Mitteilungsvorlage - 24/SVV/0567

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Beratungsfolge

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Erläuterung

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Die ersten Eckpunkte zur Haushaltsaufstellung und –konsolidierung 2025 ff. für die Landeshauptstadt Potsdam, auf deren Basis in den kommenden Monaten die konkrete Haushaltsplanung für den Haushaltsentwurf 2025 ff. erstellt wird. Im Zusammenhang mit der konkreten Haushaltsplanung wird der Stadtverordnetenversammlung mit diesem Haushaltsentwurf 2025 ff. ein Konsolidierungsprogramm für künftige Jahre zur Beschlussfassung vorgelegt werden. 

 

Die Mitteilungsvorlage ist dabei in vier Teile untergliedert, wie folgt:

 

1. Einleitung und Rahmenbedingungen

 

2. Leitgedanken und Eckpunkte für die Haushaltsaufstellung

 

3. Vorgehen zur Haushaltskonsolidierung

 

4. Zusammenfassung und Ausblick

 

 

 


1. Einleitung und Rahmenbedingungen

 

Mit der Mitteilungsvorlage „Vorläufige Ergebnisse der sondierenden Haushaltsbetrachtung 2025 (dezentrale Ergebnisse der Geschäftsbereiche) — einschließlich der vorläufigen Ist-Daten der Jahre 2022 und 2023 - Darstellung über IKVS“ (DS 24/SVV/0462) wurden den Stadtverordneten erstmalig zu einem so frühen Zeitpunkt im Haushaltsaufstellungsprozess die dezentralen Planungsstände der einzelnen Fach- und Geschäftsbereiche zur Kenntnis gegeben. Abrufbar sind diese über das webbasierte Interkommunale Kennzahlenvergleichssystem (IKVS) https://www.potsdam.de/haushalt-und-finanzen.

 

Danach zeichnet sich nachfolgendes Bild zum jetzigen Zeitpunkt bezogen auf die LHP gesamt ab:

 

 

 

Plan 2023  

erste Hoch-rechnung 2023    

Plan 2024 

Plan 2025

(Mifi)

Ergebnis sond. HH- Betrachtung

 

Gesamtüber-schuss/

Gesamtfehl-betrag

- 11,3 Mio. EUR

- 4,5 Mio. EUR

- 44 Mio. EUR                    

- 65 Mio. EUR         

- 155,2 Mio. EUR

 

 

Eine Überprüfung der vorläufigen Ergebnisse sowie gesamtheitliche Nachjustierungen des derzeitigen Ergebnisses erfolgen derzeit verwaltungsseitig.  Dennoch kann davon ausgegangen werden, dass diese Prüfungen im Ergebnis nicht zu einem ausgeglichenen Haushalt führen werden. Dies gilt ebenso für die gesetzlich vorgeschriebene Mittelfristplanung bis 2028. Auch hier sind nach jetzigem Stand jährliche Fehlbeträge von rd. 165 bis 180 Mio. EUR festzustellen. Eine weitere Konsolidierung erscheint unumgänglich.

 

Wie mit der o.a. Mitteilungsvorlage zur sondierenden Haushaltsbetrachtung 2025 mitgeteilt, ist es angesichts der Dimension des derzeitigen Fehlbetrages von ca. -155 Mio. EUR (und in den Folgejahren) folgerichtig, dass zusammen mit dem Haushaltsentwurf 2025 ff. ein Konsolidierungsprogramm entwickelt wird. Hierfür werden nachfolgend „Erste Eckpunkte zur Haushaltsaufstellung und -konsolidierung 2025 ff“ vorgelegt.

 

„Die Zeiten ausgeglichener Haushalte sind für die Kommunen vorbei“[1], sagt nicht zuletzt die stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des Deutschen Städtetages Verena Göppert und beschreibt damit einen bundesweiten Trend von stark steigenden Ausgaben und weniger steigenden Einnahmen der Städte und Gemeinden. Im Jahr 2023 stiegen die Ausgaben der Kommunen deutlich stärker an als die Einnahmen, im Vergleich zu den Jahren 2012 bis 2022, die jeweils mit Finanzierungsüberschüssen in die Kassenstatistik eingingen, ergab sich im Jahr 2023 erstmals wieder ein deutliches Defizit von rd. 6,8 Mrd. EUR[2]. Wesentliche Ursache sind deutlich ansteigende Ausgaben bei weit geringer ansteigenden Einnahmen, z.B. höhere Sozialausgaben (Anstieg um 11,7 Prozent auf 76 Milliarden EUR) oder auch Anstiege bei Energiepreisen und Personalausgaben (aufgrund bspw. der Tarifabschlüsse).

 

Die an Kommunen von Bund und Land übertragenen Aufgaben wurden in der Vergangenheit immer weiter ausgeweitet, ohne diese jedoch mit der dafür notwendigen Finanzausstattung zu untersetzen. Auch dies spiegelt sich in den Haushalten der Kommunen wieder. All dies zusammen belastet die Kommunen finanziell in erheblichen Maße und zeigt sich als bundesweiter Trend.

 

Die aktuelle Entwicklung, die sich aus der sondierenden Haushaltsbetrachtung 2025 ergibt, zeigt, dass auch die LHP sich in einer zunehmend herausfordernden Situation befindet und damit in der „kommunalen Familie“ keine Ausnahme darstellt. Gegenwärtig werden die den Eingaben der Geschäftsbereiche zu Grunde liegenden Planungsprämissen analysiert. Im Ergebnis erfolgen aktuell verwaltungsinterne Abstimmungsprozesse mit den Geschäfts- und Fachbereichen zu den Planungsprämissen, also zu den einzelnen Planungsannahmen, zu den jeweiligen Quantifizierungen – auch im Vergleich zu bisherigen Ist-Daten – und den Auswirkungen auf die Haushaltsplanung. Es werden die Ansätze plausibilisiert und nachjustiert. Ggf. werden erneut zentrale Planungsprämissen (z.B. Inflation oder Fallzahlenentwicklung) angewendet. Ziel ist es jetzt, zunächst das (anzunehmende) Gesamtdefizit durch Priorisierung, durch das Reflektieren der Planungsannahmen und Umplanungen von Maßnahmen so weit wie möglich zu reduzieren. Denn, sollte dies nicht gelingen, so wird die LHP auf die in den vergangenen Jahren dank der positiven Jahresabschlüsse aufgebauten Rücklagen und ihre erwirtschaftete Liquidität zurückgreifen müssen, die eigentlich das Ziel hatte, Potsdam in die Lage zu versetzen, mit selbst erwirtschafteten Eigenmitteln aus eigener Kraft zu investieren und ein hohes Investitionsniveau zu gewährleisten. Wenn diese Mittel jetzt jedoch zum „Stopfen der Löcher“ im Ergebnishaushalt herangezogen werden müssen, kann Potsdam in den kommenden Jahren in Schwierigkeiten  geraten, wenn bspw. die Stadt nicht mehr bürgschaftsfähig sein sollte (Bürgschaften sind kommunalaufsichtlich genehmigungspflichtig und setzen eine „geordnete Haushaltswirtschaft“ voraus) oder der KIS nur noch sehr eingeschränkt kreditfähig wäre, bestehende Strukturen ob im Sport, der Kultur oder bei den sozialen Trägern nicht mehr in der bisherigen Weise aufrechtgehalten werden könnten bis hin zum Risiko, ein gesetzlich pflichtiges Haushaltssicherungskonzept für die Stadt aufstellen zu müssen. Noch ermöglicht es die aktuelle Ausgangsbasis der LHP, ihren Konsolidierungskurs aktiv und selbstständig zu gestalten. Diese Chancen gilt es jetzt gemeinsam und rechtzeitig zu nutzen.

