Mitteilungsvorlage - 24/SVV/0485

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Beratungsfolge

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Erläuterung

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Die Alfred- und Toni Dahlweidstiftung ist eine Stiftung bürgerlichen Rechts mit dem Stiftungszweck der Altenhilfe, die seit 1994 in Potsdam tätig ist. Die Stiftungssatzung sieht eine Einflussnahme der Landeshauptstadt Potsdam durch die Besetzung des Vorstandes mittels einer über die Stadtverordnetenversammlung zu benennenden Person vor.

 

Aus Altersgründen und wegen sinkender Zinseinnahmen musste der bisherige Vorstand die Aktivitäten der Stiftung sukzessive reduzieren und wandte sich schließlich 2021 an die Landeshauptstadt mit der Bitte um Unterstützung bei der Regelung eines geordneten Überganges.

 

Der Beschluss 21/SVV/2143 sah hinsichtlich der Besetzung des Vorstandes der Dahlweidstiftung vor, dass zukünftig drei Mitglieder des SeniorInnenbeirates der Landeshauptstadt Potsdam sowie der Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung bis zum Ende der laufenden Wahlperiode in den neuen Vorstand eintreten sollen.

 

Dies wurde mit Wirkung zum 01.01.2022 umgesetzt.

 

Hinsichtlich der ebenfalls im Beschluss 21/SVV/2143 formulierten „treuhänderischen Verwaltung“ der Finanzmittel durch die Landeshauptstadt Potsdam hat die Stiftungsbehörde formal rechtliche Bedenken geltend gemacht. Nach Ihrer Auffassung muss die letztliche Zuständigkeit weiterhin beim Vorstand der Stiftung verbleiben.

 

Im Ergebnis eines Diskussionsprozesses zwischen Vorstand der Dahlweidstiftung, Stadtverwaltung, Stiftung Altenhilfe der Landeshauptstadt Potsdam und Stiftungsbehörde wurde nachfolgend skizzierte Lösung entwickelt. Danach soll das Stiftungskapital in Form von altersgerechtem Wohnraum bei dem kommunalen Wohnungsunternehmen ProPotsdam eingelegt werden, um bedürftigen Seniorinnen und Senioren mit Unterstützung des Fachbereiches Wohnen, Arbeit und Integration der Landeshauptstadt günstige geeignete Unterkunft zu ermöglichen.

 

Nach einem Gespräch mit der ProPotsdam ist der genannte Vorschlag mit der Einlagerung des Stiftungskapitals für altersgerechten Wohnraum nicht umsetzbar, da die ProPotsdam als Wohnungsbauunternehmen ihre Wohnungen nicht an private Vermieter (in dem Fall die Alfred und Toni Dahlweidstiftung) vermietet.

 

Nunmehr besteht die Überlegung, das Stammkapital der Stiftung auf einem Tagesgeldkonto anzulegen und aus den jährlichen Zinserträgen einmal pro Jahr eine Veranstaltung für Potsdamer Seniorinnen und Senioren, z. B. am Tag des älteren Menschen durch den Seniorenbeirat der Landeshauptstadt Potsdam zu organisieren und durchzuführen.

 

Der Vorstand der Dahlweidstiftung hat diesem Vorschlag mit folgendem Wortlaut zugestimmt:

 

„Verwendung der Zinseinnahmen ab 2025 zugunsten einer jährlichen Seniorenveranstaltung, die vom Seniorenbeirat der Landeshauptstadt Potsdam z.B. zum Tag der älteren Generation, Weihnachtsfeier, Dampferfahrt, Sommerfest, … organisiert wird.“ (siehe Mailumlaufbeschluss des Vorstandes der Dahlweidstiftung vom 21.02.2024).

 

Die Überlegung zur Durchführung einer Veranstaltung für Seniorinnen und Senioren wirkt zum einem dem Anstieg von Einsamkeit in der Zielgruppe der Älteren entgegen und fördert ihre gesellschaftliche Teilhabe. Gleichzeitig kommt die LHP ihrem kommunalen Auftrag zur Förderung der Altenhilfe gemäß § 71 SGB XII nach, indem sie Möglichkeiten zur Begegnung und gesellschaftlichen Teilhabe schafft.

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Anlagen

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