Beschlussvorlage - 24/SVV/0566

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Gründung einer GmbH & Co. KG unter der Beteiligung der Energie und Wasser Potsdam GmbH (EWP) zum Zwecke der Errichtung, des Betriebes und der Entwicklung eines Photovoltaik-Parks mit Stromspeicher in der Gemeinde Groß Kreutz als Pilotprojekt umzusetzen.

 

Dazu wird

 

  1.       die Gründung einer Kapitalgesellschaft (Arbeitstitel: EWP Neue Energie GmbH) als alleinhaftende Komplementärin und Projektbeteiligungsgesellschaft sowie
  2.       die Gründung einer Kommanditgesellschaft (Arbeitstitel: EWP Neue Energie PV-Park Groß Kreutz GmbH & Co. KG) als operative Projektgesellschaft veranlasst und
  3.       die Energie und Wasser Potsdam GmbH über den konkreten Business-Plan im Aufsichtsrat informieren.

 

 

Das Zustimmungserfordernis der SVV für den Vorhaben- und den Gründungsbeschluss folgt aus § 96 Absatz 1 Satz 1 Nummer 8 BbgKVerf i. V. m. kommunalverfassungskonformer Auslegung des Gesellschaftsvertrages der EWP.

 

 

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Erläuterung

Gemäß § 2 des Gesetzes für den Ausbau erneuerbarer Energien (EEG) liegen die Errichtung und der Betrieb von Anlagen sowie den dazugehörigen Nebenanlagen im überragenden öffentlichen Interesse (…) und gemäß SVV-Beschluss 23/SVV/1392-01 wurde der Oberbürgermeister beauftragt, „…die Energie und Wasser Potsdam GmbH (EWP) in ihren Bemühungen zu unterstützen, die Strom- und Wärmeerzeugung der EWP auf dem Stadtgebiet der Landeshauptstadt Potsdam bis 2035 sozial verträglich fossilfrei zu gestalten. Investitionen in den Aus- und Aufbau der erneuerbaren Energien als Herzstück einer bezahlbaren, sicheren und umweltverträglichen Energieversorgung in Potsdam sind zügig und konsequent umzusetzen…“.

Nach der Errichtung der Solarthermieanlage am Heizkraftwerk Süd (2019) und der Tiefengeothermieanlage in der Heinrich-Mann-Allee (2024) steht nun die Realisierung der ca. 24 ha großen Photovoltaikanlage in Groß Kreutz als drittes wichtiges (und erstes großes regeneratives Stromerzeugungs-) Teilprojekt der EWP an.

Bereits mit dem Masterplan 100% Klimaschutz bis 2050 (Beschluss 17/SVV/0537) wurde der Grundstein für die klimaneutrale Umgestaltung der Energieerzeugung in Potsdam gelegt.

Diese Willensbekundung wurde mit dem Klimanotstandsbeschluss (19/SVV/0543) nochmals bekräftigt. Und mit dem Beschluss zum ökologischen Bauen für kommunale Gebäude (21/SVV/0630) wurde die Nutzung von regional produzierten Ökostrom für alle kommunalen Gebäude und dem Gebäudebestand der Pro Potsdam festgeschrieben.

 

Zur Umsetzung dieser Beschlusslagen arbeitet die Energie und Wasser Potsdam GmbH daran, die Wärme- und Stromerzeugung in Potsdam zu dekarbonisieren und sich gleichsam zukunftsfähig aufzustellen. Die EWP beabsichtigt daher die Entwicklung eines PV-Parks mit Stromspeicher in der Gemeinde Groß Kreutz. Der PV-Park ist Bestandteil einer Reihe geplanter Erneuerbarer Großerzeugungsanlagen, die in den kommenden Jahren errichtet werden sollen.

Zum Zwecke der Errichtung und des Betriebs des PV-Parks ist eigens die Gründung einer Kapitalgesellschaft (GmbH) als alleinhaftente Komplementärin sowie einer Kommanditgesellschaft (GmbH & Co. KG) erforderlich. Die gewählte Gesellschaftsform ermöglicht die Beteiligung Dritter (zum Beispiel Bürgerenergiegenossenschaften) an dem Vorhaben und erleichtert damit die Finanzierung und Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger. Der Eigenkapitalaufwand wird mit der Beteiligung Dritter minimiert.