 

 

2. Leitgedanken und Eckpunkte für die Haushaltsaufstellung

 

Potsdam ist eine lebenswerte Stadt. In zahlreichen Benchmarks liegt Potsdam bei der Lebensqualität in der Bundesrepublik auf den vorderen Plätzen. Auch in der letzten Bürgerumfrage zeigte sich eine hohe Zufriedenheitsrate in der Bevölkerung. Nicht zuletzt dank guter wirtschaftlicher Rahmenbedingungen und sehr positiver Jahresabschlüsse konnte die Landeshauptstadt Potsdam im letzten Jahrzehnt wachsen und ein oft deutlich über den vom Gesetzgeber (Bund und Land) vorgegebenen Standards liegendes, gutes und breitgefächertes Angebot kommunaler Leistungen für die Menschen in der Stadt vorhalten und erbringen.

 

So war es möglich, dass auch im Bereich der sogenannten freiwilligen Leistungen in nicht unerheblichem Maße Zuschüsse für bspw. Kultur und Kunst, im Bereich des Sports (v.a. Breiten- als auch Vereinssport sowie Leistungssport), für außerschulische Bildung/Weiterbildung (Volkshochschule/Bibliothek) bis hin zum ÖPNV (z.B. verbilligtes Schülerticket) oder bei Jugend- und Begegnungshäusern zur Verfügung gestellt werden konnten. Aber auch bei vom Gesetzgeber vorgegebenen Aufgaben bspw. im Kinder-, Jugend- und Sozialbereich konnte die LHP in den vergangenen Jahren ein zum Teil größeres Leistungsportfolio anbieten oder ermöglichen, als dies gesetzlich gefordert ist. So bspw. bei der Kindertagesbetreuung (Öffnungszeiten), bei sozialen Trägern und deren Unterstützung, der Unterbringung von Geflüchteten (Art der Unterkunft und Betreuung) bis hin zu Standards bei der Grünpflege oder im Straßenunterhalt oder Schulessen (Preisdeckel; kostenloses Frühstück) oder bei der Schülerbeförderung. Potsdam wurde zu einer der attraktivsten Städte in den ostdeutschen Ländern.

 

Aufgrund der jetzt vorliegenden vorläufigen Ergebnisse der Planungen der dezentralen Fach- und Geschäftsbereiche mit einem Gesamtfehlbetrag  von rund – 155 Mio. EUR allein im Jahr 2025 und der sich international wie national verändernden wirtschaftlichen Rahmenbedingungen (die volkswirtschaftlichen Prognosen gehen für 2024 von einem Wachstum von derzeit rd. 0,2%, bzw. in den Folgejahren jahresdurchschnittlich von 0,5% aus) wird deutlich, dass all dies nun gefährdet ist, sollte es angesichts erheblich steigender Ausgaben und nur geringfügig steigender Einnahmen nicht gemeinsam gelingen, rechtzeitig gegenzusteuern, um die jetzigen städtischen Strukturen und das kommunale Leistungsportfolio möglichst zu erhalten. Es sollte nicht gewartet werden, bis Potsdam möglicherweise in die gesetzliche und damit zwingende Pflicht kommt, eine Haushaltssicherungskonzept aufzustellen – und so weiter an eigener Handlungsfähigkeit verliert.

 

Bei Eintritt der aktuellen Planung wären die über die Ergebnisse der vergangenen Jahre erwirtschafteten Rücklagen voraussichtlich bis 2026 aufgebraucht und die Landeshauptstadt Potsdam müsste ein pflichtiges Haushaltskonsolidierungsprogramm aufstellen. Dieses Programm hätte zwangsweise Einschnitte bei den freiwilligen Leistungen und Investitionsmaßnahmen zur Folge.

Die aktuelle Lage erfordert ein schnelles und beherztes Handeln um die bestehenden Leistungen und Strukturen erhalten zu können.

 

Ziel aller Anstrengungen und Bemühungen der Konsolidierung muss es sein:

 

  • die Handlungsfähigkeit der Landeshauptstadt Potsdam jederzeit sicherzustellen („dauernde Leistungsfähigkeit“).
  • mittelfristig wieder den Haushaltsausgleich zu erreichen (bis 2028 die „schwarze Null“), denn er ist die Basis um die stetige Aufgabenerfüllung der Stadt zu gewährleisten.
  • Festlegung des Gesamtdefizits für das Jahr 2025 auf höchstens -65 Mio. EUR
  • bestehende Aufgabenportfolios im pflichtigen Bereich erhalten und mit Schwerpunktsetzungen möglichst die bisherige Angebotsstruktur sichern („Kein Kahlschlag“)
  • städtische Strukturen / Infrastrukturen insgesamt zu erhalten und „durchzutragen“, möglichst harte Einschnitte in den Strukturen zu vermeiden (bspw. Hans-Otto-Theater (HOT), Nikolaisaal, Klinikum Ernst von Bergmann (KEvB), die Stadtwerke-Unternehmen wie Energie- und Wasser Potsdam (EWP), VIP Verkehrsbetrieb Potsdam, Bäderlandschaft)
  • die langfristige Investitionsfähigkeit der Landeshauptstadt Potsdam abzusichern und das Investitionsniveau der aktuellen Mittelfristigen Finanzplanung möglichst stabil und auf dem bisherigen hohen Niveau zu halten,
  • dort, wo es um die kommunalrechtliche Genehmigungsfähigkeit geht, die Voraussetzungen dafür zu erreichen:
    • um weiterhin die Kreditaufnahmen des Kommunalem Immobilien Service - Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Potsdam (KIS) zu ermöglichen (insbesondere für das Schulbauprogramm)
    • die Bürgschaftsfähigkeit der Landeshauptstadt Potsdam zur Absicherung ggf. von Krediten kommunaler Unternehmen (z.B. zugunsten der ProPotsdam GmbH oder für die Energie- und Wärmewende) zu gewährleisten
  • so auch die anstehenden großen Transformationsprozesse wie die Energie- und Wärmewende mit den Möglichkeiten der Landeshauptstadt zu unterstützen.

