Beschlussvorlage - 24/SVV/0507

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Aufnahme von Krediten in Höhe von bis zu 40.000.000 EUR zur Finanzierung der Investitionsmaßnahmen gemäß Wirtschaftsplan 2023 durch den Kommunalen Immobilien Service (KIS) Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Potsdam wird unter den nachfolgenden Bedingungen zugestimmt:

 

- Kommunalkredit, Annuitätendarlehen mit anfänglicher Tilgung von mindestens 1 % p. a. bzw. Ratenkredit

- max. Zinssatz 5 % p. a.

 

Die Kreditaufnahme hat innerhalb von 12 Monaten nach Beschlussfassung zu erfolgen.

 

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Erläuterung

 Die Stadtverordnetenversammlung hat mit der DS 23/SVV/0201 vom 07.06.2023 den Wirtschaftsplan 2023 des KIS beschlossen, der eine Kreditaufnahme i. H. v. insgesamt 68.486.500 EUR vorsieht. Mit Schreiben vom 20.10.2023 genehmigte das Ministerium des Inneren und für Kommunales des Landes Brandenburg (MIK) die beantragte Kreditermächtigung in voller Höhe. Der Wirtschaftsplan 2023 trat mit seiner Veröffentlichung am 30.11.2023 im Amtsblatt der Landeshauptstadt Potsdam in Kraft.

 

Eine frühere Aufnahme der Kredite war aufgrund der jeweiligen Projektfortschritte sowie unter Berücksichtigung der Liquiditätsplanung des Eigenbetriebes nicht erforderlich. Nunmehr ist beabsichtigt, die Kreditermächtigung in Anspruch zu nehmen. Die Aufnahme von Krediten ist im Anschluss an die Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung nach Bedarf über einen längeren Zeitraum binnen eines Jahres vorgesehen.

 

Gemäß § 74 Abs. 3 BbgKVerf i. V. m. § 86 Abs. 2 BbgKVerf gilt eine Kreditermächtigung bis zum Ende des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres und, wenn die Haushaltssatzung für das übernächste Jahr nicht rechtzeitig öffentlich bekannt gemacht wird, bis zum Erlass dieser Haushaltssatzung. Demzufolge behält die Kreditermächtigung aus dem Wirtschaftsplan 2023 bis zum 31.12.2024 und darüber hinaus längstens bis zur Veröffentlichung des Wirtschaftsplans 2025 ihre Gültigkeit.

 

Die Zuständigkeit für die tatsächliche Entscheidung über die Kreditaufnahme liegt gemäß § 14 der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Potsdam bei der Stadtverordnetenversammlung.

 

Es sind die Aufnahmen von Kommunaldarlehen vorgesehen. Sofern möglich und wirtschaftlich sinnvoll sollen auch zinsgünstige Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) genutzt werden.

 

Bei der Aufnahmeentscheidung hat der KIS die Subsidiarität der Kreditaufnahme nach § 64 (3) BbgKVerf zu prüfen. Es ist auf einen günstigen Aufnahmezeitpunkt bezüglich des Zinsniveaus zu achten. Der KIS kann die Gesamtkreditsumme auf mehrere Kredite aufteilen. Dabei gelten die im Beschluss genannten Bedingungen für jeden einzelnen Kredit.

 

Die Stadtverordnetenversammlung wird nach der erfolgten Aufnahme der Kredite über den vertraglichen Zinssatz informiert.

 

Aus der Kreditermächtigung des Wirtschaftsplanes 2022 konnten bisher Teilsummen mit 3,6 % sowie mit 2,99 % aufgenommen werden, was deutlich unter dem Zinsniveau der Europäischen Zentralbank (EZB) liegt.

 

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Anlagen

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