Für die Realisierung des Projektes selbst ist die Zustimmung des Aufsichtsrats der EWP erforderlich.

Durch Gründung einer Komplementär GmbH und einer ersten Projektgesellschaft in der Gesellschaftsform der GmbH & Co. KG soll kommunalwirtschaftliche Projektentwicklung und Unternehmensbeteiligung der EWP und privater und öffentlicher Partner im Bereich der Erneuerbaren Energie vorangetrieben werden.

Das Modell zielt darauf, als Instrument risikoarmer und wirtschaftlich sinnvoller Betätigung der EWP einen relevanten Beitrag zur Erreichung der Potsdamer Klimaziele zu leisten und zugleich wirtschaftliche Chancen im Energiesektor freizusetzen. Die zu erwartenden Ergebnisbeiträge unterstützen zusätzlich die notwendigen Investitionen in die Wärmewende.

Die wesentlichen Ziele des Projektes:

  • Die Leistung eines Beitrags zur Deckung des Potsdamer Strombedarfs durch eigene EE-Großerzeugungsanlagen und damit die Umsetzung des Masterplan Klimaschutz
  • Die Versorgung der Landeshauptstadt (und ihrer Betriebe) mit regionalem regenerativem Strom
  • Die Entwicklung, der Bau und der Betrieb wirtschaftlich tragfähiger Erzeugungsanlagen
  • Die langfristige Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der EWP und Beitrag zur Unabhängigkeit der Potsdamer Stromversorgung von schwankenden Energiemärkten.
  • Die Schaffung zusätzlicher eigener Stromerzeugungskapazitäten zur Deckung des steigenden Strombedarfs durch Umbau des Fernwärmeerzeugerparks (Geothermieanlagen, Elektrolyseure).
  • Die Einbindung/Partizipation der Potsdamer Bevölkerung und Schaffung von Akzeptanz für Erneuerbare Großerzeugungsanlagen (Info: www.neue-energie-potsdam.de)

 

Kurzzusammenfassung des Vorhabens

 

Eckdaten des PV-Parks

Der geplante PV-Park soll eine Fläche von ca. 24 ha umfassen.  Es können bis zu ca. 25.000 MWh/Jahr Strom erzeugt werden (ca. 4% des Potsdamer aktuellen Jahresstrombedarfs). Die technische Nutzungsdauer ist mit 30 Jahren zu erwarten. Die zu gründende Projektgesellschaft wird den PV-Park in Kombination mit einem Batteriespeicher betreiben. Dieser ist einerseits für den Ausgleich von Schwankungen der Solarstromerzeugung zuträglich, andererseits wird der Speicher Netzdienstleistungen für Regelenergie erbringen und zum Beispiel überschüssigen Strom aus dem Netz einspeichern und wiederum in Zeiten von Stromknappheit einspeisen. Damit trägt der Speicher insgesamt zu einer hohen Wirtschaftlichkeit bei.

Investition

Das Investitionsvolumen wird voraussichtlich ca. 23 Mio. € betragen. Aufgrund des angedachten Finanzierungskonstrukts ist jedoch nur ein vergleichsweise niedriger Eigenkapitaleinsatz der EWP von ca. 2,3 Mio. EUR notwendig.

Finanzierung

Die Finanzierung der Projektgesellschaft erfolgt überwiegend durch Deutsche Kreditinstitute. Der Eigenkapitalanteil wird durch Gesellschaftereinlagen und Nachrangdarlehen dargestellt. Über das Engagement der EWP hinaus liegen bereits erste Interessensbekundungen zur Beteiligung Dritter vor. Die Vertiefung der Gespräche und Gewinnung weiterer Partner, idealerweise in Form von Bürgerenergiegenossenschaften, ist nach Gründung der Gesellschaft und Einwerbung der Bankfinanzierung vorgesehen. Im Zuge der Finanzierung kann auch eine weitere Reduktion des Eigenkapitalanteils erfolgen. Die Gesellschafter der Projektgesellschaft profitieren von einer Verzinsung der gewährten Nachrangdarlehen von voraussichtlich 5% p.A., sowie wie von Gewinnausschüttungen gemäß Anteilsverteilung.