 

Insgesamt betrachtet soll der Haushalt der Landeshauptstadt Potsdam inhaltlich ausbalanciert und mit Prioritäten an den strategischen Handlungsfeldern klug ausgerichtet sein.

 

3. Vorgehen zur Haushaltskonsolidierung

 

Die Höhe des Fehlbetrages allein für das Jahr 2025 beim derzeitigen Planungsstand (ca. -155 Mio. EUR) lässt es unumgänglich erscheinen, dass die Landeshauptstadt für die kommenden Jahre ein Konsolidierungsprogramm aufstellt.

Zunächst werden in einem ersten Schritt die Planungen der Geschäftsbereiche gemeinsam plausibilisiert. Es ist aber davon auszugehen, dass dies im Ergebnis noch nicht den ausreichenden Effekt auf das Gesamtergebnis haben wird.

 

Darum werden gleichzeitig, entsprechend der oben genannten Zielstellungen, in den kommenden Monaten spätestens im Herbst 2024 konkrete Konsolidierungsmaßnahmen entwickelt, die kurz-, mittel- und langfristig wirken. Diese werden dann der Stadtverordnetenversammlung als Vorschläge vorgelegt. Angedacht ist, diese gemeinsam mit der Politik im Herbst in einer Haushaltskonsolidierungskommission zu besprechen und zur Beschlussfassung zu bringen.

 

Nachfolgende Maßnahmen werden gegenwärtig geprüft bzw. entwickelt:

 

  • Fixierung der Stellenrahmenzahl 2025 (keine Erweiterung des Stellenrahmenplans, keine Erhöhung der Gesamtstellenzahl)

 

Der Personalaufwand stieg in den vergangenen Jahren aufgrund von neuen zusätzlichen Stellen und den Tarifabschlüssen im TVöD deutlich an. Die Personalaufwendungen werden laut den Ergebnissen der sondierenden Haushaltsbetrachtung 2025 allein für die Gehaltszahlungen des bestehenden Personalkörpers auf 186,6 Mio. EUR beziffert. Die Stellenbesetzungsquote liegt z.Z. bei rd. 85%. Für die Position insgesamt also inklusive der Honorare und Personalrückstellungen (Zeile 11 des Gesamtplanes) werden 2025 gleichzeitig insgesamt 194,8 Mio. EUR benötigt (V-Ist 2023: 160,5 Mio. EUR; Plan 2024: 175 Mio. EUR). Im Vergleich zum letzten V-Ist wäre dies eine Steigerung von über 20% innerhalb von zwei Jahren. Um diese dynamische Entwicklung einzudämmen, wird der Stellenrahmenplan im Jahr 2025 zunächst „eingefroren“ und nicht erweitert.

 

Stellenumverlagerungen innerhalb des Gesamtrahmens sollen möglich sein. Stellenverschiebungen aufgrund von prioritären Aufgaben sowie eine systematische Auswertung von nicht besetzten Stellen sollen dazu beitragen, dass weiterhin Personal eingestellt werden kann, nur der bestehende Rahmen effizienter eingesetzt wird.

Weiterhin sollen mit Hilfe digitalisierter und vereinfachter Verwaltungsprozesse Kapazitätsreserven identifiziert und für andere Aufgaben eingesetzt werden. Ebenso ist auch eine Betrachtung der Kernverwaltung (interne Serviceleistungen) sowie gleichzeitig eine Risikoabschätzung zur Leistungsfähigkeit der Verwaltung vorzunehmen.

Im Rahmen der Priorisierung soll auch eine Aufgabenkritik erfolgen, so dass die vorhandenen Stellen ziel- und wirkungsorientierter eingesetzt werden („Stellenplan-Check“). Um den zusätzlichen Anforderungen an Flexibilität und zeitnaher Nachbesetzung bei pflichtigen Aufgaben gerecht zu werden, soll innerhalb des bestehenden Stellenrahmens ein Stellenpool eingerichtet werden. In Betracht kommen weitere Maßnahmen wie eine verzögerte Nachbesetzung von Stellen, jedenfalls im sog. freiwilligen Bereich.

 

 

  • Globale Vorgabe zur Einsparung bei den laufenden Aufwendungen 

 

D.h. die Kürzung aller laufenden Aufwendungen pauschal um einen geringen Prozentsatz (sogenannte Rasenmäher-Methode). Diese würde kurzfristig wirken und alle Bereiche des Haushaltes gleichermaßen treffen. Angesicht der unterschiedlichen Höhe und Aufgaben wäre zuvor die jeweilige Wirkung abzuschätzen. Insofern wird geprüft, ob diese Art der Konsolidierung angewendet werden kann und welchen Effekt sie auf das Gesamtvolumen der Landeshauptstadt Potsdam hätte (ggf. wird sie auch nur auf bestimmte Teilbereiche anzuwenden sein), um allerdings eine Ergebnisverbesserung von 90 Mio. EUR für 2025 zu erreichen, wäre für die gesamte Aufwandsseite mit 1,176 Mrd. EUR (2025, Planstufe 6) eine globale Vorgabe von mehr als 7% über alle Aufwendungen erforderlich (hier als Beispielrechnung gedacht). Daher wird dies eher nicht DAS EINE Mittel sein, um zum Ziel zu gelangen, jedenfalls nicht als die eine Maßnahme über alle Aufwandspositionen.

