Beschlussvorlage - 24/SVV/0480

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Neufassung der Satzung über die Bildung von Schulbezirken der Landeshauptstadt Potsdam aufgrund neuer Zuständigkeitsbereiche der Grundschulen und Primarstufen an weiterführenden allgemeinbildenden Schulen im Schulaufnahmeverfahren Ü1 (Jahrgangsstufe 1) sowie der Anlage (Straßenverzeichnis) zur Satzung.

 

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Erläuterung

Gemäß § 106 Absatz 5 Satz 1 des Brandenburgischen Schulgesetzes (BbgSchulG) ist der Schulträger verpflichtet, Regelungen zu Schulbezirken durch Satzung zu bestimmen. Gemäß § 2 Abs. 2 dieser Satzung besteht die Aufgabe der Landeshauptstadt Potsdam als Schulträger darin, für die Grundschulen und Primarstufen an weiterführenden allgemeinbildenden Schulen, die Schulen festzulegen, durch die die administrative Aufgabenerledigung und die Überwachung der Schulpflicht im Schulaufnahmeverfahren erfolgt.

 

Diese Zuständigkeitsbereiche, in denen die Schulen für die Schulpflichtüberwachung und eine reibungslose Ablauforganisation im Schulaufnahmeverfahren sorgen, müssen u.a. in Folge der Neugründung von Schulen überarbeitet werden. Neue Grundschulen und Primarstufen weiterführender allgemeinbildender Schulen erhalten dann einen eigenen Zuständigkeitsbereich.

 

Dabei wird darauf geachtet, dass die Zuständigkeit für die gesetzlich vorgeschriebene Erstanmeldung eines schulpflichtigen (schulpflichtig werdenden) Kindes im Schulaufnahmeverfahren auf eine wohnortnahe Schule übertragen wird.

 

Darüber hinaus wird eine Überarbeitung der Zuständigkeitsbereiche ebenfalls notwendig, wenn die Zahl der Schüler in einem Zuständigkeitsbereich für einen längeren Zeitraum deutlich steigt. Um die Schulpflichtüberwachung durch die Schulen auch vor diesem Hintergrund sicherzustellen und einen effektiven Ablauf des Schulaufnahmeverfahrens zu gewährleisten, wird durch eine Neuaufteilung der Zuständigkeitsbereiche der Arbeitsaufwand für die Schulen gleichmäßiger verteilt.

 

Diese Neuaufteilung resultiert in einem neuen Straßenverzeichnis, das der Satzung über die Bildung von Schulbezirken als fester Bestandteil beigefügt ist. In der Folge ist eine Neufassung der Satzung sowie der mit dieser verbundenen Anlage (Straßenverzeichnis) notwendig für die ein Beschluss der Stadtverordnetenversammlung angestrebt wird.

 

Die vorgesehenen Veränderungen im Überblick:

 

Durch die Errichtung der neuen Grundschule im Krampnitz im Planungsraum 103 zum Schuljahr 2025 / 2026 ergibt sich eine Veränderung des Einzugsgebietes im Potsdamer Norden. Betroffen hiervon sind die Regenbogenschule Fahrland, die Grundschule Hanna-von-Pestalozza in Groß Glienicke und die Grundschule am Jungfernsee.

 

 

Anlagen

- Schulbezirkssatzung Neufassung

- Schulbezirkssatzung Neufassung Straßenverzeichnis

 

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Anlagen

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