 

Zeitplanung / Weiteres Vorgehen

Parallel zu den notwendigen Gremienbeschlüssen (SVV, EWP-Aufsichtsrat) ist die Einwerbung der Bankfinanzierung zur Jahresmitte 2024 geplant. Im April 2024 wird die Festsetzung der Bauleitplanung der Gemeinde Groß Kreutz erwartet. Die Realisierung des Parks ist bis Ende 2024 vorgesehen. Die Inbetriebnahme spätestens Januar 2025.

Mit diesem Projekt beginnt „der Energieversorger Potsdams“ die Umsetzung der Energiewende an vorderster Stelle. Viele Bürgerinnen und Bürger wollen diesen Transformationsprozess mitgestalten, investieren und/oder partizipieren. Das Vorhaben bietet genau diese Möglichkeit. Sichere, grüne Energie von Potsdamern für Potsdamer bereitzustellen.

 

 

Zusammenfassung des Business-Plans

 

Die Energie und Wasser Potsdam GmbH liefert technisch umsetzbare und gleichsam wirtschaftliche Lösungen die Energiewende bei Gewährleistung der Versorgungssicherheit und im Hinblick auf die Preisstabilität zu meistern. Mit dem geothermischen Potenzial, sowie Eignungsflächen für Wind und PV-Projekte hat Potsdam ideale Voraussetzungen die angestrebte Treibhausgasneutralität zu erreichen.

Die EWP plant in diesem Zusammenhang die Errichtung eines ersten PV-Parks mit Stromspeicher in der Gemeinde Groß Kreutz, der bereits Anfang 2025 ans Netz gehen soll. Die EWP hat sich die Nutzungsrechte für die entsprechende Fläche gesichert. Der geplante PV-Park Groß Kreutz ist Bestandteil einer Reihe geplanter Erneuerbarer Großerzeugungsanlagen, die in den kommenden Jahren entwickelt werden.

Zum Zwecke der Errichtung und des Betriebs des PV-Parks ist die Gründung einer EWP-Tochtergesellschaft in Form einer GmbH, welche die Geschäftsführung in der eigentlichen Projektgesellschaft übernehmen und als Komplementärin in der ebenfalls zu gründenden GmbH und Co. KG (Projektgesellschaft) auftritt, vorgesehen (siehe auch nachstehende Abbildung). Die gewählte Gesellschaftsform der GmbH und Co. KG ermöglicht die niedrigschwellige Beteiligung Dritter (z.B. Bürgerenergiegenossenschaften, öffentliche und private regionale Unternehmen) an dem Vorhaben, erleichtert die Finanzierung und minimiert den Eigenkapitalaufwand. Wie bei einer reinen GmbH liegt der größte Vorteil für die Gesellschafter und Gesellschafterinnen in der Haftungsbeschränkung durch die GmbH (Komplementärin). Es haftet nur die als Komplementärin beteiligte GmbH mit dem eingebrachten Stammkapital. Dadurch ist das Privatvermögen der Kommanditistinnen und Kommanditisten nicht antastbar. Die GmbH & Co. KG vereinigt somit die Vorteile einer Personengesellschaft (z.B. GbR, KG, Einzelunternehmen) mit denen einer Kapitalgesellschaft. (z.B. GmbH, Aktiengesellschaft). Diese Struktur kann wie nachfolgendes Beispiel zeigt, um weitere Projektgesellschaften erweitert werden (unter Voraussetzung der Gremienzustimmungen).

 

Ein Bild, das Text, Screenshot, Schrift, Reihe enthält.

Automatisch generierte Beschreibung

Abbildung: Beispiel einer GmbH & Co. KG Struktur. Die EWP PV Park Groß Kreutz GmbH & Co. KG entspräche hier der Projektgesellschaft 1 GmbH & Co KG


Viele Bürger wollen diesen Transformationsprozess mitgestalten, investieren und/oder partizipieren. Das Vorhaben bietet genau diese Möglichkeit. Sichere, grüne Energie von Potsdamern für Potsdamer bereitzustellen.

