Beschlussvorlage - 24/SVV/0321

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Im Rahmen der Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB wird über die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Nr. 141-7A „Entwicklungsbereich Krampnitz – Südliches Zentrum West“ (gemäß Anlagen 3A, 3B, 4A und 4B).
  2. Der Bebauungsplan Nr. 141-7A „Entwicklungsbereich Krampnitz – Südliches Zentrum West“ wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt (siehe Anlagen 5 und 6).

 

 

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Erläuterung

Die Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 02.04.2014 für den Bereich der Entwicklungssatzung Krampnitz die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 141 „Entwicklungsbereich Krampnitz“ nach § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen und mit demselben Beschluss den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 107 „Kaserne Krampnitz“ (OT Fahrland) vom 30.08.2006 aufgehoben (DS 14/SVV/0164). Der Bebauungsplan Nr. 141 soll schrittweise in Abhängigkeit der geplanten Umsetzungsschritte in mehreren eigenständigen Teil-Bebauungsplänen aufgestellt werden.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 141-7A „Entwicklungsbereich Krampnitz – Südliches Zentrum West“ für den südwestlichen zentralen Bereich in Krampnitz werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine zielgerichtete, zeitnahe und geordnete städtebauliche Entwicklung sowie deren Umsetzung geschaffen. Der Bebauungsplan Nr. 141-7A stellt einen zentralen Baustein dar, um die ehemalige Kaserne Krampnitz zu einem attraktiven Stadtquartier mit Wohnen, Dienstleistungen und gewerblichen Nutzungen, Handel, sozialer Infrastruktur sowie entsprechenden Grün- und Freiflächen zu entwickeln. Der westlich der denkmalgeschützten Kasernengebäude gelegene ehemalige Technikbereich wird zum zentralen Wohn- und Geschäftsquartier entwickelt werden, in dem sowohl hochwertige Geschosswohnungsbauten als auch gewerbliche und Handelsnutzungen sowie zentrale Einrichtungen der Kultur und der sozialen Infrastruktur vorgesehen sind.

Zur planungsrechtlichen Sicherung besteht das Erfordernis, über die Ergebnisse der 1. und 2. Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen zum Bebauungsplan Nr. 141-7A „Entwicklungsbereich Krampnitz – Südliches Zentrum West“ zu entscheiden und den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan zu fassen.

Die nähere Erläuterung zur Erforderlichkeit der Beschlussvorlage ergibt sich aus den folgenden Anlagen zu dieser Beschlussvorlage:

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