 

 

  • Begrenzung der Aufwendungen insbesondere für Sach- und Dienstleistungen

 

Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen steigen nach den vorläufigen Ergebnissen der dezentralen sondierenden Haushaltsbetrachtung außergewöhnlich stark an. (V-Ist 2022: 114,8 Mio. EUR; V-Ist 2023: 126,3 Mio. EUR; Planstufe 6 2025: 202,4 Mio. EUR – Zeile 13 des Gesamtplanes)

 

Selbstwenn man dies ohne die Mieten und Betriebskosten an den Kommunalen Immobilien Service (KIS) betrachtet, die unter anderem wegen der neuen/zusätzlichen Bildungsinfrastruktur überproportional ansteigen, wird ein erheblicher Anstieg deutlich: vom V-Ist 2023 mit 66,5 Mio. EUR auf 117,3 Mio. EUR in der Planstufe 6 für 2025. Im Rahmen der weiteren Haushaltsplanungen wird eine Überprüfung der Ansätze auf Basis der bisher tatsächlich verausgabten Ansätze (IST Daten) erfolgen. Ebenfalls ist mit der sondierenden Haushaltsbetrachtung zu verzeichnen, dass auch die Transferaufwendungen und sonstigen ordentlichen Aufwendungen im Vergleich zum bisher Verausgabten deutlich ansteigen. Nach erster Prüfung der Planungen kann davon ausgegangen werden, dass ein zweistelliger Millionen-Betrag in der Position Sach- und Dienstleistungen exklusive der Mieten und Betriebskosten an den KIS planerisch angepasst werden können. Es wird geprüft, ob und in welcher Höhe hier eine pauschale Vorgabe an alle Fach- und Geschäftsbereiche ausgegeben wird.

 

 

  • Optimierung der Leistungsentgelte

 

Die Verwaltung prüft jede Gebühren- und Entgeltkalkulation auf Optimierungsmöglichkeiten im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben mit dem Ziel der Erhebung (voll-)kostendeckender Gebühren und privatwirtschaftlicher Entgelte. Ziel der Prüfung ist eine stringente Optimierung in den gebührenrechnenden Einrichtungen, sowohl auf der Ertrags- als auch der Aufwandsseite und somit auch eine Verbesserung der Kostentransparenz für die Bürgerinnen und Bürger. Konkrete Ansatzpunkte sind z.B. eine vollständige Verrechnung der Gemeinkosten und effizientere und übersichtlichere Betriebsabrechnungen in den gebührenrechnenden Einrichtungen. Die Gebühren der Landeshauptstadt Potsdam werden entsprechend des Kommunalabgabengesetzes alle zwei Jahre neu kalkuliert und beschlossen.

 

 

  • Überprüfung und Sicherung der gegenwärtigen Leistungsstandards pflichtiger Leistungen

 

Pflichtige Selbstverwaltungsaufgaben bilden bezogen auf den Zuschussbedarf die größte Leistungsart in der LHP. Nach den vorläufigen Ergebnissen der sondierenden Haushaltsbetrachtung der Fach- und Geschäftsbereichen steigt der Zuschussbedarf für das Jahr 2025 auf ca. -464 Mio. EUR an. Dies ist eine deutliche Steigerung im Vergleich zum vorläufigen Ist 2023 (Stand 02.04.2024) mit ca. -356 Mio. EUR aber auch der bisherigen Mittelfrist-Planung für das Jahr 2025 mit ca. -405 Mio. EUR (allein gegenüber der bisherigen Mittelfristplanung eine Steigerung um rd. 15%).

 

Pflichtige Selbstverwaltungsaufgaben sind dem Grunde nach pflichtig, aber in der konkreten Ausgestaltung und Intensität besteht für die LHP Ermessensspielraum. Die LHP wird die Kosten- und Leistungsstrukturen mit dem Ziel analysieren, den Aufwuchs bei den pflichtigen Selbstverwaltungsaufgaben so gering wie möglich zu halten und etwaige Aufwüchse durch Inflation oder steigende Fallzahlen durch Einsparungen in anderen Teilbereichen zu kompensieren. Die Entwicklung des Kostendeckungsgrades ist bei der Analyse ein wesentlicher Anhaltspunkt für die finanzielle Entwicklung einer Leistung. Es wird dabei auch geprüft, inwiefern sich etwaige Leistungsbegrenzungen/-Anpassungen auf die Erträge einer Einrichtung (z.B. Gebühren) auswirken. Weiterhin gilt es, selbstauferlegte Leistungsstandards, die ggf. über ein kommunalübliches Maß hinausgehen, kritisch zu überprüfen und auf ein vertretbares / angemessenes Maß anzupassen (z.B. Schulreinigung, Grünfläche, Kita-Öffnungszeiten). Ggf. müssen hierfür Anpassungen bei Satzungen und/oder Beschlusslagen der SVV vorgeschlagen werden.

 

 

  • Überprüfung und Sicherung der gegenwärtigen Leistungsstandards und Leistungen im Bereich freiwilliger Leistungen

 

Die Landeshauptstadt Potsdam konnte, anders als viele andere Kommunen, in den vergangenen Jahren ein vergleichsweise breites Spektrum bei den sogenannten freiwilligen Leistungen aufbauen. Im Jahr 2023 konnte die LHP so allein 77 Mio. EUR für freiwillige Leistungen aus ihren eigenen allgemeinen Finanzmitteln zuschießen. Es bestand und besteht eine nennenswerte Quote freiwilliger Leistungen am Gesamtaufwand von 10,4 % (2021) mit weiter steigender Tendenz (12,1% im Jahr 2024) – für eine Landeshauptstadt und in ihrer Funktion als Oberzentrum durchaus nicht ungewöhnlich; zudem machen vor allem die freiwilligen Leistungen oftmals den Charme und die Lebensqualität einer Kommune aus.

 

Der derzeit gültige Haushalt 2023/2024 sieht für das Haushaltsjahr 2025 in der gültigen Mittelfristplanung allein schon 96 Mio. EUR als Zuschuss der LHP hierfür vor, ebenfalls eine deutliche Steigerung. 

 

Die LHP wird darauf hinwirken, die freiwilligen Leistungen mit Schwerpunktsetzungen auf einem adäquaten Leistungsstandard zu halten. Eine weitere Steigerung des Zuschusses wird nicht möglich sein. (Nach der aktuellen Planstufe 6 wären sogar 111 Mio. EUR Zuschuss für freiwillige Leistungen gegenwärtig einzuplanen[3].)

In diesem Zusammenhang können zusätzlich geplante Maßnahmen/Projekte im Bereich der freiwilligen Leistungen nicht realisiert werden. Hier sind Änderungen von Satzungen, Richtlinien bzw. vorhandenen Beschlusslagen der Stadtverordnetenversammlung vorzuschlagen. (siehe auch Punkt „Aufgabenkritik“)

Teilweise werden auch pflichtige Aufgabe der Kommune, um freiwillige Leistungen ergänzt. Auch hierbei gilt, diese in ihrer Ausrichtung auf Zielgenauigkeit und Wirkungsorientierung zu überprüfen und auf den pflichtigen Umfang einzugrenzen.