 

Die Marktlage

Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, bis 2045 die Stromerzeugung Deutschlands klimaneutral zu gestalten und fördert den Ausbau Erneuerbarer Energien entsprechend. Gleichzeitig steigt das Interesse der Verbraucher, Wirtschaft und städtischen Unternehmen an regionalen Grünstromprodukten und entsprechenden Herkunftsnachweisen. Letztere sind in Potsdam per Stadtverordnetenbeschluss verpflichtet, sich zukünftig mit regionalem Grünstrom zu versorgen, der heute faktisch nicht zur Verfügung steht. Auch Bestandskunden der EWP fragen diese Form von Stromprodukten seit geraumer Zeit nach. Gesetzlich geregelt ist, dass der CO2-Preis in den nächsten Jahren weiter ansteigt und damit fossil erzeugte Energie verteuert.

 

Der PV-Park

Der geplante PV-Park soll eine Fläche von ca. 24ha umfassen.  Es können bis ca. 25.000 MWh/Jahr Strom erzeugt werden (ca. 4% des aktuellen Potsdamer Jahresstrombedarfs). Die technische Nutzungsdauer des Parks beträgt mindestens 30 Jahre. Bestandteil des PV-Parks wird ferner ein Stromspeicher mit voraussichtlich 10 MW Leistung und 20 MWh Speicherkapazität sein. Dieser ist einerseits für den Ausgleich von Schwankungen der Solarstromerzeugung zuträglich, andererseits wird der Speicher Netzdienstleistungen für Regelenergie erbringen und zum Beispiel überschüssigen Strom aus dem Netz einspeichern und wiederum in Zeiten von Stromknappheit einspeisen. Damit trägt der Speicher insgesamt zu einer hohen Wirtschaftlichkeit bei. Es ist geplant den Speicher ggf. nach 15 Jahren auszutauschen. Zu besseren Ausbeute des Sonnenlichts gerade in den Tagesrandstunden werden die PV-Module von Ost nach West nachgeführt.

 

Das Geschäftsmodell

Die Projektgesellschaft entwickelt, errichtet und betreibt den PV-Park mit einem Batteriespeicher. Der erzeugte Strom wird zu einem langfristig gesicherten Preis, von zunächst 10 Jahren, an die EWP im Zuge der regulären Beschaffungsstrategie veräußert. Weiterhin erhält die Gesellschaft eine feste Pacht für den Stromspeicher von der EWP. Die Pächterin (EWP) übernimmt die Betriebsführung des Speichers. Der Speicher ist einerseits für die Glättung des Erzeugungsprofils vorgesehen (Stichwort Dunkelflaute), andererseits wird der Speicher hochrentierliche Netzdienstleistungen für Regelenergie erbringen.

Die Investition

Das Investitionsvolumen wird voraussichtlich ca. 23 Mio. € betragen. Aufgrund des angedachten Finanzierungskonstrukts unter Beteiligung Dritter ist ein vergleichsweise niedriger Eigenkapitaleinsatz der EWP von ca. 2,3 Mio. € notwendig.

 

Die Finanzierung

Die Fremdfinanzierung der Projektgesellschaft erfolgt durch Deutsche Kreditinstitute. Der Eigenkapitalanteil (ca. 20% der Investitionssumme) wird durch Gesellschaftereinlagen und Nachrangdarlehen dargestellt. Über das Engagement der EWP hinaus liegen bereits erste Interessensbekundungen zur Beteiligung Dritter vor. Ziel ist es ca. 50% der Gesellschaftsanteile an Dritte zu veräußern. Die Vertiefung der Gespräche und Gewinnung weiterer regionaler Partner ist nach Gründung der Gesellschaft und Einwerbung der Bankfinanzierung vorgesehen. Die Gesellschafter der Projektgesellschaft profitieren von einer Verzinsung der gewährten Nachrangdarlehen von voraussichtlich 5% p.A., sowie wie von Gewinnausschüttungen gemäß Anteilsverteilung.
Die EWP bedient sich zur Darstellung des benötigten Eigenkapitals aus ihrer Rahmenfinanzierung.  Der Investitionsanteil für 50% der Anteile der Projektgesellschaft und für das Nachrangdarlehen (Gesellschafterdarlehen) beträgt 2,29 Mio. €. Davon sind 60.000 € Gesellschaftereinlagen und 2,23 Mio. € Nachrangdarlehen, die verzinst an die EWP zurückgeführt werden. Das Nachrangdarlehen der EWP kann alternativ durch andere Quellen dargestellt werden, um die Eigenkapitalbelastung der EWP weiter zu reduzieren. Im Maximalfall würde die EWP lediglich die Gesellschaftereinlage i.H.v. 60.000 € darstellen müssen.

