Anfrage - 24/SVV/0570

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Beratungsfolge

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Erläuterung

Derzeit prägen diverse kleinere und größere Baustellen das Stadtbild. Das ist insoweit ein gutes Zeichen, dass sich die Stadt weiterentwickelt oder bestehendes ausgebaut bzw. verbessert wird. Richtigerweise sind die Baustellen auch abzusichern. Das führt jedoch regelmäßig zu Einschränkungen für Fußgängerinnen und Fußgängern sowie Radfahrende. Aktuell beispielsweise am Alten Markt. In zurückliegender Zeit an der Handwerkskammer, wo die Absicherung über sehr lange Zeit den Straßenraum soweit beschränkt, das Radfahrende Gefahr liefen, mit einer gleichzeitig passierenden Straßenbahn zu kollidieren. So entsteht der Eindruck, dass Belange die genannten Nutzergruppen nicht gleichberechtigt berücksichtigt werden.

 

Ich frage den Oberbürgermeister:

 

Wie stellt die Stadt Potsdam sicher, dass an Orten, wo eine Verlegung der Verkehrsführung nicht möglich ist, die Einschränkungen so kurz wie möglich gehalten werden bzw. welche Vorgaben werden gemacht, damit Nutzungskonflikte so gering wie möglich gehalten werden können? 

 

Durch die Planung und Koordinierung von Baumaßnahmen im Rahmen der Baustellenverkehrssteuerung werden Folgen von Baumaßnahmen auf den Verkehrsfluss bereits im Vorfeld betrachtet und gezielt Maßnahmen ergriffen, um die Auswirkungen so gering wie möglich zu halten. Verkehrliche Einschränkung lassen sich allerdings nicht immer vermeiden und gehen mit dem verringerten Platzangebot aufgrund der Baumaßnahme einher.

Bereits im Planungsprozess werden verschiedene Varianten entwickelt, welche u.a. den Umfang, die Koordinierung der Gewerke und die Bauzeit betrachten. Ziel ist es eine wirtschaftliche Lösung zu erarbeiten, die alle Einflüsse und Beeinträchtigung berücksichtigt. Im Zuge der Genehmigung und Inanspruchnahme von öffentlichen Verkehrsflächen durch Baumaßnahmen wurden und werden die Randbedingungen im Vorfeld abgewogen und geprüft. Hierbei werden alle Verkehrsteilnehmer betrachtet. Weiterhin müssen die gesetzlichen Vorgaben, wie u.a. StVO, die Technischen Regeln für Arbeitsstätten und die Richtlinien für die verkehrsrechtlichen Sicherungen von Arbeitsstellen an Straßen beachtet und umgesetzt werden.

Aus diesen Vorgaben ergeben sich Zwangspunkte, die oft eine andere Verkehrsführung nicht möglich machen. Für Nutzung von Behelfsfahrstreifen während der Bauzeit, sowie Umfahrungen der Arbeitsstelle fehlt einerseits im innerstädtisch oftmals der Raum oder es ist z.B. schützenswerter Baumbestand zu beachten.  Die Umleitungsstrecken für gesperrte Straßen werden ebenfalls im Vorfeld und im weiteren Genehmigungsprozess von neuen Maßnahmen beachtet.

 

Durch die Baustellenverkehrssteuerung und allen Beteiligten werden bereits jetzt schon die Verkehrsteilnehmer frühzeitig und während der Baumaßnahmen auf mögliche Beeinträchtigungen hingewiesen. Auch in der Zukunft wird im Vorfeld und im Zuge der Angebotseinholung abgesichert werden, dass die Baumaßnahmen innerhalb kürzester Zeit und mit wirtschaftlichen Mitteleinsatz und geringsten Beeinträchtigungen Dritter (fließender Verkehr ebenso wie Anwohner und Gewerbetreibende) durchgeführt werden können.

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