Antrag - 24/SVV/0518

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:


1. Der Beschluss 24/SVV/0174 „Graffiti ist Kunst“ vom 10.04.2024 wird aufgehoben.

 

2. Stattdessen beschließt die Stadtverordnetenversammlung:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, wie die folgenden Graffitis an verschiedenen Stellen im Stadtgebiet dauerhaft gesichert werden können. Nach einem positiven Prüfbescheid wird die Verwaltung aufgefordert, die geprüften Maßnahmen zur Sicherung zu vollziehen. Der Beirat Kunst im öffentlichen Raum ist bei der Prüfung mit einzubeziehen. Des Weiteren ist zu prüfen, welche in den Walk of Modern Art einbezogen werden können:


- „DIAS – 71 ERS GANG“ an der Bahnbrücke über die Havel gegenüber der Freundschaftsinsel,
- „7 und 1“ als Gesamtkunstwerk an der Bahnbrücke an der Neustädter Havelbucht,
- das Kunstwerk an der Fassade des Wohnblocks Schilfhof 20 im Wohngebiet Am Schlaatz,
- die Fassade des Hauses Karl-Liebknecht-Straße 137 in Richtung der alten Post in Babelsberg,

- die Wand der Abfahrt der Nuthestraße nach Babelsberg gegenüber der Nutheschlange,
- Friedrich-Engels Straße 2 – Ein „Oi!“ aus dem Jahre 1999,

- Garagenkomplex Rosenstraße ein „Myth Phick“ aus dem Jahre 1995,

- Gutenbergstraße 51 „Squad“ aus dem Jahr 1997 sowie

- die Unterführung in der Wetzlarer Straße unter der Schnellstraße auf der Seite der Straßenbahnschienen. Hier ist unter anderem ein „Abis Denis Isak Baby“ von 1994 zu finden.

 

Falls sich die betroffenen Immobilien nicht im Eigentum der Landeshauptstadt Potsdam (LHP) befinden, wird der Oberbürgermeister beauftragt, sich mit den Verfügungsberechtigten in Verbindung zu setzen und einen gemeinsamen Plan zum Schutz der Graffitis zu entwickeln.

 

Der Stadtverordnetenversammlung ist im 4. Quartal 2024 zu berichten.

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Erläuterung

Die Ds 24/SVV/0174 „Graffiti ist Kunst“ wurde in der Stadtverordnetenversammlung am 10.04.2024 mit großer Mehrheit beschlossen. Bei der Vorberatung des Antrags im Ausschuss für Ordnung und Sicherheit wurde der Antragstext in einen Prüfauftrag umformuliert. Auf Basis dieser Änderung ergänzte der Kulturausschuss den Antragtext am 21.03.2024. Leider wurde allerdings diese Textfassung am 10.04.2024 durch einen Übermittlungsfehler nicht in der Stadtverordnetenversammlung beschlossen.  

Mit dem hier vorgelegten Korrekturbeschluss soll der fehlerhafte Beschluss vom 10.04.2024 aufgehoben und zugleich die in den Fachausschüssen beschlossene Textfassung zur Beschlussfassung gebracht werden.

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Anlagen

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