Mitteilungsvorlage - 24/SVV/0483

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Beratungsfolge

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Erläuterung

Der Hauptausschuss nimmt zur Kenntnis:

 

Der Vertrag über das Sammeln und Transportieren von Abfällen, Wertstoffen und Fäkalien und die Durchführung der Straßenreinigung im Gebiet der Stadt Potsdam, den die Landeshauptstadt Potsdam (LHP) und die Stadtentsorgung Potsdam GmbH (STEP)1991 geschlossen hat, wird nicht zum 30. April 2026 gekündigt.

 

Die Landeshauptstadt Potsdam hat mit der Stadtentsorgung Potsdam GmbH, an der die Landeshauptstadt Potsdam über die Stadtwerke Potsdam GmbH zu 51% beteiligt ist, 1991 einen Vertrag über das Sammeln und Transportieren von Abfällen, Wertstoffen und Fäkalien und die Durchführung der Straßenreinigung im Gebiet der Stadt Potsdam (STV) geschlossen.

 

Die STEP sammelt auf der Grundlage des STV die im Stadtgebiet anfallenden Abfälle und Wertstoffe ein und transportiert diese zu den von der LHP ausgewählten Verwertungsanlagen. Weiterhin führt die STEP auf Basis dieses Vertrages die Straßenreinigung im Gebiet der Landeshauptstadt Potsdam aus. Die Ausführung des Winterdienstes durch die STEP ist nicht Gegenstand dieses Vertrages.

 

Als Gegenleistung für die erbrachten Leistungen erhält die STEP ein Entgelt auf der Basis eines Selbstkostenfestpreises nach den Regelungen des öffentlichen Preisrechts. Die Kalkulation dieses Selbstkostenfestpreises wird im Auftrag der LHP durch einen Wirtschaftsprüfer geprüft und testiert.

 

Die Laufzeit des STV war 1991 für die Dauer von 20 Jahren festgeschrieben. Der Vertrag verlängert sich jeweils um 5 Jahre, wenn er nicht ein Jahr vor dem jeweiligen Zeitpunkt des Vertragsablaufs gekündigt wird. Der Vertrag wurde bisher nicht gekündigt und läuft derzeit bis zum 30.04.2026.

 

 

 

Die Möglichkeit der Fortführung des Vertrages ist sowohl unter vergabe- als auch haushaltsrechtlichen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten eingehend geprüft worden. Im Ergebnis dieser Prüfung konnten zwingende Gründe für eine Kündigung des Vertrages weder im Hinblick auf die Ausführung der vereinbarten Leistungen noch im Hinblick auf das vereinbarte Entgelt festgestellt werden.

 

Die gemeinsam mit der Stadtwerke Potsdam GmbH beauftragten und auf Vergaberecht spezialisierten Rechtsanwälte Müller-Wrede & Partner aus Berlin hatten bereits im Jahre 2015 umfänglich geprüft, ob aus vergaberechtlichen Gründen eine Kündigung des STV dennoch erforderlich wäre. Die Rechtsanwälte Müller-Wrede & Partner kamen zu dem Ergebnis, dass es sich bei dem STV um einen sogenannten Altvertrag handelt, der vor dem Geltungsbereich des Vergaberechts abgeschlossen wurde und einem Bestandsschutz unterliegt.

Der Bestandschutz wurde mit den Vertragsanpassungen in den Jahren 2003 und 2005 nicht unterbrochen, so dass aus vergaberechtliche Sicht keine Pflicht zur Kündigung des STV zum 30.04.2016 bestand.

 

Im Rahmen der Prüfung der Fortführung des Vertrages wurde in 2017 durch die Stadtwerke Potsdam GmbH gemeinsam mit der LHP die Econum Unternehmensberatung GmbH beauftragt, zu prüfen, ob die STEP für die Bereiche Abfallwirtschaft und Straßenreinigung/Winterdienst ein „gut und effizient geführtes Unternehmen“ ist. Die gute und effiziente Führung wurde im August 2018 bescheinigt. Der Verzicht der Kündigung führte zu einer Verlängerung des Vertrages bis zum 30.04.2026.

 

Die durch die LHP beauftragte AIOS GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Berlin prüfte in der Zeit von 2019-2023, inwieweit die zwischen der LHP und der STEP vereinbarten Selbstkostenfestpreise den Grundsätzen wirtschaftlicher Betriebsführung entsprechen und der Höhe nach angemessen sind. Die AIOS GmbH stellte fest, dass die Kalkulationsstrukturen und –basis inhaltlich plausibel und nachvollziehbar sind, die ermittelten Kosten keine unangemessenen Bestandteile enthalten und die Grundsätze der wirtschaftlichen Betriebsführung beachtet wurden.

 

Im § 12 Satz 2 STV ist die Möglichkeit der Vertragsverlängerung durch Unterlassen der Kündigung vorgesehen.

 

Aus den genannten Gründen wird die LHP von ihrem Kündigungsrecht keinen Gebrauch machen und die Kündigungsfrist verstreichen lassen.

 

Sofern die STEP ebenfalls von ihrem Kündigungsrecht keinen Gebrauch macht, kann der Vertrag wiederum nach 5 Jahren, zum 30.04.2031, gekündigt werden.

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Anlagen

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