Mitteilungsvorlage - 24/SVV/0511

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Beratungsfolge

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Erläuterung

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Im Februar 2024 erging an alle städtische Betriebe, bei denen die Landeshauptstadt Potsdam als alleinige Gesellschafterin eingetragen ist, Beschlüsse der Gesellschafterversammlung, durch welche die Geschäftsführung jeweils beauftragt wurde eine/n Inklusionsbeauftragte/n zu benennen.

 

In allen städtischen Betrieben ist entsprechend ein/e Inklusionsbeauftragte/r benannt worden.

 

Die städtischen Betriebe haben den Stand der Erarbeitung von Inklusionsvereinbarungen fristgerecht mitgeteilt, die bei einem Großteil der Unternehmen noch in Bearbeitung ist.

 

Die entsprechenden Rückmeldungen sind in der Anlage komprimiert zusammengefasst.

 

Bei zukünftigen Berichterstattungen ist darauf zu achten einen allgemeinen Umgang mit Tochterunternehmen zu finden, die teilweise als Verbund teilweise eigenständig berichterstattet haben.

 

Zukünftig sind die Betriebe angehalten im Hauptausschuss über die Einhaltung der Schwerbehindertenquote zu berichten. Dies betrifft auch städtische Betriebe, die gesetzlich dazu nicht verpflichtet sind (ab 20 Mitarbeitenden).

 

 

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Anlagen

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