 

 

  • Aufgabenkritik („Machen wir das Richtige? Und machen wir das, was wir machen, richtig?“)

 

Überprüfung mit Augenmaß des Leistungsspektrums auf entbehrliche, nicht zwingend notwendige Angebote der Landeshauptstadt. Dabei werden zunächst freiwillige sowie pflichtige Aufgaben überprüft unter anderem hinsichtlich ihrer Entbehrlichkeit z.B. anhand der Wirkungsorientierung oder des Bedarfs.

Hierzu zählt auch die Auflistung und Prüfung von bisher durch die Stadtverordnetenversammlung in den vergangenen Jahren gefasster Beschlüsse, vor dem Hintergrund der Fragestellung einer weiteren Notwendigkeit. Es geht dabei sowohl um das „Ob“ als auch das „Wie“ einer Leistungserbringung. Ob auf die Leistung/Aufgabe (partiell) verzichtet oder wie die Aufgabe anderweitig oder kostengünstiger erfüllt werden kann oder ob die Aufgabe auch mit geringerer Intensität erfüllt werden kann. 

 

 

  • Effizienzsteigerung von Verwaltungsprozessen (z.B. durch Digitalisierung wie E-Akte; digitales Vorlagenmanagement)

 

Neben der Verbesserung des Leistungsangebotes für die Bürgerinnen und Bürger der LHP wird mit den aktuellen Digitalisierungsprojekten das Ziel verfolgt, Verwaltungsprozesse effizienter zu gestalten, also die kommunale Leistungserstellung, das „Output“ auch mit geringerem Personaleinsatz gewährleisten zu können bzw. ein vermehrtes „Output“ mit dem gleichen Einsatz personeller Ressourcen zu erbringen - und somit Personalreserven zu identifizieren, die für weitere Aufgaben eingesetzt werden können, ohne die Rahmenstellenzahl weiter aufzustocken. Mit einer Aufgabenkritik und gezielter Digitalisierung sollen Effizienzgewinne zu einem verbesserten Ressourceneinsatz und einer Ergebnisverbesserung beitragen. Mittel- und langfristig besteht gerade in solchen digital gestützten Innovationen und Prozessverbesserungen – wie in anderen Lebensbereichen von Wirtschaft und Verwaltung – eine große Chance.

 

 

 

  • Überprüfung der Kostenentwicklung bei den Kindertagestätten

 

Im Bereich der Kindertagesstätten sind die Aufwendungen in den letzten Jahren deutlich angestiegen. Dies resultiert insbesondere aus dem hohen und guten Leistungsniveau, das in Potsdamer Kindertagestätten angeboten wird. Die Landeshauptstadt Potsdam ist stolz darauf, zusammen mit den dafür tätigen freien Trägern eine hohe Versorgungsquote und einen guten Versorgungsstandard anzubieten. Jedoch sind die ansteigenden Aufwendungen zu einem erheblichen Teil durch die Kommune selbst zu tragen, da hierfür keine hundertprozentige Konnexität durch Land und Bund gewährleistet wird. Aktuell zeichnet sich ab, dass die Bedarfszahlen eher stagnieren, während die Aufwendungen weiter deutlich ansteigen.

 

Daher wird es unumgänglich sein, dass auch in diesem Bereich die Standards sowie die aktuelle Kostenentwicklung und die Finanzierungssystematik auf den Prüfstand gestellt werden. Auch unter Berücksichtigung des in 2023 genehmigten überplanmäßigen Aufwandes und einer voraussichtlich in 2024 zu erwartenden Mehrbedarfs im zweistelligen Millionen-Bereich, wäre bei einem eher stagnierenden Bedarf eine Steigerung um fast 16% des kommunalen Zuschusses innerhalb von zwei Jahren festzustellen (von 111,8 Mio. EUR auf 129,6 Mio. EUR).

 

Auswertung Bereich 234 – Kindertagesbetreuung

 

Position

Ist 2021

2022 vorl.

(02.04.2024)

2023 vorl.

(02.04.2024)

Plan 2024

2025 (Planst. 6)

Transfer-

aufwand

134,2 Mio. EUR

139,3 Mio. EUR

161,4 Mio. EUR

163,3 Mio. EUR

194,0 Mio. EUR

Zuschuss/

Jahresergebnis

-87,4 Mio. EUR

-89,6 Mio. EUR

-111,8 Mio. EUR

-99,1 Mio. EUR

-129,6 Mio. EUR

 

 

  • Erhalt der freien Trägerlandschaft in Potsdam durch Begrenzung von Zuschüssen an freie Träger von sozialen und kulturellen Einrichtungen (ohne Kindertagesstätten und ohne städtische Beteiligungsunternehmen)

 

In der aktuellen Planungsstufe 6 der sondierenden Haushaltsbetrachtung sind Zuschüsse an freie Träger von sozialen und kulturellen Einrichtungen in Höhe von ca. -18,4 Mio. EUR für das Jahr 2025 geplant. (Das vorläufige Ist 2023, Stand 02.04.2024, beträgt ca. -14,8 Mio. EUR).

Die LHP wird darauf hinwirken, diesen Aufwand einerseits auf einem solchen bisherigen Niveau zu belassen (ganz im Sinne des Erhalts städtischer Strukturen), aber andererseits auch zu begrenzen, indem mit den Trägern der Einrichtungen entsprechend der Haushaltslage z.B. ein „Einfrieren“ der Zuschüsse auf dem Niveau der Ist-Zahlungen 2023 – ggf. unter der Berücksichtigung einer Inflationspauschale –  vereinbart wird. Es erfolgt also auch hier folgerichtig eine Seitwärtsbewegung (s.o.).

 

 

  • Bei allen Förderungen, Preisdeckeln etc.: Überprüfung der Zielgenauigkeit und Wirkungsorientierung (kein „Gießkannen-Prinzip“)

 

Um zukünftig nicht nur effizienter die begrenzt zur Verfügung stehenden Mittel einzusetzen, sondern vor allem auch zielgruppenorientierter und so, dass eine sozial begründete Förderung auch tatsächlich denjenigen zu Gute kommt, die sie erreichen soll, soll bei den durch die LHP durchgeführten bzw. angebotenen Maßnahmen (bspw. zur sozialen Förderung, zur Preisbegrenzung etc.) zukünftig eine zielgerichtete und wirkungsorientiertere Anwendung solcher Maßnahmen verfolgt werden. Das Prinzip eines breiten Ausrollens von Preisbegrenzungen oder Preissenkungen für alle („Gießkannen-Prinzip; „Kostenlos-Prinzip“) kann nicht mehr unterstützt werden. Bereits beschlossene Maßnahmen werden unter diesem Aspekt ebenfalls überprüft werden.

