Beschlussvorlage - 24/SVV/0504

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sich mit einer Projektskizze am Projektaufruf 2024 des Förderprogramms des Bundes „Nationale Projekte des Städtebaus“ zu beteiligen, um so zu sondieren, ob mit Hilfe einer Förderung über dieses Programm eine Erweiterung des Bildungsforums derzeit weiter in Betracht gezogen werden kann. 

 

 

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Erläuterung

Mit mehreren Beschlüssen hat die Stadtverordnetenversammlung seit 2010 das konkretisierte städtebauliche Ziel des Leitbautenkonzepts in der Potsdamer Mitte bestätigt (Übersicht der Beschlüsse siehe unten). Für das Vergabeverfahren des Blocks IV ist insbesondere der Beschluss vom 19.08.2020 (20/SVV/0476) maßgeblich, Projektträger bzw. -entwickler ist der Sanierungsträger Potsdam GmbH (Tochter der Pro Potsdam GmbH), Bauherr ist die Pro Potsdam GmbH. Hierfür wurde seiner Zeit das Grundstück aus dem Treuhandvermögen der Sanierungsmaßnahme Potsdamer Mitte an die Pro Potsdam GmbH übertragen.

 

Am 03.05.2022 schlossen die LHP und die ProPotsdam einen Letter of Intent, der eine Absichtserklärung enthält unter dem Vorbehalt einer zukünftigen nachhaltigen Finanzierbarkeit - das von der Pro Potsdam zu errichtende Gebäude (Block IV) gegebenenfalls für die Erweiterung von Volkshochschule und Kinderbibliothek angemietet werden könnte, vorbehaltlich jedoch einer im Haushalt der LHP abbildbaren zukünftigen und nachhaltigen Finanzierbarkeit für diese freiwillige Aufgabe. Angesichts der derzeitigen Haushaltslage (siehe MV 24/SVV/0462) und dementsprechend fehlenden Ausfinanzierung sowohl für die Anmietung als auch für die dann zu planenden Folgekosten, wurde bislang keine Grundsatzentscheidung getroffen.

 

Die zum damaligen Zeitpunkt kalkulierte Miete (i.H.v. 20 EUR je qm kalt) ist in der Mittelfrist-Planung ab Ende 2027 eingeplant. Weitere Mittel insbesondere für die späteren Sach- und Personalkosten nicht.

 

Aufgrund weiter anhaltender Kostensteigerungen als Folgen von Corona-Pandemie und russischem Angriffskrieg auf die Ukraine kristallisierte sich zwischenzeitlich heraus, dass der spätere Mietpreis laut Pro Potsdam nunmehr bei rund 29 EUR je m² kalt liegen wird, zuzüglich 3,50 EUR je m² Nebenkosten.

 

Der Mietpreis könnte im Falle einer erfolgreichen Antragstellung in den Phasen 1 (Projektskizze) und 2 (formale Antragstellung) durch eine Ko-Finanzierung dieses Projektes im Rahmen des o.g. Förderprogramms reduziert werden. Unklar zum jetzigen Zeitpunkt ist jedoch, ob die LHP mit der Projektskizze zur Antragstellung zugelassen werden wird, noch besteht derzeit darüber Kenntnis, wie hoch eine mögliche Förderung konkret ausfallen würde. Der Eigenmittelanteil der LHP beträgt in jedem Fall 1/3. Eigenmittel im Kernhaushalt der LHP stehen nicht zur Verfügung. Es wird daher geprüft, ob diese durch die Pro Potsdam zur Verfügung gestellt werden könnten. Für diesen Fall jedoch, hat die Pro Potsdam angekündigt, diese dann wieder in eine spätere Miete der LHP an die Pro Potsdam einzukalkulieren und somit refinanzieren zu lassen.  Insofern kann derzeit noch keine belastbare Aussage über eine mögliche Reduktion bzw. spätere Mietzahlung getroffen werden.

 

Inwiefern das Einreichen der Projektskizze erfolgreich ist, kann derzeit nicht final eingeschätzt werden.

 

Der Fördermittelgeber hat wie folgt formuliert: „[Es] sollen erneut investive sowie konzeptionelle Projekte mit besonderer nationaler bzw. internationaler Wahrnehmbarkeit, mit sehr hoher fachlicher Qualität, mit überdurchschnittlichem Investitionsvolumen […] gefördert werden. […]

 

Mit dem diesjährigen Projektaufruf werden insbesondere solche Projekte adressiert, die die Demokratiegeschichte in Deutschland erfahrbar machen, für künftige Generationen erhalten und die Demokratiebildung fördern.

 

 

 

Förderfähig sind auch Objekte, die im Eigentum eines Landes oder privater Dritter stehen sowie Projekte mehrerer Antragsteller. Antragsteller und Förderempfänger sind die jeweiligen Kommunen auch dann, wenn sich das zu fördernde Objekt oder die Liegenschaft nicht in ihrem Eigentum befindet; eine Weiterleitung der Bundesmittel ist möglich.“

 

Die Verwaltung schätzt die Förderfähigkeit als möglich ein, auch wenn die Anforderungen des Förderprogramm („Projekte mit besonderer nationaler bzw. internationaler Wahrnehmbarkeit“) hoch sind und nicht bekannt ist, in welchem Umfang Projektskizzen eingereicht werden.

 

Für eine Förderfähigkeit spricht, dass die Volkshochschule und die Bibliothek demokratiefördernde Einrichtungen sind und die Teilhabe aller Bevölkerungsschichten in hohem Maße ermöglichen.

 

Antragsschluss für das Einreichen der Projektskizze (Phase 1) ist der 30.04.2024. Für die Einreichung der Projektskizze ist verpflichtend ein unterstützender „Beschluss zur Teilnahme am Projektaufruf 2024“ notwendig. Dieser kann bis 07.06.24 nachgereicht werden und soll mit dieser Beschlussvorlage eingeholt werden.

 

Unabhängig von dem erfolgreichen Einwerben von Fördermitteln ist es aufgrund der angespannten Haushaltslage derzeit fraglich, ob das Projekt grundsätzlich möglich sein wird, da diese Mittel für eine freiwillige Aufgabe binden würde, die bisher nicht vollständig in der Mittelfristplanung des Geschäftsbereichs 2 enthalten sind.

 

Übersicht Beschlüsse:

01. September 2010

Beschluss über das „Integrierte Leitbautenkonzept Potsdam“

(DS 10/SVV/0412)

 

14. September 2016

„Potsdamer Mitte“

(DS 16/SVV/0562)

 

01.Juni 2016

Konkretisierung des Leitbautenkonzepts für die Blöcke III und IV

(DS 16/SVV/0269)

 

19. August 2020

Konkretisierung Integriertes Leitbautenkonzept, Vergabeverfahren für Block IV

(20/SVV/0476)

 

05. Mai 2021

Satzungsbeschluss SAN-P 19 – planungsrechtliche Grundlage zur Umsetzung Block IV

(DS 21/SVV/0005)

 

 

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Anlagen

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