 

Risiken

Die Risiken der Projektgesellschaft sind durch die langfristigen Verträge mit der EWP insgesamt als gering einzustufen und bieten damit auch einen Anreiz zur Beteiligung. Für die EWP, als Abnehmerin des Stroms, gehört die Beherrschung üblicher Marktpreisrisiken zum Tagesgeschäft.  Um auch diese zu minimieren, ist der PV-Park einachsig der Sonne nachgeführt und mit einem Stromspeicher ausgestattet. Beides dient dazu den zu (börsen-)preislich attraktiven Zeiten in das Netz einzuspeisen.

 

Zeitplanung / Weiteres Vorgehen

Die Komplementär-GmbH (Arbeitstitel: EWP Neue Energie GmbH) sowie die geplante Projektgesellschaft (Arbeitstitel: EWP Neue Energie PV-Park Groß Kreutz GmbH & Co. KG) sollen unmittelbar nach den erforderlichen Gremienbeschlüssen (SVV-Beschluss: Mitte Mai, EWP-Aufsichtsratsbeschluss: Ende Mai) gegründet werden.

Parallel zu den Gremienbeschlüssen ist die Einwerbung der Bankfinanzierung bis 06/2024 geplant. Die Bindung eines oder mehrerer Partner/Mitkommanditisten erfolgt im Laufe des Jahres 2024.

Die Festsetzung der planungsrechtlich notwendigen Bauleitplanung der Gemeinde Groß Kreutz wird in der Sitzung vom 23.04.2024 erwartet. Die Realisierung des Parks ist bis Ende 2024 vorgesehen. Die Inbetriebnahme spätestens Januar 2025.

 

 

Gründung der „EWP Neue Energie GmbH“

Der Gesellschaftsvertrag der EWP Neue Energie GmbH entspricht im Wesentlichen dem Mustergesellschaftsvertrag der Landeshauptstadt Potsdam.

Gegenstand des Unternehmens ist die Gründung von und Beteiligung an projektbezogenen Unternehmen, deren Unternehmensgegenstand die Projektierung, die Planung, die Errichtung und/oder der Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von Strom, Wärme, Wasserstoff oder sonstigen Energieträgern aus erneuerbaren Energien im Bereich der Landeshauptstadt Potsdam und in den angrenzenden Landkreisen umfasst, sowie die Übernahme der Geschäftsführung in entsprechenden Unternehmen.

Das Stammkapital der Gesellschaft soll 25.000 € betragen. Sämtliche Geschäftsanteile an der Gesellschaft sollen durch die EWP gehalten werden.

Die Implementierung eines Aufsichtsrates oder eines Beirates ist nicht vorgesehen. Alle wesentlichen Geschäftsvorfälle werden in der Gesellschafterversammlung beschlossen. Die Geschäftsführung der EWP vertritt die EWP in der Gesellschafterversammlung der EWP Neue Energie GmbH. Über den Gesellschaftsvertrag der EWP ist geregelt, dass über die Stimmabgabe der Geschäftsführung der EWP in der Gesellschafterversammlung der EWP Neue Energie GmbH der Aufsichtsrat der EWP und die Gesellschafterversammlung der EWP entscheiden. Die Einflussnahme der LHP ist über die Besetzung des Aufsichtsrates durch die von der SVV entsandten Mitglieder und durch die Geschäftsführung der SWP in der Gesellschafterversammlung der EWP sichergestellt. Diese Stimmabgabe der Geschäftsführung der SWP in der Gesellschafterversammlung der EWP bedarf wiederum der Zustimmung des Oberbürgermeisters in seiner Eigenschaft als Gesellschaftervertreter in der Gesellschafterversammlung der SWP.