 

 

  • Überprüfung der strategischen Ausrichtung / Themenfelder der LHP; Prioritäten und Posterioritäten

 

Die Landeshauptstadt Potsdam hat für sich auf Basis ihres Leitbildes und ihre gesamtstädtischen Ziele strategische Projekte identifiziert und beschlossen. Dies war und ist ein wichtiger Schritt, um Prioritäten zu setzen. Diese werden nun einer Überprüfung hinsichtlich ihrer Ziel- und Wirkungsorientierung unterzogen und dabei auch vor allem vor dem Hintergrund der zeitlichen Umsetzungen und Realisierung überprüft und angepasst. Auch soll innerhalb der strategischen Projekte eine erneute Priorisierung vorgenommen werden. Hinzu kommt, dass es neben der Setzung von Prioritäten auch der Setzung von Posterioritäten bedarf, also bewusster Entscheidungen, was nachrangig sein soll. Nur so können Prioritäten auch tatsächlich zu vorrangigen Angelegenheiten werden.

 

 

  • Überprüfung der Investitionsmaßnahmen hinsichtlich zeitlicher Realisierung

 

Ziel der Landeshauptstadt Potsdam ist, das Investitionsniveau auf Basis der Mittelfristigen Finanzplanung stabil und auf hohem Niveau zu halten. Stabil zu halten bedeutet aufgrund der nicht abzustreitenden Inflation, dass es auch einer Überprüfung der Investitionen und ihrer Kostenentwicklung bedarf. Hierbei steht im Vordergrund auch die Frage der zeitlichen Realisierung, das heißt, welche Maßnahmen können ggf. später erfolgen oder über einen längeren Zeitraum erfolgen. Auch ist immer wieder zu beobachten, dass gerade geplante Investitionsmaßnahmen zu hohen Haushaltsresten führen, also für ein Planjahr vorgesehene Auszahlungsermächtigungen nicht oder nicht vollständig genutzt wurden und in das darauffolgende Jahr übertragen werden sollen. Hier ist eine realitätsnähere Planung auch unter Nutzung von sog. Verpflichtungsermächtigungen anzustreben. Ebenso muss es auch hier zu einer erneuten Prioritätsprüfung für die Investitionsmaßnahmen kommen. Eine weitere Anhebung des hohen Niveaus der Auszahlungen für Investitionsvorhaben ist allerdings nicht möglich.

 

 

  • Konsolidierungsbeiträge von städtischen Beteiligungsunternehmen, Analyse der Finanzströme zwischen der LHP und ihren Unternehmen

 

Die LHP wird auch Konsolidierungsmaßnahmen innerhalb der verbundenen Unternehmen der LHP prüfen. So wird geprüft, ob vertragliche Vereinbarungen zwischen der LHP und den Unternehmen optimiert und angepasst werden können bis hin zur Frage, ob einzelne überhaupt noch notwendig sind für die Zukunft. Ebenso soll mit den Unternehmen erörtert werden, inwiefern diese ggf. unter Anpassung/Optimierung ihres Leistungsangebotes einen Konsolidierungsbeitrag für die LHP leisten können bzw. ob hier Möglichkeiten der Quersubventionierung von defizitären Leistungsbereichen durch gewinnbringende Leistungsbereiche ausgebaut werden können. Ebenso wird die Thesaurierung (Einbehaltung) von Gewinnen, die die verbundenen Unternehmen durch die LHP erwirtschaften, geprüft. Darüber hinaus erfolgt eine Analyse der Finanzströme zwischen der LHP und ihren eigenen Unternehmen, mit dem Ziel, Entlastungsmöglichkeiten für den kommunalen Haushalt zu identifizieren. Die Beteiligungsstrukturen und die in den Beteiligungen erbrachten Aufgaben sind ebenfalls zu überprüfen (Portfoliomanagement).

 

 

  • Risikoabschätzung/-management

 

Es wird geprüft, inwiefern Risiken bei der Planung in den Fach- und Geschäftsbereichen „über Gebühr“ berücksichtigt wurden. Risiken, die beispielsweise in den letzten Jahren kostenseitig voll eingeplant wurden, aber nicht eingetreten sind, sollen zu Reduzierungen des geplanten Aufwandes führen. Bei außerplanmäßigem Eintritt eines Risikos (z.B. Unwetterschaden/Vandalismus) arbeitet die LHP verstärkt mit Anträgen auf über-/außerplanmäßige (üpl./apl.) Aufwendungen/Auszahlungen.

 

 

  • Haushaltswirtschaftliche Instrumente / Maßnahmen zur Ergebnisverbesserung im Planansatz

 

Neben „echten“ Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung werden auch Regelungen der Haushaltswirtschaft und Haushaltssatzung überprüft werden. Dazu zählen unter anderem:

 

  1. In der Haushaltssatzung für das Jahr 2025 soll die Regelung zur Übertragbarkeit von Ermächtigungen für Aufwendungen und Auszahlungen auslaufender Verwaltungstätigkeit sowie aus der Finanzierungstätigkeit des Vorjahres überprüft und angepasst werden, da diese Übertragungen zu einer zusätzlichen Belastung des Haushaltes im neuen Haushaltsjahr führen.

Nach derzeitigem Stand der sondierenden Haushaltsbetrachtung ist ein Haushaltsausgleich für 2025 nicht annähernd anzunehmen. Soweit dann Aufwandsermächtigungen aus dem Jahr 2024 im Ergebnishaushalt übertragen werden, belasten sie das neue Jahr 2025. Daher soll die Übertragbarkeit nicht ausgeschöpfter Ermächtigungen des Vorjahres (§24 Abs.1 KomHKV) auf ein Mindestmaß an notwendigen Übertragungen reduziert werden. Hierbei sind Vertragsmodalitäten (z.B. Jugendhilfe im Bereich Kita/HZE) zu beachten.

Ein entsprechender Vorschlag wird erarbeitet, der sowohl auf die Besonderheiten der Zeit der vorläufigen Haushaltsführung 2025 als auch die Zeit des gültigen Haushaltsplans 2025 eingeht.

  1. Im Rahmen der weiteren haushalterischen Befassungen (konkretisierende Haushaltsplanung) wird eine Überprüfung der Anwendung/Umsetzung von Verpflichtungsermächtigungen (VE) durch die zuständigen Geschäftsbereiche im Rahmen ihrer dezentralen Fach- und Ressourcenverantwortung erfolgen (s.o.: Überprüfung der Investitionsmaßnahmen…).

