Mitteilungsvorlage - 24/SVV/0461

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Beratungsfolge

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Erläuterung

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Das bestehende zentrale Erzeugerportfolio zur Wärmeversorgung der LHP ist in seiner jetzigen Form nicht mehr zukunftsfähig und muss stufenweise bis 2035 abgelöst werden. Dieses Erfordernis ergibt sich unabhängig von den gesetzlichen Forderungen zur Klimaneutralität aufgrund der auslaufenden technischen Nutzungsdauer der derzeit eingesetzten Erzeugungskomponenten. Weiterhin sind emissionsschutzrechtliche Vorgaben zu berücksichtigen, welche den Weiterbetrieb einschränken.

 

Die EWP hat in der 64. Aufsichtsratssitzung (29.02.24) ein Konzept (bestehend aus mehreren Einzel-Projekten) zum Umbau des Erzeugerportfolios vorgelegt, dass dem gesetzlich festgelegten Transformationspfad (Klimaneutralität bis 2045), den Vorgaben des Wärmeplanungsgesetzes sowie den Zielen des gefassten SVV-Beschlusses 23/SVV/1392-01 „fossilfreie Strom- und Wärmeerzeugung bis 2035“ Rechnung trägt. Insgesamt enthält das Konzept zehn Einzel-Projekte. Vier Einzel-Projekte sind bereits vom Aufsichtsrat freigeben, sie sind in der aktuellen Wirtschaftsplanung der EWP enthalten. Für fünf weitere Einzel-Projekte hat der Aufsichtsrat die notwendigen Vorlaufaktivitäten zur Konzeptumsetzung freigegeben. Die Umsetzung der Einzelvorhaben steht unter dem Vorbehalt des Nachweises der Finanzierung der Einzel-Projekte und der erfolgreichen Einwerbung von Fördermitteln.

 

Durch die frühzeitige Beantragung seitens der EWP wurden im Jahr 2023 bereits Fördermittel in Höhe von 135,6 Mio. € bewilligt. Für das Jahr 2024 ist die Teilnahme an zwei Ausschreibungen für die Projekte Lerchensteig 1 (Investition rund 29 Mio. €) und Gartenstraße (Investition rund 46,5 Mio. €) vorgesehen. Über beide Projekte könnten Förderungen in Höhe von bis zu 90 Mio. € generiert werden. Im Jahr 2025 wird die EWP planmäßig an drei weiteren Ausschreibungen teilnehmen, hier könnten Förderungen in Höhe von bis zu 97. Mio. € generiert werden.

Für die Projektrealisierung ist ein Zeitraum von 4 - 5 Jahren ab vorliegender Fördermittelzusage vorgesehen. Besonders zeitintensiv sind hierbei die Genehmigungsverfahren sowie die Planung und Durchführung der Bohrungen für die Tiefe Geothermie. Die Förderungen werden zahlungswirksam ab Inbetriebnahme und fließen über einen Zeitraum von 9 - 13 Jahren (je nach Projekt). Aufgrund des Zeitversatzes zwischen Projektstart, Inbetriebnahme (Start des Fördermittelrückflusses) und Ende der Förderung, ist eine Zwischenfinanzierung notwendig.

 

Gespräche mit Banken zur Fremdfinanzierung wurden bereits aufgenommen: u.a. nahm die EWP an einem vom ostdeutschen Bankenverband organisierten Workshop teil, hat dort die finanziellen Herausforderungen des Wärmekonzepts vorgestellt und mit Bankenvertretern Lösungsansätze diskutiert. Es wurde vereinbart, dass die EWP als Modellprojekt für Finanzierungslösungen der Wärmewende dienen soll. Hierzu hat eine Arbeitsgruppe u.a. bestehend aus Vertretern der ILB, der IBB, des ostdeutschen Bankenverbandes und der EWP ihre Arbeit aufgenommen.

 

Zur Absicherung der Fremdfinanzierung wird ein Eigenkapitalanteil in Höhe von ca. 20% benötigt. Für die Eigenkapitalstärkung stehen grundsätzlich verschiedene Optionen zur Verfügung. Ein Baustein in einem solchen Finanzierungskonzept könnte die Selbstfinanzierung (Gewinnthesaurierung) sein. Als weiteres Element könnte die direkte Eigenkapitelstärkung durch die Gesellschafter erfolgen (z.B. über Bürgschaften).

 

Die EWP arbeitet gemeinsam mit der Landeshauptstadt Potsdam sowie mit den Stadtwerken (SWP) und weiteren Partnern mit Hochdruck daran, ein tragfähiges Finanzierungskonzept zur Umsetzung der erforderlichen Projekte für die Transformation der Energie- und Wärmeversorgung zu erarbeiten.

 

Die finanziellen Auswirkungen auf die zukünftigen Haushalte der LHP sind zurzeit nicht quantifizierbar, weil diese von den gewählten Finanzierungsinstrumenten abhängig sind. Eine Finanzierung unter Verwendung des Bausteins „Eigenkapital“ kann dazu führen, dass die Energie und Wasser Potsdam GmbH wesentliche geringere oder keine Gewinnausschüttungen in den steuerlichen Querverbund der Stadtwerke Potsdam GmbH leisten kann. Dies kann zu einem deutlich höheren finanziellen Beitrag der LHP aus ihren zukünftigen Haushalten in die ViP Verkehrsbetrieb Potsdam GmbH und die Bäderlandschaft Potsdam GmbH führen.

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