Mitteilungsvorlage - 24/SVV/0508

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Beratungsfolge

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Erläuterung

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Anlass für die vorliegende Mitteilungsvorlage ist der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam vom 01.02.2023 (DS: 22/SVV/1154). Darin wird der Oberbürgermeister dazu aufgefordert, „bis Ende 2023 ein erstes Sozialraumscreening in allen Stadtteilen durchzuführen, das die Erstellung weiterer Sozialer Erhaltungssatzungen nach § 172 BauGB zum Ziel hat“. Ferner sei der Stadtverordnetenversammlung „mit dem Abschlussbericht über die Sozialraumuntersuchung eine Prioritätenliste zur Ausweisung potentieller Milieuschutzsatzungsgebiete, sowie ein Zeitplan zur Erstellung dieser vorzulegen“.

Aus Anlass der Aufstellung einer sozialen Erhaltungssatzung durch den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 16.09.2020 (DS 19/SVV/0686) ist der Oberbürgermeister durch einen weiteren Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 31.11.2021 (DS 21/SVV/0861) beauftragt worden, Prozesse und Maßnahmen in der Verwaltung vorzubereiten, damit die Umsetzung der Satzung unmittelbar nach deren Inkrafttreten sichergestellt werden kann. So wurde durch den Bereich 532 Organisation unter Beteiligung der Fachbereiche 39 Wohnen, Arbeit und Integration, 41 Stadtplanung und 44 Bauen, Denkmalschutz, Vermessung und Geoinformation eine Organisationsuntersuchung durchgeführt, deren Ziel darin bestand, zu ermitteln, welche Anforderungen mit den neuen Aufgaben der Aufstellung und des Vollzugs sozialer Erhaltungssatzungen für die Verwaltung entstehen (Aufgaben- und Prozessbeschreibung), wie die neuen Aufgaben in die Aufbau- und Ablauforganisation der Landeshauptstadt Potsdam integriert werden können und welche Ressourcenbedarfe daraus entstehen. In diesem Zusammenhang ist u.a. der Prozess für die Aufstellung von sozialen Erhaltungssatzungen beschrieben worden. In diesen ist das Sozialraumscreening wie nachfolgend beschrieben einzuordnen (siehe Abbildung 1).

 

Auf Basis des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 01.02.2023 (DS 22/SVV/1154) wurde in 2023 eine Untersuchungsmethodik zum gesamtstädtischen Sozialraumscreening („Grobscreening“) entwickelt, die in 2024 erstmalig in einer Untersuchung angewendet wurde. Es ist vorgesehen, die Untersuchung in einem regelmäßigen Turnus durchzuführen. Als zweckmäßig erweist sich ein Turnus von 2 Jahren. Ziel ist es, zu identifizieren, in welchen städtischen Teilräumen ein Handlungsbedarf im Sinne des sozialen Erhaltungsrechts erkennbar ist. Die Stadtverordnetenversammlung wird regelmäßig über das Untersuchungsergebnis unterrichtet. Im nächsten Schritt wird für die identifizierten und priorisierten Verdachtsgebiete ein Aufstellungsbeschluss nach § 172 Abs. 2 BauGB vorbereitet.

Ist der Beschluss über die Aufstellung einer sozialen Erhaltungssatzung durch die Stadtverordnetenversammlung gefasst worden, wird durch die Stadtverwaltung eine vertiefende Untersuchung zur Überprüfung der materiellen Voraussetzung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB durchgeführt. Abhängig vom Ergebnis dieser vertiefenden Untersuchung wird seitens der Stadtverwaltung entweder ein Satzungsbeschluss oder aber eine Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vorbereitet. Mit dem Beschluss der sozialen Erhaltungssatzung durch die Stadtverordnetenversammlung und die ortsübliche Bekanntmachung wird die Satzung rechtswirksam.

 

Abbildung 1: Prozess der Satzungsaufstellung

 

Limitierte finanzielle und personelle Ressourcen machen es erforderlich, die Zahl der Satzungsaufstellungen auf das leistbare zu begrenzen, da im Rahmen der Satzungsaufstellungen für jedes Verdachtsgebiet umfangreiche vertiefende Untersuchung zum Nachweis der rechtlichen Voraussetzungen durchzuführen sind. Insofern sind laut Beschluss die Ableitung einer Prioritätenliste von Verdachtsgebieten sowie die Erstellung eines Zeitplans für die Aufstellung von sozialen Erhaltungssatzungen nach § 172 Abs. 1 Nr. 2 BauGB erforderlich. Nach derzeitigem Stand ist die Durchführung von je einer vertiefenden Untersuchung pro Jahr möglich.

 

Die methodische Vorgehensweise der Untersuchung ist in dem als Anlage 1 beigefügten Bericht dargestellt. Im Ergebnis der Untersuchung werden vier Gebiete als Verdachtsgebiete im Sinne des sozialen Erhaltungsrechts identifiziert und zur Aufstellung von sozialen Erhaltungssatzungen vorgeschlagen. Da aufgrund der Datenverfügbarkeit die statistischen Bezirke aus der Kommunalstatistik als räumliche Untersuchungseinheiten gewählt worden sind, stellen diese die Basis für die Grenzen der Verdachtsgebiete dar. In der nachfolgend dargestellten Liste (Tabelle 1) werden die Ordnungsnummern und Bezeichnungen der statistischen Bezirke verwendet. Die Verdachtsgebiete der Priorität 1 und 2 sind in der Karte 2 (Anhang 1.3 zum Methoden- und Ergebnisbericht) dargestellt.

 

Tabelle 1: Prioritätenliste der Verdachtsgebiete Soziale Erhaltungssatzung

Priorität

Bezeichnung des Verdachtsgebiets

Jahr der Satzungsaufstellung

1

311 Zimmerplatz

2024

2

411 Barocke Stadterweiterung

2025

2

VG „Babelsberg Nord“

(aus „523 Weberplatz“ und „522 Neu Babelsberg“)

2026

 

Es wird empfohlen, noch im Jahr 2024 einen Aufstellungsbeschluss für das Verdachtsgebiet „311 Zimmerplatz“ zu fassen. Die Durchführung einer vertiefenden Untersuchung muss anschließend extern beauftragt werden. Der gesamte Prozess der Untersuchung nimmt etwa ein Jahr in Anspruch, so dass dann ein Untersuchungsergebnis in 2025 vorgelegt werden kann.

 

Für die in der Priorität 2 aufgeführten Verdachtsgebiete 411 Barocke Stadterweiterung“, „523 Weberplatz“ sowie „522 Neu Babelsberg“ sind Satzungsaufstellungen in Abhängigkeit von der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln zur Finanzierung der vertiefenden Untersuchungen in den darauffolgenden Jahren vorgesehen. Aufgrund der räumlichen Nähe und dem engen städtebaulichen Bezug zueinander wird empfohlen, die Verdachtsgebiete „523 Weberplatz“ und „522 Neu Babelsberg“ zu einem gemeinsamen Verdachtsgebiet „Babelsberg Nord“ zusammenzufassen.

 

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Anlagen

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