 

 

  • Weiterentwicklung Finanzberichtswesen zur frühzeitigen Erkennung von finanziellen Risiken

 

Gegenwärtig erfolgt die Etablierung der Berichte zum unterjährigen Haushaltsvollzug in der Software IKVS. Die Umsetzung erfolgt voraussichtlich mit dem Haushaltsvollzugsbericht für das 2. Quartal 2024. Diese Berichte sollen den Stadtverordneten dann über IKVS zugänglich gemacht werden. Aktuell werden die Prognosen der unterjährigen Haushaltsvollzugsberichte 2023 geprüft und mit den vorläufigen Ist-Zahlen des Jahres 2023 abgeglichen.

 

 

  • Prüfung und Herstellung der Konnexität von Leistungen

 

Die LHP erbringt neben freiwilligen Leistungen und pflichtigen Selbstverwaltungsaufgaben auch Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung (z.B. im Bereich Brandschutz, Ordnungsangelegenheiten oder Denkmalschutz/-pflege) und staatliche Auftragsangelegenheiten (z.B. Standesamt oder Wohngeld). Diese Leistungen führen zu einem Plandefizit (in Planstufe 6) bzw. einem entsprechenden Zuschussbedarf, nach derzeitiger Planung der zuständigen Fach- und Geschäftsbereiche in Höhe von allein ca. -80 Mio. EUR. Die LHP prüft die Zuordnungen und Kostenstrukturen der Leistungen und wird gegenüber Bund und Land auf Einhaltung des Konnexität drängen – bedauerlicherweise ein „altes“ Thema in den Finanzbeziehungen zwischen den Städten und Gemeinden einerseits sowie Bund und Ländern andererseits.

 

 

  • Reform des Finanzierungssystems der öffentlichen Hand (Kommunaler Anteil)

 

Wie eingangs beschrieben zeichnet sich in der „kommunalen Familie“ seit dem Jahr 2023 wieder eine deutlich defizitäre Entwicklung bei der Haushaltslage ab. Das liegt in vieler Hinsicht daran, dass die kommunale Ebene immer mehr Aufgaben übertragen bekommt, ob vom Bund oder der Landesebene, ohne jedoch die entsprechende finanzielle Ausstattung gesetzlich festzuschreiben. Dies gilt auch für die umfassenden (gesamtgesellschaftlichen) Transformationsaufgaben, die die Kommunen zu bewältigen haben (Energie- und Wärmewende, Verkehrswende u.v.m.) Dies zusammen mit nur mäßig steigenden Einnahmen und überproportional steigenden Kosten treibt die Kommunen in eine Negativspirale und schlimmstenfalls weiter in die Verschuldung. Das bisherige System der kommunalen Finanzausstattung gerät an seine Grenzen. Die Finanzausstattung bzw. auch die Finanzverteilung zwischen den öffentlichen Haushalten muss zwingend verstärkt diskutiert werden. Die Kommunen können die Aufgaben von Bund oder Land finanziell nicht mehr in dieser Weise stemmen. Bund und Land müssen ihrer Rolle gerecht werden, sonst gerät die kommunale Ebene nicht nur in die Schieflage, sondern in eine Sackgasse, in der sie ihren Aufgaben nicht mehr nachkommen kann. Alle Möglichkeiten für einen Ausgleich, d.h. deutliche Verbesserung der finanziellen Ausstattung der Kommunen im Land Brandenburg, angefangen bei den übertragenen Aufgaben, über die bereits anstehenden Investitionen in die Zukunft bis hin zu den Transformationsprozessen müssen deutlich zu einer Besserung beitragen. Beispielsweise muss der Gemeindeanteil an der Einkommen- und Umsatzsteuer erhöht werden. Dies ist auch eine Forderung unserer kommunalen Spitzenverbände.

 

Bei den hier aufgelisteten Maßnahmen handelt es sich um keinen abgeschlossenen Katalog. Dieser wird auf Basis der weiteren Haushaltsplanung fortgeschrieben, intensiviert und erweitert.

 

 

Ermittlung weiterer Konsolidierungsmaßnahmen

 

  • Entwicklung von Konsolidierungsmaßnahmen durch die Geschäfts- und Fachbereiche

Die Entwicklung von nachhaltigen Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung erfordert das Fachwissen und die Initiative der Geschäfts- und Fachbereiche, die für die jeweiligen Produkte und Unterprodukte und deren Steuerung die Verantwortung tragen. Zur standardisierten Erfassung von Konsolidierungsmaßnahmen durch die Geschäfts- und Fachbereiche wird ein Fragenkatalog zur Identifizierung und eine Vorlage zur Beschreibung und Bewertung von Konsolidierungsmaßnahmen entwickelt, die von diesen dann befüllt werden soll.

 

  • Konsolidierungsmaßnahmen aus der Umfrage zum Bürgerhaushalt der Landeshauptstadt Potsdam.

In der Befragung zum Bürgerhaushalt aus dem Jahr 2023 wurden u.a. auch Fragen zu Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen und zu Priorisierungen bei den städtischen Aufgaben und Aufwendungen gestellt und durch das Projektteam Bürgerhaushalt ausgewertet (Drucksache 24/SVV/0138). Durch die Bürgerinnen und Bürger wurden dabei allein in Summe 1.350 Vorschläge zur Haushaltsstabilisierung und zu weiteren Ertragsquellen formuliert. Diese werden nunmehr z.B. auf Realisierbarkeit geprüft und in das Konsolidierungsprogramm integriert.

 

  • Entwicklung und Priorisierung von Konsolidierungsmaßnahmen durch Bürgerbeteiligung/ Partizipation

 

Um eine Beteiligung und Mitsprache der Bürgerschaft zu erreichen, werden verschiedene Formate (auch in Auswertung von angewendeten Beispielen anderer Kommunen) geprüft, ob und in welcher Form eine dadurch eine möglichst breite Beteiligung und Akzeptanz erreicht werden kann.

Dazu zählt insbesondere, dass moderne digitale Möglichkeiten Anwendung finden sollen.

 

  • Entwicklung von Konsolidierungsmaßnahmen durch externe Beratung

Die LHP prüft derzeit auch die Unterstützung des Konsolidierungsprozesses durch externe Dritte. Diese umfasst sowohl die Entwicklung und Bewertung neuer Maßnahmen als auch die Analyse und Bewertung der Maßnahmen der bisherigen Haushaltskonsolidierungs-/Zukunftsprogramme. Der unbeeinflusste Blick externer Dritter kann helfen, neue Aspekte bei der Haushaltskonsolidierung zu identifizieren, aber auch die Akzeptanz notwendiger Maßnahmen zu erhöhen. Bestandteil einer solchen externen Beratung kann auch die Unterstützung bei weiteren Maßnahmen der Bürgerbeteiligung (Partizipation) sein. (s.o.)

