Anfrage - 24/SVV/0569

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Beratungsfolge

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Erläuterung

Das Freiland als Ort der Soziokultur bietet Raum für Kunst und Kultur. Für Engagement und Gestaltung. (Auch) von Gesellschaft. Unabhängig von Alter, Geschlecht und Herkunft

Diesen "unbezahlbaren" Ort gilt es dauerhaft zu sichern. Die LHP sollte sich daher umgehend mit dem MIK verständigen, wie ein rechtskonforme Ausgestaltung aussehen kann und diese der SVV zur Beschlussfassung vorlegen.

 

Anfang April 2024 hat die Landeshauptstadt Potsdam mitgeteilt, dass sie das bisher in Betracht gezogene Verfahren zur Sicherung des jugend- und soziokulturellen Zentrums „freiLand“ gestoppt hat.

 

Ich frage den Oberbürgermeister:

Was hat die Verwaltung seit dem getan, um eine rechtskonforme und langfristige Lösung zu finden, um das Freilands dauerhaft zu sichern?

 

Um das jugend- und soziokulturelle Zentrum freiLand längerfristig zu sichern, prüft die Landeshauptstadt derzeit in Frage kommende Alternativen zu dem bislang geplanten Modell der Sicherung über einen Erbbaurechtsvertrag der SWP in Kombination mit dem Betreiberinvertrag der LHP. Dies hätte der bisherigen Beschlusslage entsprochen. U.a. aufgrund der in den Verträgen vorgesehenen Regelungen zur Belastung des Erbbaurechts und eines möglichen Heimfalls war die LHP verpflichtet, die Verträge der Kommunalaufsicht zur Genehmigung vorzulegen.

 

Im Rahmen einer Voranfrage hat die Kommunalaufsicht jedoch mitgeteilt, dass die benannten Regelungen genehmigungspflichtig wären, eine Genehmigung durch die Kommunalaufsicht jedoch versagt werden müsste. Grund dafür ist, dass die Cultus UG kein Unternehmen im Sinne des § 92 Abs. 2 BbgKVerf darstelle. Dies wurde ausführlich im zuständigen Fachausschuss, dem Kulturausschuss, am 25.04.24 und im Hauptausschuss am 07.05.24, jeweils im nicht-öffentlichen Teil erläutert, ebenso wie mögliche Alternativen, um die Sicherung von freiLand dauerhaft umsetzen zu können. Sämtliche relevanten Aspekte, die Einfluss auf eine rechtskonforme und langfristige Lösung für das freiLand haben, werden derzeit innerhalb der LHP zusammengetragen, bewertet, und mit der SWP abgestimmt. Über das Ergebnis wird die Stadtverordnetenversammlung unterrichtet.

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