Seitdem wurden die Angebote in der Potsdamer Kinder- und Jugendhilfe verstetigt. Aktuell betreibt FidL drei Kindertagesstätten in Potsdam und ist Kooperationspartner von 18 Kindertagespflegepersonen. Ferner ist FidL Mitglied der AG Kita nach § 78 SGB VIII. Zuvor hatten sie sich auch in anderen Gremien beteiligt und sich in der Jugendhilfeplanung und – qualitätsentwicklung engagiert. Der Unterausschuss Jugendhilfeplanung empfiehlt dem Jugendhilfeausschuss die Beschlussfassung.

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Anlagen

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