 

  • Vorschläge von Konsolidierungsmaßnahmen aus dem Kreis der Stadtverordnetenversammlung auf Basis einer Übersicht von in den vergangenen Jahren erfolgten Beschlüssen hinsichtlich einer eventuellen Entbehrlichkeit bzw. Anpassung an die aktuellen Erfordernisse und orientiert an den strategisch-politischen Zielsetzungen der Landeshauptstadt Potsdam.  

 

 

Ausblick auf eine Kommission zur Haushaltskonsolidierung

Um einen möglichst breiten Konsens zur Umsetzung konkreter Konsolidierungsmaßnahmen bzw. Empfehlungen zu Konsolidierungsvorschlägen zu erhalten, wird avisiert eine „Kommission“ einzusetzen. Die Vorschläge zur Prüfung werden, wie oben beschrieben, vom GB 1, von den Fach- und Geschäftsbereichen, aus dem Bürgerhaushalt bzw. einem weiteren Partizipationsprozess oder auch aus der SVV bzw. von beauftragten externen Dritten erstellt und in die Kommission zur Empfehlung eingebracht.

 

Angedacht ist nachfolgende Zusammensetzung:

  • Bürgermeister/Kämmerer,
  • Geschäftsbereichsleitende
  • Fraktionsvorsitzende bzw. Fraktionsvertretende oder Unterausschuss Finanzausschuss o.ä.
  • Vorsitzende/r des Ausschusses für Finanzen

Federführung dieser Kommission hat der Bürgermeister/Kämmerer

(nach dem Vorbild der Entsperrungskommission DS 02/SVV/0639)

 

Die Arbeit der Kommission soll zügig bis spätestens Herbst aufgenommen werden. Ziel ist es, dass die Kommission Empfehlungen zu den vorgelegten Konsolidierungsvorschlägen bzw. -maßnahmen gibt. Die Entscheidungen zu den tatsächlichen Konsolidierungsmaßnahmen obliegt im Anschluss der Stadtverordnetenversammlung im Rahmen der Haushaltsbeschlussfassung sowie der Beschlussfassung zum Konsolidierungsprogramm.

 

4. Zusammenfassung und Ausblick

 

Der aktuelle Haushaltsplanungsstand (DS 24/SVV/0462), der Landeshauptstadt Potsdam weist für das Gesamtergebnis jährliche Defizite in Höhe von -155 Mio. EUR für das Jahr 2025 bis -180 Mio. EUR für das Jahr 2028 aus.

Aktuell werden die vorläufigen Planergebnisse und die zu Grunde liegenden Annahmen verwaltungsseitig plausibilisiert. Es kann davon ausgegangen werden, dass weitere Konsolidierungsmaßnahmen erforderlich sein werden.

 

Als vorrangige Ziele aller Anstrengungen und Bemühungen einer Konsolidierung sind:

 

  • die Handlungsfähigkeit der Landeshauptstadt Potsdam jederzeit sicherzustellen,
  • mittelfristig wieder den Haushaltsausgleich zu erreichen (bis 2028 die „schwarze Null“),
  • Begrenzung des Gesamtdefizits für das Jahr 2025 auf -65 Mio. EUR,
  • städtische Strukturen / Infrastrukturen insgesamt zu erhalten und „durchzutragen“,
  • die langfristige Investitionsfähigkeit der Landeshauptstadt Potsdam und weiterhin ein hohes Investitionsniveau abzusichern (inklusive Kreditfähigkeit des KIS) und
  • die anstehenden großen Transformationsprozesse wie bspw. die Energie-, Wärme- und Verkehrswende mit den kommunalen Möglichkeiten zu unterstützen.

 

Mit dieser Mitteilungsvorlage werden erste Eckpunkte für das weitere Vorgehen zur Haushaltsaufstellung und –konsolidierung 2025ff. formuliert. Die bisher benannten Eckpunkte verfolgen jeweils das konkrete Ziel Erträge zu steigern, den Anstieg von Aufwendungen bzw. Zuschüssen zu begrenzen und/oder Effizienz zu steigern.

 

In den kommenden Monaten werden diese geprüft, weiterentwickelt aber auch weitere Maßnahmen neu formuliert.

 

Prozess Haushaltsplanung und -konsolidierung

Ziel ist die Einbringung des Haushaltsplanentwurfs und des Konsolidierungsentwurfs noch im Dezember 2024. Folgende Meilensteine sind für die Zeitplanung zur Haushaltsplanung und -konsolidierung vorgesehen:

 

  • Zunächst Überarbeitung und Nachjustierung der Ergebnisse der sondierenden Haushaltsbetrachtung durch die Verwaltung
  • Im Anschluss konkretisierende Haushaltsplanung und Erstellung von Konsolidierungsmaßnahmen bis spätestens Herbst 2024
  • Tagungen der Kommission zu Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen im Anschluss
  • Einbringung Haushaltsentwurf und Konsolidierungsprogrammentwurf Winter 2024/2025

 

 

 

Hinweis zu den neuen rechtlichen Rahmenbedingungen bei der Bekanntmachung des Haushaltes 2025 ff.

Mit der Änderung der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg im Jahr 2020 erfolgte eine Koppelung der Haushaltssatzung an die Beschlussfassung des Jahresabschlusses, wonach der Haushalt 2025 erst öffentlich bekannt gemacht werden kann, wenn der Jahresabschluss 2022 vorher beschlossen und der aufgestellte Entwurf des Jahresabschlusses 2023 dem Rechnungsprüfungsamt sowie der Kommunalaufsichtsbehörde vorgelegt wurde. D.h., erst wenn der Jahresabschluss 2022 in der Stadtverordnetenversammlung beschlossen und wenn der Jahresabschluss 2023 aufgestellt und dem RPA sowie der Aufsicht vorgelegt wurde darf ein beschlossener Haushalt 2025 auch öffentlich bekannt gemacht werden; erst mit Bekanntmachung erlangt er dann Wirksamkeit.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


[3] Zu beachten ist bei allen Jahres-Vergleichen des freiwilligen Bereichs, dass darin nach den anzuwendenden Definitionen jeweils auch der Verlustausgleich an das KEvB sowie die laufende Bezuschussung an den ÖPNV enthalten ist. Für 2025 in der MiFi: 18,5 Mio. EUR KEvB vollständig aus eigenen Mitteln der LHP; Plan 2024 20 Mio. EUR; ÖPNV: 2024 10,1 Mio. EUR, MiFi 2025: 9,5 Mio. EUR (Planstufe 6 2025: 16,4 Mio. EUR)

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Anlagen

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