 

Gründung der Projektgesellschaft „EWP Neue Energie PV-Park Groß Kreutz GmbH & Co. KG“

Der Gesellschaftsvertrag der Projektgesellschaft in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG entspricht im Wesentlichen dem Gesellschaftsvertrag der BMV Energie GmbH & Co. KG. Die BMV ist eine Gesellschaft, die regenerativen Erzeugungsanlagen betreibt und an der die Energie und Wasser Potsdam GmbH seit dem Jahr 2013 als beschränkt haftende Gesellschafterin (Kommanditistin) beteiligt ist (13/SVV/0041).

Gegenstand des Unternehmens (EWP Neue Energie PV-Park Groß Kreutz GmbH & Co. KG) ist:

  • Errichtung und der Betrieb einer Photovoltaik-Freiflächenanlage in Groß Kreutz,
  • Erzeugung, Einspeisung und Handel der dort erzeugten elektrischen Energie,
  • Errichtung und Vermarktung eines Batteriespeichers sowie
  • Dienstleistungen im Bereich der Erneuerbaren Energien.

Die EWP beabsichtigt, Kapitalanteile an der EWP Neue Energie PV-Park Groß Kreutz GmbH & Co. KG in Form einer Kommanditeinlage in Höhe von zunächst 120.000 € zu übernehmen, was einem Kapitalanteil von zunächst 100 % entsprechen würde. Die benötigten Mittel sind im Wirtschaftsplan der EWP 2024 enthalten. Nach Einwerbung der Finanzierung ist die Bindung von Partnern und Abgabe von Kommanditanteilen an z.B. Bürgerenergiegenossenschaften, sowie städtische und regionale Unternehmen vorgesehen. Die kommunalrechtlichen Zustimmungsvorbehalte werden bei der Aufnahme weiterer Kommanditisten eingehalten.

Die Kommanditisten haften in Höhe der geleisteten und im Handelsregister eingetragenen Kommanditeinlage.

Die voll haftende Komplementärin der Gesellschaft, die EWP Neue Energie GmbH, soll keine Einlage leisten und nicht am Vermögen sowie am Gewinn/Verlust der EWP Neue Energie PV-Park Groß Kreutz GmbH & Co. KG beteiligt sein, sie soll als geschäftsführende Gesellschafterin der EWP Neue Energie PV-Park Groß Kreutz GmbH & Co. KG tätig werden. So auch bei weiteren Projektgesellschaften, die aber nicht Gegenstand dieser Beschlussvorlage sind.

Die Implementierung eines Aufsichtsrates oder eines Beirates in der Projektgesellschaft ist hier ebenfalls nicht vorgesehen. Alle wesentlichen Geschäftsvorfälle werden in der Gesellschafterversammlung der EWP Neue Energie PV-Park Groß Kreutz GmbH & Co. KG beschlossen. Die Geschäftsführung der EWP vertritt die EWP als Kommanditistin in der Gesellschafterversammlung der EWP Neue Energie PV-Park Groß Kreutz GmbH & Co. KG. Über den Gesellschaftsvertrag der EWP ist geregelt, dass über die Stimmabgabe der Geschäftsführung der EWP in der Gesellschafterversammlung der EWP Neue Energie PV-Park Groß Kreutz GmbH & Co. KG der Aufsichtsrat der EWP und die Gesellschafterversammlung der EWP entscheiden. Die Einflussnahme der LHP ist bei Beteiligung der EWP von mehr als 25 % über die Besetzung des Aufsichtsrates durch die von der SVV entsandten Mitglieder und durch die Geschäftsführung der SWP in der Gesellschafterversammlung der EWP sichergestellt. Diese Stimmabgabe der Geschäftsführung der SWP in der Gesellschafterversammlung der EWP bedarf wiederum der Zustimmung des Oberbürgermeisters in seiner Eigenschaft als Gesellschaftervertreter in der Gesellschafterversammlung der SWP.

Die EWP Neue Energie GmbH übernimmt die Geschäftsführung der EWP Neue Energie PV-Park Groß Kreutz GmbH & Co. KG.

 

Einhaltung gemeinderechtlicher Regelungen zur Umsetzung

Die gemeinderechtlichen Regelungen zur Umsetzung der Vorhaben sind eingehalten.

 

Vereinbarkeit mit Unternehmensgegenstand EWP und SWP

Der mit dem Vorhaben der EWP verfolgte Zweck der EWP Neue Energie GmbH und EWP Neue Energie PV-Park Groß Kreutz GmbH & Co. KG entspricht auch dem Unternehmensgegenstand der EWP und SWP.

Nach dem Gesellschaftsvertrag der EWP ist Gegenstand der Gesellschaft u.a. die Planung, die Errichtung, der Erwerb und der Betrieb von Anlagen, die der Versorgung mit Elektrizität, Gas und Fernwärme, Telekommunikation sowie der Wasserver- und Abwasserentsorgung dienen, sowie die Vornahme aller damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte. Der Gesellschaftsvertrag sieht ausdrücklich vor, dass die EWP zur Erfüllung ihrer Aufgaben andere Unternehmen gründen darf, sie erwerben, pachten oder sich an ihnen beteiligen kann, soweit der LHP oder der SWP eine angemessene Einflussnahme ermöglicht wird, der Unternehmensgegenstand durch einen öffentlichen Zweck gerechtfertigt ist und die Betätigung des Unternehmens nach Art und Umfang in einem angemessenen Verhältnis zur Leistungsfähigkeit und dem Bedarf ihrer Gesellschafter steht.

Die Gründung der Projektgesellschaft Neue Energie PV-Park Groß Kreutz GmbH & Co. KG in der Form der GmbH & Co. KG soll zu dem Zweck der Erzeugung von Elektrizität durch die Errichtung und den Betrieb der Freiflächen-Photovoltaik-Anlage in Groß Kreutz und somit zur Erzeugung von sogenanntem regionalen Grünstrom erfolgen.

Zur Umsetzung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 24.01.2024 (23/SVV/1392-01) benötigt die EWP als regionaler Energieerzeuger zeitnah Alternativen zur bisherigen fossilen Energieerzeug, um den Energiebedarf der Einwohner der LHP sicherstellen zu können. Damit entspricht der beabsichtigte Zweck der EWP Neue Energie PV-Park Groß Kreutz GmbH & Co. KG dem Unternehmensgegenstand der EWP.

Die Gründung der EWP Neue Energie GmbH, an der die EWP zu 100 % beteiligt sein soll, ist Voraussetzung dafür, dass die EWP Neue Energie GmbH als vollhaftende Gesellschafterin der EWP Neue Energie PV-Park Groß Kreutz GmbH & Co. KG auftritt und somit die Geschäftsführung der Neue Energie PV-Park Groß Kreutz GmbH & Co. KG übernimmt.

Der Zweck der EWP Neue Energie GmbH und der Neue Energie PV-Park Groß Kreutz GmbH & Co. KG entspricht auch dem Unternehmensgegenstand der SWP.

Der Unternehmensgegenstand der SWP ist unter anderem der Betrieb von Infrastrukturnetzen sowie Erzeugungs- und Entsorgungsanlagen für die Energie- und Wasserver- sowie Abwasserentsorgung. Weiterhin gehört zum Unternehmensgegenstand, dass die SWP zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt ist, durch die der Unternehmensgegenstand unmittelbar gefördert werden kann. Hierzu gehören auch die Errichtung von Zweigniederlassungen sowie der Erwerb und die Errichtung von anderen Unternehmen sowie Beteiligungen an solchen. Der Unternehmensgegenstand der SWP steht damit den beabsichtigten Vorhaben der EWP nicht entgegen.

 

Angemessene Einflussnahmemöglichkeit der LHP

Durch die anliegenden Gesellschaftsverträge der EWP Neue Energie GmbH (Anlage 1) und der EWP Neue Energie PV-Park Groß Kreutz GmbH & Co. KG (Anlage 2) ist sichergestellt, dass die LHP eine angemessene Einflussnahmemöglichkeit hat, sofern die Beteiligung der EWP mehr als 25% beträgt.

 

Ablauf bei der Gründung von weiteren Projektgesellschaften

Weitere Gründungen von Projektgesellschaften unter Beteiligung der EWP bedürfen der Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung der LHP.

 

 

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Anlagen

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